Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 06.12.2010 - 5-26 Qs 37/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Gesamtstrafenbildung, nachträgliche, Vermögensverhältnisse, maßgeblicer Zeitpunkt
- openjur.de
- Justiz Hessen
"Bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 460 StPO ist für die Bemessung der Tagessatzhöhe auf die Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Verurteilung abzustellen und nicht auf den Zeitpunkt der Nachtragsentscheidung."
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zugrundelegung der Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Verurteilung bei der Bemessung der Tagessatzhöhe bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung
- Wolters Kluwer
"Bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 460 StPO ist für die Bemessung der Tagessatzhöhe auf die Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Verurteilung abzustellen und nicht auf den Zeitpunkt der Nachtragsentscheidung."
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55; StPO § 460
Zugrundelegung der Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Verurteilung bei der Bemessung der Tagessatzhöhe bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Welche Einkommensverhältnisse sind maßgeblich?
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 26.10.2010 - 991 Cs 756 Js 14101/10
- LG Frankfurt/Main, 06.12.2010 - 5-26 Qs 37/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 40
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Freiburg, 03.04.1990 - II Qs 15/90
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.12.2010 - 26 Qs 37/10
Für die Bemessung der Tagessatzhöhe ist auf die Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Verurteilung abzustellen, in welcher die Gesamtstrafe hätte gebildet werden müssen, und nicht auf den Zeitpunkt der Nachtragsentscheidung (str., Beschluss der Kammer vom 02.09.2010 Az: 5/26 Qs 34/10; LG Freiburg, NStZ 1991, 135;… KK-Fischer, 5. Auflage, § 460 Rn 30;… LR-Graalmann-Scherer, StPO, § 460 Rz. 9; a.A. LG Berlin, NStZ-RR 1996, 373; StV 2009, 145; LG Hildesheim NStZ 1991, 434). - BGH, 24.10.2002 - 4 StR 332/02
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (teilweise Zäsurwirkung eines früheren …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.12.2010 - 26 Qs 37/10
In diesem Fall geht von der ersten Vorverurteilung eine Zäsurwirkung aus, die zur Folge hat, dass die Strafe aus der späteren Vorverurteilung und die Strafe, die im anhängigen Verfahren für eine Tat ausgesprochen wird, die zwischen den Vorverurteilungen begangen worden ist, nicht mehr Gegenstand einer Gesamtstrafenbildung sein kann (vgl. BGH, NStZ 2003, 200). - LG Hildesheim, 28.06.1990 - 12 Qs 68/90
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.12.2010 - 26 Qs 37/10
Für die Bemessung der Tagessatzhöhe ist auf die Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Verurteilung abzustellen, in welcher die Gesamtstrafe hätte gebildet werden müssen, und nicht auf den Zeitpunkt der Nachtragsentscheidung (str., Beschluss der Kammer vom 02.09.2010 Az: 5/26 Qs 34/10; LG Freiburg, NStZ 1991, 135;… KK-Fischer, 5. Auflage, § 460 Rn 30;… LR-Graalmann-Scherer, StPO, § 460 Rz. 9; a.A. LG Berlin, NStZ-RR 1996, 373; StV 2009, 145; LG Hildesheim NStZ 1991, 434).