Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 19.07.2011 - 26 Qs 190/11   

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https://dejure.org/2011,23807
LG Lüneburg, 19.07.2011 - 26 Qs 190/11 (https://dejure.org/2011,23807)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 19.07.2011 - 26 Qs 190/11 (https://dejure.org/2011,23807)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - 26 Qs 190/11 (https://dejure.org/2011,23807)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Bedienungsanleitung, Eichschein, Rechtsmittel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 45 Abs. 1 OWiG; § 62 Abs. 1 OWiG; § 305 Abs. 1 StPO
    Verwaltungsakt als Voraussetzung für eine gerichtliche Entscheidung gemäß § 62 Abs. 1 OWiG

  • verkehrslexikon.de

    Keine Beschwerde gegen Entscheidungen des Amtsrichters zur Vorbereitung der Hauptverhandlung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwaltungsakt als Voraussetzung für eine gerichtliche Entscheidung gemäß § 62 Abs. 1 OWiG

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Beschwerde - Unzulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsakt als Voraussetzung für eine gerichtliche Entscheidung gemäß § 62 Abs. 1 OWiG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Was ist eigentlich die "Lebensakte"? Wie wird tenoriert/beantragt?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Beiziehung der Lebensakte - gibt es ein Rechtsmittel?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Arnsberg, 24.04.2012 - 2 Qs 24/12

    Sicherung des Anspruchs auf rechtliches Gehör eines Betroffenen durch

    § 62 Abs. 1 S. 1 OWiG eine Anordnung, Verfügung oder sonstige Maßnahme der Verwaltungsbehörde voraus, die im Bußgeldverfahren mit Rechtswirkung nach außen getroffen wird und den Rechtskreis des Betroffenen oder einer anderen Person berührt (LG Lüneburg, Beschluss vom 19.07.2011, 26 Qs 190111, VRR 2011, 436).

    Jede im Hauptverfahren getroffene Entscheidung des erkennenden Richters, die dieses Recht des Betroffenen berührt, steht mit der Urteilsfällung in innerem Zusammenhang, da sie Einfluss auf den Inhalt des Urteils haben kann (LG Limburg, Beschluss vom 30.08.2011, 1 Qs 116/11; LG Lüneburg, Beschluss vom 19.07.2011, 26 Qs 190/11, VRR 2011, 436, OLG Hamm NStZ 2005, 226 m. w. N.; LG Arnsberg, Beschluss vom 08.12.2011, 2 Qs 79/11).

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