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   LG Lüneburg, 28.03.2011 - 26 Qs 45/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5342
LG Lüneburg, 28.03.2011 - 26 Qs 45/11 (https://dejure.org/2011,5342)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 28.03.2011 - 26 Qs 45/11 (https://dejure.org/2011,5342)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 28. März 2011 - 26 Qs 45/11 (https://dejure.org/2011,5342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    §§ 98, 94 StPO; §§ 32 Abs. 1 Satz 2, 29 Abs. 1, 44 Abs. 1, 43 Abs. 2 Nr. 1, 3 Abs. 1 BDSG
    Zur Strafbarkeit des verdeckten Anbringens eines GPS-Senders an ein fremdes KFZ durch eine Detektei; Beschlagnahme des GPS-Senders

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verdeckte GPS-Überwachung durch eine Detektei ist eine Straftat

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verdeckte GPS-Überwachung durch eine Detektei ist eine Straftat

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Ein selbstverständliches Geschäftsmodell

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wenn Privatdetektive per GPS observieren

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Detektiv versteckte GPS-Sender am Auto - So eine Überwachung verstößt gegen das Datenschutzgesetz: Polizei beschlagnahmte den Sender

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit durch Anbringen eines GPS-Senders an fremdem Fahrzeug durch Detektei

  • nwzonline.de (Kurzinformation)

    Schnüffler muss sich in Acht nehmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Heimliches Anbringen von GPS-Sender durch Detektei an fremden Auto strafbar

  • conlegi.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen das BDSG - Wenn der Privatdetektiv zuviel wissen will

Besprechungen u.ä.

  • beck.de (Entscheidungsbesprechung)

    Strafbarkeit privater Ermittlungen nach § 44 BDSG

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2225
  • NStZ 2012, 55
  • NZV 2011, 360
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus LG Lüneburg, 28.03.2011 - 26 Qs 45/11
    Zu dieser Frage hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt in seiner Entscheidung zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen eindeutig Stellung dahingehend bezogen, dass auch staatlichen Stellen ein (verdachtsunabhängiger) Eingriff in diesen Kernbereicht privater Lebensführung untersagt ist (vgl. BVerfG NJW 2008, 1505).
  • BGH, 07.09.1956 - 1 BJs 182/55

    Öffnung von Postsendungen aus der sowjetischen Besatzungszone durch Beamte der

    Auszug aus LG Lüneburg, 28.03.2011 - 26 Qs 45/11
    An der Beweisbedeutung fehlt es nur dann, wenn vorauszusehen ist, dass es zu keinem Verfahren kommen wird (BGHSt 9, 351, 355), insbesondere im Fall des Vorliegens nicht behebbarer Verfahrenshindernisse.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LG Lüneburg, 28.03.2011 - 26 Qs 45/11
    Das schutzwürdige Interesse ergibt sich vorliegend bereits aus dem verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrecht des Betroffenen in Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1).
  • BGH, 04.06.2013 - 1 StR 32/13

    Überwachung von Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger ist

    bb) Gegen eine Anwendung des § 29 BDSG wird allerdings vorgebracht, dass konkret auftragsbezogene Ermittlungstätigkeiten eines Detektivs bei vorausschauender Betrachtungsweise - anders als dies etwa bei eindeutig von § 29 BDSG erfassten Tätigkeiten klassischer Auskunfteien der Fall ist - nicht darauf gerichtet seien, Daten in einer Vielzahl von Fällen zu übermitteln (vgl. Duhr in Roßnagel, Handbuch Datenschutzrecht, 7.5 Rn. 6; Ehmann in Simitis, BDSG, 7. Aufl., § 29 Rn. 97; Bergmann/Möhrle/Herb, BDSG, 41. Lfg., § 29 Rn. 38; aA ohne nähere Begründung Gola/Schomerus aaO § 29 Rn. 8; Fricke, VersR 2010, 308, 313; vgl. auch LG Lüneburg, Beschluss vom 28. März 2011 - 26 Qs 45/11; Maisch/Seidl, jurisPRITR 1/2012 Anm. 2).
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