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LG Magdeburg, 19.06.2019 - 26 Qs 15/19 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
- strafrechtsiegen.de
Verkehrsunfallflucht - Entziehung der Fahrerlaubnis bei bedeutendem Schaden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Berlin, 26.02.2020 - 501 Qs 18/20
Bedeutender Fremdschaden, Grenzwert, Anhebung
In Anbetracht des Umstandes, dass sich das Landgericht Nürnberg-Fürth bei der Bestimmung der Wertgrenze lediglich "an einer groben Schätzung der wirtschaftlichen Entwicklung orientiert" hat (Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 Qs 58/18 -, Rn.10, zitiert nach juris) und in der jüngeren Rechtsprechung eine Anpassung der Wertgrenze von 1.300 Euro auf jedenfalls 1.500 Euro (vgl. Landgericht Magdeburg, Beschluss vom 19. Juni 2019 26 Qs 15/19 - Landgericht Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 3 Qs 29/19 - Amtsgericht Tiergarten, Beschluss vom 15. Mai 2015 - 288 Gs 48715 -) und vereinzelt auf 1.600 Euro (vgl. Landgericht Hanau, Beschluss vom 26. März 2019 - 4b Qs 26/19 -) vorgenommen wird, sieht die Kammer, die die Voraussetzungen des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB in ihrem Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 501 Qs 80/18 - bei einem Fremdschaden von 1.500 Euro bejaht hat, auch nach der Änderung des § 44 Abs. 1 StGB und unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindexes keine Veranlassung, eine derart großzügige Anpassung der Wertgrenze vorzunehmen.