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   LG Köln, 05.06.2013 - 26 O 481/12   

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LG Köln, 05.06.2013 - 26 O 481/12 (https://dejure.org/2013,26402)
LG Köln, Entscheidung vom 05.06.2013 - 26 O 481/12 (https://dejure.org/2013,26402)
LG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 26 O 481/12 (https://dejure.org/2013,26402)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fluggesellschaft darf kein Bearbeitungsentgelt für Erstattungen erheben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fluggesellschaft darf kein Bearbeitungsentgelt für Erstattungen erheben

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Berlin, 29.11.2011 - 15 O 395/10

    Stornogebühr einer Fluggesellschaft unzulässig

    Auszug aus LG Köln, 05.06.2013 - 26 O 481/12
    Im Übrigen ergibt sich das Klageziel nicht lediglich aus der Antragsfassung, sondern gleichzeitig aus der diesbezüglich vorgetragenen Begründung (vgl. LG Berlin, Urteil vom 29.11.2011 - 15 O 395/10, zitiert nach juris, Rn. 31).

    Zu den wesentlichen Grundgedanken des dispositiven Rechts gehört, dass jeder Rechtsunterworfene seine gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen hat, ohne dafür ein besonderes Entgelt verlangen zu können (vgl. LG Berlin, Urteil vom 29.11.2011 - 15 O 395/10, zitiert nach juris, Rn. 43).

  • LG Köln, 28.10.2010 - 31 O 76/10

    Unterlassungsanspruch eines Verbraucherzentralen-Dachverbandes bzgl. der

    Auszug aus LG Köln, 05.06.2013 - 26 O 481/12
    Hätte der Kunde die Vergütung erst im Nachhinein zu zahlen, wäre eine mit zusätzlichen Kosten der Beklagten verbundene Rückabwicklung nicht erforderlich, die Beklagte könnte dem Kunden von vorn herein nur die reinen Flugkosten ohne die nicht angefallenen Steuern und Gebühren in Rechnung stellen (vgl. LG Köln, Urteil vom 28.10.2010 - 31 O 76/10, zitiert nach juris, Rn. 55).
  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus LG Köln, 05.06.2013 - 26 O 481/12
    Die Nachteile einer Vorleistungsklausel müssen durch ausgleichende Maßnahmen zu Gunsten des vorleistungspflichtigen Verbrauchers erleichtert werden, wenn den berechtigten Interessen des Klauselverwenders letztlich der Vorzug gegeben werden soll (vgl. BGH, NJW 1987, S. 1931, 1933).
  • AG Dieburg, 05.01.2012 - 20 C 1531/11

    Kostenerstattung - Antrag auf Verzinsung von Gerichtskosten ab Einzahlung des

    Auszug aus LG Köln, 05.06.2013 - 26 O 481/12
    Nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Spezialregelung des § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO sind Gerichtskosten ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Kostenfestsetzungsantrages zu verzinsen; daraus folgt im Umkehrschluss, dass eine Verzinsung ab dem Zeitpunkt der Einzahlung des Vorschusses - auch auf materiell-rechtlicher Grundlage - ausscheidet (vgl. AG Dieburg, Urteil vom 05.01.2012 - 20 C 1531/11, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2012 - 8 U 66/11

    Verzugszinsforderung: Anspruch auf Verzinsung eingezahlter Gerichtskosten für die

    Auszug aus LG Köln, 05.06.2013 - 26 O 481/12
    Auf die abstrakte Regelung in § 288 Abs. 1 S. 2 BGB kann zur Schadensbemessung nicht zurückgegriffen werden, wenn - wie hier - Verzugszinsen nicht auf die verzugsauslösende Schuld, sondern für die zur gerichtlichen Durchsetzung des Anspruchs getätigten Geldaufwendungen begehrt werden; in einem solchen Fall kann der Schaden allenfalls in einer konkreten Aufwendung von Zinsen oder in dem Verlust einer Zinsanlagemöglichkeit für den als Gerichtskosten eingezahlten Geldbetrag liegen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.07.2012 - 8 U 66/11, zitiert nach juris).
  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 40/08

    Luftverkehrsunternehmen kann keine Pauschale in Höhe von 50 Euro für

    Auszug aus LG Köln, 05.06.2013 - 26 O 481/12
    Bestimmungen, die kein Entgelt für auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbrachte Sonderleistungen vorsehen, sondern Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich begründeter eigener Pflichten des Verwenders auf den Kunden abwälzen, stellen kontrollfähige Abweichungen von Rechtsvorschriften dar (vgl. BGH, NJW 2009, 3570).
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus LG Köln, 05.06.2013 - 26 O 481/12
    Er muss sich also deutlich und ernsthaft zur gewünschten Änderung einzelner Klauseln bereit erklären (vgl. BGH, NJW 2000, 1110).
  • BGH, 08.10.2009 - III ZR 93/09

    Anwendbarkeit von § 627 Abs. 1 , § 628 Abs. 1 S. 1, 3 BGB auf einen Vertrag mit

    Auszug aus LG Köln, 05.06.2013 - 26 O 481/12
    Preisvereinbarungen für Hauptleistungen stellen deshalb im nicht preisregulierten Markt weder eine Abweichung noch eine Ergänzung von Rechtsvorschriften dar und unterliegen deshalb grundsätzlich nicht der Inhaltskontrolle (vgl. BGH, NJW 2010, 150 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 24 O 8/17

    Erstattung der Flughafengebühren bei Rücktritt: Easyjet-AGB gekippt

    Diese Kosten fallen nur an, wenn der Flug vom Reisenden tatsächlich angetreten wird und stellen im Falle einer Kündigung damit ersparte Aufwendungen dar, die vom Unternehmer an den Verbraucher herauszugeben sind, damit ersterer aus der Kündigung keine Vorteile zieht (LG Köln, Urt. v. 5.6.2013 - 26 O 481/12, juris; vgl. auch BGH, Urt. v. 25.10.1984 - VII ZR 11/84, NJW 1985, 633; LG Frankfurt, Urt. v. 2.3.2016 - 2-24 S 178/15, juris, Rn. 24).

    Dass diese Praxis den wesentlichen Grundgedanken des Personenbeförderungsvertragsrechts nicht widerspricht und damit keine unangemessene Benachteiligung des Fluggastes darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 16.2.2016 - X ZR 97/14), bedeutet nicht, dass der Fluggast die hierdurch bei der Rückabwicklung auf Seiten des Beförderers entstehenden Mehrkosten zu tragen hätte oder für dessen interne Organisation einzustehen hätte (s. hierzu auch LG Köln, Urt. v. 5.6.2013 - 26 O 481/12, juris, Rn. 29).

    Sie folgt bereits daraus, dass die Beklagte die Wirksamkeit der Klausel noch im Prozess verteidigt, diese fortgesetzt verwendet und keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat (vgl. LG Köln, Urt. v. 5.6.2013 - 26 O 481/12, juris, Rn. 30).

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