Rechtsprechung
LG Köln, 15.12.2010 - 26 O 119/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ein gemeinnütziger Verein ist als qualifizierte Einrichtung klagebefugt; Gemeinnütziger Verein muss Verwendung unwirksamer AGB zur Weitergabe personenbezogener Daten i.R.e. Unternehmensgruppe bei Vorliegen der Einwilligungsvoraussetzungen nicht unterlassen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ein gemeinnütziger Verein ist als qualifizierte Einrichtung klagebefugt; Gemeinnütziger Verein muss Verwendung unwirksamer AGB zur Weitergabe personenbezogener Daten i.R.e. Unternehmensgruppe bei Vorliegen der Einwilligungsvoraussetzungen nicht unterlassen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 15.12.2010 - 26 O 119/10
- LG Bonn, 15.12.2010 - 26 O 119/10
- OLG Köln, 17.06.2011 - 6 U 8/11
Papierfundstellen
- WM 2011, 814
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.01.2003 - XI ZR 154/02
Auslegung eines Überweisungsauftrags
Auszug aus LG Köln, 15.12.2010 - 26 O 119/10
Dagegen verlangt § 4a Abs. 1 BDSG lediglich, dass der Kunde "übersehen" kann, welche Daten verwendet werden (BGH BKR 2003, 215); also dass er sich einen Überblick zu verschaffen vermag, was allein durch die Benennung der Art bzw. Gattung der personenbezogenen Daten bereits sichergestellt ist (…Taeger, a.a.O., Rn. 29).Der Betroffene ist in der Lage, zu "übersehen", an welche Stellen seine Daten übermittelt werden dürfen (BGH BKR 2003, 215).
- BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05
Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung …
Auszug aus LG Köln, 15.12.2010 - 26 O 119/10
Soweit der Betroffene zum Zweck der Datenweitergabe in die Befreiung der Beklagten vom Bankgeheimnis einwilligt, dienen die Normen des BDSG gemäß § 1 Abs. 3 S. 2 BDSG nicht als primärer Prüfungsmaßstab (BGH WM 2007, 643, Az. XI ZR 195/05). - BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97
Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung
Auszug aus LG Köln, 15.12.2010 - 26 O 119/10
Die §§ 305 ff. BGB sind - mit Rücksicht auf ihren Schutzzweck - auch auf vom Verwender vorformulierte einseitige Erklärungen des anderen Teils anwendbar, die im Zusammenhang zum Vertragsverhältnis stehen (BGH WRP 2000, 722, Az. VIII 348/06). - BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06
Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback
Auszug aus LG Köln, 15.12.2010 - 26 O 119/10
Dies wäre zu verneinen, wenn die Einwilligung in einer Situation der wirtschaftlichen bzw. sozialen Schwäche erfolgt oder wenn der Betroffene durch übermäßige Anreize finanzieller oder sonstiger Natur zur Preisgabe seiner Daten verleitet wird (BGHZ 177, 253, m.w.N.).
- OLG Köln, 17.06.2011 - 6 U 8/11
Formularmäßige Vereinbarung der Einwilligung eines Kunden zur Übermittlung von …
Die Berufung des Klägers gegen das am 15.12.2010 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 119/10 - wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LG Bonn, 15.12.2010 - 26 O 119/10 |
Verfahrensgang
- LG Bonn, 15.12.2010 - 26 O 119/10
- LG Köln, 15.12.2010 - 26 O 119/10
- OLG Köln, 17.06.2011 - 6 U 8/11