Rechtsprechung
   LG Köln, 05.06.2013 - 26 O 481/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26402
LG Köln, 05.06.2013 - 26 O 481/12 (https://dejure.org/2013,26402)
LG Köln, Entscheidung vom 05.06.2013 - 26 O 481/12 (https://dejure.org/2013,26402)
LG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 26 O 481/12 (https://dejure.org/2013,26402)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,26402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fluggesellschaft darf kein Bearbeitungsentgelt für Erstattungen erheben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fluggesellschaft darf kein Bearbeitungsentgelt für Erstattungen erheben

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 24 O 8/17

    Erstattung der Flughafengebühren bei Rücktritt: Easyjet-AGB gekippt

    Diese Kosten fallen nur an, wenn der Flug vom Reisenden tatsächlich angetreten wird und stellen im Falle einer Kündigung damit ersparte Aufwendungen dar, die vom Unternehmer an den Verbraucher herauszugeben sind, damit ersterer aus der Kündigung keine Vorteile zieht (LG Köln, Urt. v. 5.6.2013 - 26 O 481/12, juris; vgl. auch BGH, Urt. v. 25.10.1984 - VII ZR 11/84, NJW 1985, 633; LG Frankfurt, Urt. v. 2.3.2016 - 2-24 S 178/15, juris, Rn. 24).

    Dass diese Praxis den wesentlichen Grundgedanken des Personenbeförderungsvertragsrechts nicht widerspricht und damit keine unangemessene Benachteiligung des Fluggastes darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 16.2.2016 - X ZR 97/14), bedeutet nicht, dass der Fluggast die hierdurch bei der Rückabwicklung auf Seiten des Beförderers entstehenden Mehrkosten zu tragen hätte oder für dessen interne Organisation einzustehen hätte (s. hierzu auch LG Köln, Urt. v. 5.6.2013 - 26 O 481/12, juris, Rn. 29).

    Sie folgt bereits daraus, dass die Beklagte die Wirksamkeit der Klausel noch im Prozess verteidigt, diese fortgesetzt verwendet und keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat (vgl. LG Köln, Urt. v. 5.6.2013 - 26 O 481/12, juris, Rn. 30).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht