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   LG München I, 12.10.2005 - 26 O 10845/05   

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https://dejure.org/2005,13190
LG München I, 12.10.2005 - 26 O 10845/05 (https://dejure.org/2005,13190)
LG München I, Entscheidung vom 12.10.2005 - 26 O 10845/05 (https://dejure.org/2005,13190)
LG München I, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - 26 O 10845/05 (https://dejure.org/2005,13190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Erbenermittler steht mindestens 20 Prozent des Erbanteils als Vergütung zu

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Erbenermittler kann eine Vergütung von 20 % des Erbanteils vereinbaren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erbenermittler kann Vergütung in Höhe von 20 % des Erbanteils verlangen - Das harte Brot des Erbenermittlers

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 30/87

    Zulässigkeit der Tätigkeit eines Erbensuchers nach dem RBeratG

    Auszug aus LG München I, 12.10.2005 - 26 O 10845/05
    Ein Erbenermittler, der nicht über eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz verfügt, muss sich demnach auch der Rechtsbesorgung für die von ihm ermittelten Erben enthalten und darf sich insbesondere nicht die gesamte Erbschaftsabwicklung übertragen lassen (vgl. BGH FamRZ 1989, 859 . Zulässig ist aber das Zusammentragen der benötigten Daten und Urkunden und die Darstellung der Ermittlungsergebnisse. Das Bundesverfassungsgericht legt dabei den Begriff der erlaubten Dienstleistungen und damit die Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubnispflichtiger Rechtsbesorgung des Erbenermittlers weit aus (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 2002, 2531).
  • LG Darmstadt, 29.06.2000 - 13 O 15/99
    Auszug aus LG München I, 12.10.2005 - 26 O 10845/05
    In Rechtsprechung und Literatur ist ein Anteil von 10 bis 30 % am Reinnachlass als Vergütung für einen Erbenermittler allgemein anerkannt (vgl. OLG Gelle ZEV 1999, 449 ff. [OLG Celle 11.02.1998 - 21 U 49/97] LG Darmstadt NJW-RR 2001, 1015).
  • OLG Celle, 11.02.1998 - 21 U 49/97

    Ermittlung von Erben als Geschäftsbesorgung; Vergütung für die Erbenermittlung

    Auszug aus LG München I, 12.10.2005 - 26 O 10845/05
    In Rechtsprechung und Literatur ist ein Anteil von 10 bis 30 % am Reinnachlass als Vergütung für einen Erbenermittler allgemein anerkannt (vgl. OLG Gelle ZEV 1999, 449 ff. [OLG Celle 11.02.1998 - 21 U 49/97] LG Darmstadt NJW-RR 2001, 1015).
  • OLG Naumburg, 24.11.2014 - 12 Wx 16/14

    Nachlassverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines gewerblichen

    Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars von bis zu 1/3 des bereinigten Nachlasses wird in der Rechtsprechung als üblich und angemessen anerkannt (z. B. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 05. Februar 2007, 10 O 7175/06 zitiert nach juris; LG München I, Urteil vom 12. Oktober 2005, 26 O 10845/05 zitiert nach juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.02.2007 - 10 O 7175/06
    a) Von der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird die Vereinbarung einer Vergütung in Höhe eines Anteils von 10 % bis 30 % am Reinnachlass als wirksam anerkannt (etwa Landgericht München I, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 26 O 10845/05).
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