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   VGH Bayern, 13.09.2005 - 26 N 04.2054   

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VGH Bayern, 13.09.2005 - 26 N 04.2054 (https://dejure.org/2005,50574)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.09.2005 - 26 N 04.2054 (https://dejure.org/2005,50574)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. September 2005 - 26 N 04.2054 (https://dejure.org/2005,50574)
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  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 12 ME 389/07

    Schutz eines Baudenkmals nach den Bestimmungen des Denkmalschutzes als

    Wenngleich nach der vom Antragsteller angeführten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Bay. VGH, Beschluss vom 27.3.1992 - 26 CS 91.3589 - sowie Urteil vom 13.9.2005 - 26 N 04.2054 -, juris) der Eigentümer eines Denkmals im Einzelfall ein privates Eigentumsinteresse auf Bewahrung des Denkmals geltend machen kann, sieht der Senat jedenfalls im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keinen durchgreifenden Grund, von der bisherigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts und der ganz überwiegenden sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung abzuweichen.
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