Rechtsprechung
LG Duisburg, 16.05.2013 - 26 O 58/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch eines Mitbewerbers wegen der wettbewerbswidrigen Werbung mit der Kundenbewertung als Irreführung i.R.d. Veröffentlichung der Kundenbefragung über ein Bewertungungsportal mit dem Hinweis "Garantiert echte Kundenmeinungen"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 16.05.2013 - 26 O 58/12
- OLG Düsseldorf, 28.10.2014 - 20 U 123/13
- BGH, 21.01.2016 - I ZR 252/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 12.04.2013 - 20 U 165/12
Eintrittspflicht eines Rechtsschutzversicherers für Anträge auf einstweiligen …
Auszug aus LG Duisburg, 16.05.2013 - 26 O 58/12
Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 23.04.2013 zurückgewiesen (AZ I-20 U 165/12).Das Urteil des OLG Düsseldorf vom 23.04.2013 (AZ I-20 U 165/12) war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
Im Berufungsverfahren I-20 U 165/12 vor dem OLG Düsseldorf war ausweislich der dortigen Urteilsgründe zwischen den Parteien unstreitig, dass die Klägerin zwar selbst Druckerzeugnisse herstellt.
In Übereinstimmung mit dem OLG Düsseldorf geht das erkennende Gericht davon aus, dass es sich bei den von der Klägerin getätigten Lieferungen mithin um rein konzerninterne Vorgänge handelt, da sich Warenbewegungen lediglich innerhalb des Konzerns vollziehen (vgl. OLG Düsseldorf I- 20 U 165/12 unter Bezugnahme auf Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 2 Rn. 36 unter Bezugnahme auf BGH GRUR 1969, 479 (480) - Colle de Cologne).
- LG Duisburg, 21.03.2012 - 25 O 54/11
Zulässigkeit der Werbung für Zahnersatz mit Veröffentlichungen von Äußerungen …
Auszug aus LG Duisburg, 16.05.2013 - 26 O 58/12
Dies habe die Klägerin getan, in dem sie motiviert durch ein veröffentlichtes Urteil des Landgerichts Duisburg (gemeint ist das Urteil vom 21.03.2012 im Verfahren 25 O 54/11) zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen und einstweilige Verfügungen erwirkt habe. - BGH, 16.04.1969 - I ZR 59/67
Colle de Cologne
Auszug aus LG Duisburg, 16.05.2013 - 26 O 58/12
In Übereinstimmung mit dem OLG Düsseldorf geht das erkennende Gericht davon aus, dass es sich bei den von der Klägerin getätigten Lieferungen mithin um rein konzerninterne Vorgänge handelt, da sich Warenbewegungen lediglich innerhalb des Konzerns vollziehen (vgl. OLG Düsseldorf I- 20 U 165/12 unter Bezugnahme auf Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 2 Rn. 36 unter Bezugnahme auf BGH GRUR 1969, 479 (480) - Colle de Cologne).