Rechtsprechung
LG Lüneburg, 27.11.2015 - 26 Qs 271/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,37021) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Akteneinsicht im Ordnungswidrigkeitenverfahren: Beschwerde wegen Ablehnung des Antrags auf Beiziehung der Daten der gesamten Messreihe des Tattages bei einem Geschwindigkeitsverstoß
- verkehrslexikon.de
Keine Beiziehung der Daten der gesamten Messreihe des Tattages
- kanzlei-heskamp.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Beschwerde gegen Versagung der Akteneinsicht durch Bußgeldrichter
Verfahrensgang
- AG Soltau, 05.10.2015 - 11 OWi 315/15
- LG Lüneburg, 27.11.2015 - 26 Qs 271/15
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 08.03.2016 - 3 Ws 114/16
Unzulässige Beschwerde gegen Versagung der Zugänglichmachung von Audiodateien
Zugleich dienen diese Rechte der Vorbereitung von konkreten Beweisanträgen oder Beweisanregungen in der Hauptverhandlung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 177), woraus sich der von § 305 Satz 1 StPO vorausgesetzte innere Zusammenhang mit der Urteilsfällung ohne Weiteres ergibt (vgl. neben OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 177 auch LG Lüneburg, Beschluss vom 27. November 2011 - 26 Qs 271/15 - [juris]). - LG Hannover, 07.03.2018 - 48 Qs 16/18
Einsicht, Messunterlagen, Bußgeldverfahren, Rechtsmittel
Der Zulässigkeit der Beschwerde gegen die unterbliebene Beiziehung der Unterlagen und Daten steht § 305 S 1 StPO entgegen (…vgl. OLG Frankfurt a.a.O; OLG Naumburg, Beschluss v. 29.09.2009 - 1 Ws 602/09, NStZ-RR 2010, 151 m.w.N., OLG Hamm, Beschluss v. 05.08.2004 - 2 Ws 200/04, NStZ 2005, 226; Landgericht Lüneburg, Beschluss v. 27.11.2015, Az.: 26 Qs 271/15;… a.A.: KK StPO/Laufhütte/Willnow, 7. Auflage 2013, § 147' Rn 28; LG Trier, Beschluss v. 14.09.2017 - 1 Qs 46/17 -, juris). - LG Mainz, 13.04.2017 - 1 Qs 17/17
OWi-Akteneinsicht: Keine Beschwerde und keine Einsicht in Messreihe oder …
Denn die angefochtene Entscheidung, mit der das Amtsgericht Mainz die Überlassung der weiteren Messunterlagen abgelehnt hat, steht in einem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung, dient ausschließlich ihrer Vorbereitung und unterliegt bei der Urteilsfällung selbst der nochmaligen Prüfung durch das Gericht (vgl. dazu etwa LG Lüneburg, Beschluss vom 27.11.2015, Az. 26 Qs 271/15; LG Aurich, Beschluss vom 22.01.2013, Az. 12 Qs 9/13).