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   VG Düsseldorf, 07.05.2008 - 26 L 719/08   

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https://dejure.org/2008,8526
VG Düsseldorf, 07.05.2008 - 26 L 719/08 (https://dejure.org/2008,8526)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.05.2008 - 26 L 719/08 (https://dejure.org/2008,8526)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 26 L 719/08 (https://dejure.org/2008,8526)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    NRW.BANK muss Auskunft über Nokia-Förderung für das Werk Bochum erteilen

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht der Öffentlichen Hand gegenüber Radiosendern bestätigt

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Rechtsvorschriften, Auskunftserteilung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Öffentliche Hand muss Sender Auskunft erteilen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Öffentliche Hand muss Sender Auskunft erteilen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    NRW.BANK muss Auskunft über Nokia-Förderung für das Werk Bochum erteilen - rbb-Sendung "Kontraste" setzt Auskunftsanspruch nach Landespressegesetz NRW gerichtlich durch

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Düsseldorf, 22.05.2009 - 26 K 3314/08

    Anspruch von Pressevertretern gegen eine Behörde auf Aushändigung von Kopien von

    Auf einen am 5. Mai 2008 bei Gericht anhängig gemachten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Verfahren VG Düsseldorf 26 L 719/08 mit dem Begehren, 1. die Beklagte zu verpflichten, den Klägern zu 1. und 2. Kopien aller privatrechtlichen Zusagen für Investitionszuschüsse aus dem Regionalen Wirtschaftsförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (RWP NRW) seit 1988 bis heute und aller etwaiger Modifikationen der privatrechtlichen Zusagen an die Hausbank Os zuzusenden, hilfsweise, 2. den Klägern zu 1. und 2. Auskunft über folgende Fragen zu erteilen:.

    Am 23. Mai 2008 stellte sodann der Kläger zu 2. erneut einen dem bereits im Verfahren 26 L 719/08 gestellten Hauptantrag entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Verfahren VG Düsseldorf 26 L 845/08).

    Zugleich mit dem Verfahren 26 L 719/08 haben die Kläger am 5. Mai 2008 die vorliegende Klage bei Gericht anhängig gemacht, mit der sie zunächst die selben Anträge wie in jenem Verfahren verfolgt haben und zu deren Begründung sie im Wesentlichen geltend gemacht haben: Der Kläger zu 2. sei seit vielen Jahren freier Mitarbeiter der Redaktion L des Klägers zu 1. Am 15. Januar 2008 habe O seine Absicht zur Schließung des Werkes in C2 bekannt gegeben.

    Im Anschluss an den im Verfahren 26 L 719/08 ergangenen Beschluss vom 7. Mai 2008 hat der Kläger zu 2. hinsichtlich des Hilfsantrages mit Schriftsatz vom 23. Mai 2008 die Klage zurückgenommen, während der Kläger zu 1. und die Beklagte insoweit das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

    Der presserechtliche Auskunftsanspruch sei im Übrigen aufgrund der infolge des im Verfahren VG Düsseldorf 26 L 719/08 ergangenen Beschlusses vom 7. Mai 2008 erteilten Auskunft erfüllt.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Verfahrensbeteiligten und des Sachverhaltes im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren VG Düsseldorf 26 L 719/08 und 26 L 845/08 ergänzend Bezug genommen.

  • VG Düsseldorf, 27.05.2008 - 26 L 845/08

    Kein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW für juristische Personen

    Der desweiteren geltend gemachte Auskunftsanspruch gem. § 4 PresseG NRW ist durch die dem Antragsteller bzw. dem S im Anschluss an den im Verfahren VG Düsseldorf 26 L 719/08 ergangenen Beschluss der Kammer vom 7. Mai 2008 unter dem 8. Mai 2008 durch die Antragsgegnerin erteilten Auskünfte bereits erfüllt.
  • VG Düsseldorf, 04.08.2010 - 26 L 1223/10

    Loveparade Genehmigung Informationsfreiheit Presse Auskunftsanspruch

    Ob aus § 4 Abs. 1 PresseG NRW auch ein Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen abgeleitet werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt, offen gelassen in OVG NRW, Beschluss vom 21.08.2008 - 8 B 913/08 - ; ebenso im Beschluss der erkennenden Kammer vom 07.05.2008 - 26 L 719/08 - und im Urteil der erkennenden Kammer vom 22.05.2009 - 26 K 3314/08 -.
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