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   VG Köln, 06.05.2010 - 26 K 6023/09   

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VG Köln, 06.05.2010 - 26 K 6023/09 (https://dejure.org/2010,26288)
VG Köln, Entscheidung vom 06.05.2010 - 26 K 6023/09 (https://dejure.org/2010,26288)
VG Köln, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 26 K 6023/09 (https://dejure.org/2010,26288)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung von Eltern zur Tragung der Kosten von vollstationären Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.11.2014 - VIII R 29/11

    Steuerfreie Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegepersonen in den eigenen Haushalt

    Denn unter "Einrichtung" ist eine auf eine gewisse Dauer angelegte --hier fehlende-- Verbindung von sächlichen und persönlichen Mitteln zu einem bestimmten Zweck unter der Verantwortung eines Trägers zu verstehen (Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 6. Mai 2010  26 K 6023/09, juris).
  • FG Schleswig-Holstein, 27.02.2019 - 2 K 8/19

    Voraussetzungen einer Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11 EStG in Grenzfällen

    Unter "Einrichtung" sei eine auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von sächlichen und persönlichen Mitteln zu einem bestimmten Zweck unter Verantwortung eines Trägers zu verstehen (Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 6. Mai 2010, 26 K 6023/09).

    Denn unter "Einrichtung" ist eine auf eine gewisse Dauer angelegte - hier fehlende - Verbindung von sächlichen und persönlichen Mitteln zu einem bestimmten Zweck unter der Verantwortung eines Trägers zu verstehen (Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 6. Mai 2010 26 K 6023/09, juris).

  • BFH, 05.11.2014 - VIII R 27/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11

    Denn unter "Einrichtung" ist eine auf eine gewisse Dauer angelegte --hier fehlende-- Verbindung von sächlichen und persönlichen Mitteln zu einem bestimmten Zweck unter der Verantwortung eines Trägers zu verstehen (Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 6. Mai 2010  26 K 6023/09, juris).
  • BFH, 05.11.2014 - VIII R 9/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11 -

    Denn unter "Einrichtung" ist eine auf eine gewisse Dauer angelegte --hier fehlende-- Verbindung von sächlichen und persönlichen Mitteln zu einem bestimmten Zweck unter der Verantwortung eines Trägers zu verstehen (Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 6. Mai 2010  26 K 6023/09, juris).
  • BFH, 05.11.2014 - VIII R 30/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11 -

    Denn unter "Einrichtung" ist eine auf eine gewisse Dauer angelegte --hier fehlende-- Verbindung von sächlichen und persönlichen Mitteln zu einem bestimmten Zweck unter der Verantwortung eines Trägers zu verstehen (Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 6. Mai 2010  26 K 6023/09, juris).
  • VGH Bayern, 28.05.2014 - 12 ZB 14.154

    Abgrenzung zwischen vollstationärer und ambulanter Hilfe zur Erziehung in einer

    Das Vorliegen einer vollstationären Leistung beinhaltet nämlich nicht allein die Unterbringung des Hilfeempfängers über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses, sondern - bei einer sonstigen betreuten Wohnform im Sinne von § 34 SGB VIII - zusätzlich die Erbringung einer Betreuungsleistung, die derjenigen einer Unterbringung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) im Sinne der normativen Gleichstellung beider Unterbringungsformen in § 34 SGB VIII entspricht (vgl. VG Köln, U.v. 6.5.2010 - 26 K 6023/09 - juris Rn. 29; Kunkel/Kepert in Kunkel, SGB VIII, 5. Aufl. 2014, § 91 Rn. 4; Schmid-Obkirchner in Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl. 2011, § 34 Rn. 25).
  • FG Sachsen-Anhalt, 13.10.2022 - 4 K 931/20

    Wertung der Zahlungen des Jugendamtes für die Betreuung von fremden Kindern im

    Für die Abgrenzung ist nach Ansicht des Senats entscheidend, ob das Kind/der Jugendliche unmittelbar an die betreuende Person vermittelt wurde (dann Vollzeitpflege) oder die Betreuungs- bzw. Erziehungsverantwortung nicht (dauerhaft) einzelnen Personen übertragen wurde, sondern mehreren Personen, die auch wechseln können - und die Betreuung insofern "institutionalisiert" ist - mit der Folge, dass von einer Form der Heimerziehung auszugehen ist ( Schmid-Obkirchner in: Wiesner, Kommentar zum SGB VIII, 5. Aufl. 2015, § 33 Rz. 39 m.w.N.; Busse in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl., Stand: 14.07.2021, § 45a Rz. 27; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 27. Februar 2019 - 2 K 8/19, EFG 2019, 776; VG Köln, Urteil vom 6. Mai 2010 - 26 K 6023/09, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - 12 A 458/14

    Einordnung der Hilfeleistung für einen jungen Volljährigen in Form der

    vgl. VG Köln, Urteil vom 6. Mai 2010 - 26 K 6023/09 -, juris; Kunkel/Kepert, in: LPK-SGB VIII, 5. Aufl. 2014, § 91 Rr. 4; Schmidt-Obkirchner, in: Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl. 2011, § 34 Rn. 25.
  • VG Minden, 17.01.2014 - 6 K 2523/12

    Heranziehung der Elternteile zu den vollstationären Leistungen der Hilfe für

    Urteil vom 6.5.2010 - 26 K 6023/09 -, www.nrwe.de = juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - 12 A 458/14

    Einordnung von betreutem Wohnen als vollstationäre sonstige betreute Wohnform

    vgl. VG Ansbach, Urteil vom 16. Mai 2013 - AN 14 K 12.01971 -, juris; VG München, Urteil vom 26. Januar 2011 - M 18 K 09.6031 -, juris; VG Köln, Urteil vom 6. Mai 2010 - 26 K 6023/09 -, juris.
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