Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 26 Sch 12/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1040 ZPO, § 1060 ZPO, § 1059 ZPO, § 92 ZPO, § 1064 ZPO
Schiedsrichter als "Richter in eigener Sache" - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schiedsrichter als "Richter in eigener Sache"
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
§ 139 ZPO, § 1040 Abs. 3 ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 1d ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 2b ZPO, § 1059 Abs. 3 ZPO, § 1060 Abs. 2 Satz 3 ZPO
Aufhebungsverfahren Anerkennungsverfahren Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, inländisch; - VollstreckbarerklärungAufhebungsgründe Versagungsgründe: - nicht ordnungsgemäßes Verfahren; - rechtliches Gehör, Behinderung in den Angriffsmitteln ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- OLG Frankfurt, 26.06.2003 - 1 Sch 1/02
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 26 Sch 12/05
Über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung dieses Schiedsspruchs durch den Antragsteller erging ein Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26.6.2003 in Verbindung mit dem Berichtigungsbeschluss vom 6.11.2003 (Az.: 1 Sch 1/02), mit dem über die Vollstreckbarkeit des Schiedsspruchs zu den Punkten B. II. - IV entschieden wurde.Allenfalls ein solcher einfacher Fehler in der Anwendung des Rechts läge hier jedoch vor (ebenso OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 26.06.2003 - 1 Sch 1/02, Seite 4).
- OLG Frankfurt, 14.07.2004 - 2 Sch 1/04
Schiedsverfahren: Ablehnung eines Schiedsrichters
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 26 Sch 12/05
Auf Beschwerde des Antragsgegners hob das Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch Beschluss vom 14.7.2004 (Az.: 2 Sch 1/04) den zurückweisenden Beschluss des Schiedsgerichts auf (Bl. 51 - 54 d.A.) und erklärte durch weiteren Beschluss vom 22.10.2004 das Ablehnungsgesuch des Antragsgegners gegen die Schiedsrichter für unbegründet (Bl. 111 - 115 d.A.).Damit beschränkt sich die Zuständigkeit des Schiedsgerichts nicht auf die erste aufgekommene Streitigkeit (so auch OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 22.10.2004 - 2 Sch 1/04, Seite 3).
- BGH, 17.09.1987 - III ZR 218/86
Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 26 Sch 12/05
Wenn aber die Tätigkeit der Schiedsrichter oder eines anwaltlichen Vertreters von diesem wirtschaftlichen Unvermögen nicht abhängt, z. B. weil die Gegenpartei die Vorschüsse aufbringt, ist eine Kündigung nicht möglich (…BGHZ a.a.O.; BGHR § 1025 ZPO Kündigung 1;… Schwab/Walter a.a.O.).
- BGH, 12.11.1987 - III ZR 29/87
Erhebung der Einrede des Schiedsvertrages und Gegeneinrede der Arglist
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 26 Sch 12/05
Der jetzt geltend gemachte außerordentliche Kündigungsgrund der Armut liegt vor, wenn eine Partei wegen nachträglicher Verschlechterung ihrer finanziellen Situation die Vorschüsse für die Schiedsrichter oder für eine erforderliche anwaltliche Vertretung nicht mehr zu leisten vermag (BGHZ 102, 199, 202; BGH NJW-RR 1994, 1214;… Schwab/Walter Kap. 8 Rdn. 11). - BGH, 07.03.1985 - III ZR 169/83
Schiedsgerichtliche Tätigkeit in eigener Sache
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 26 Sch 12/05
Der Kostenschiedsspruch ist nämlich entgegen dem Verbot, als Richter in eigener Sache zu entscheiden (BGHZ 94, 92, 94), ergangen. - BGH, 11.07.1985 - III ZR 33/84
Einrede des Schiedsvertrages im Urkundenprozeß; Umfang der Nachprüfung durch das …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 26 Sch 12/05
Zum anderen würde die Verwendung dieser Umstände in einem Gerichtsverfahren gegen die Ehefrau der gegnerischen Schiedspartei keinen so schwerwiegenden Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht darstellen, dass dem Gegner das Festhalten an der Schiedsvereinbarung unzumutbar wird (zu diesen Voraussetzungen siehe BGH NJW 1986, 2765, 2766). - BGH, 11.11.1982 - III ZR 77/81
Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 26 Sch 12/05
Anders verhält es sich aber, wenn das Schiedsgericht von einer vorher mitgeteilten Rechtsansicht stillschweigend abweicht und die Parteien dadurch am Vorbringen von Angriffs- und Verteidigungsmitteln gehindert werden (BGH NJW 1983, 867, 868; OLG Frankfurt am Main Betrieb 1977, 584;… Schwab/Walter Kap.15 Rdn. 3;… Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 1998, Rdn. 356). - OLG Dresden, 28.10.2003 - 11 Sch 9/03
Entscheidung des ausländischen Schiedsgerichts über die Kosten des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 26 Sch 12/05
Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Kosten bereits vorher feststehen, d.h. wenn sie im Schiedsrichtervertrag oder einem späteren Abkommen mit beiden Parteien der Höhe nach festgelegt sind (…vgl. Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Auflage, Kapitel 33, Rn. 15;… Zöller/Geimer, ZPO, 25. Aufl., § 1057 Rn. 4, 5; a. A. Kröll NJW 2005, 194, 198 unter Verweis auf OLG Dresden SchiedsVZ 2004, 44). - BGH, 12.07.1999 - II ZR 4/98
Abfindungsanspruch eines ausscheidenden BGB -Gesellschafters
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 26 Sch 12/05
Die Regelung, dass vor der endgültigen Saldierung aller gegenseitigen Forderungen kein Anspruch eines Gesellschafters besteht, beruht lediglich auf Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten, es sollen nämlich lediglich Hin- und Herzahlungen zwischen den Gesellschaftern vermieden werden (so z. B. BGH NJW 1999, 3557;… Staudinger/Habermeier, BGB, 13. Bearb. 2003, § 730 Rn. 21). - BGH, 10.03.1994 - III ZR 60/93
Kündigung einer Schiedsvereinbarung aus wichtigem Grund
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 26 Sch 12/05
Der jetzt geltend gemachte außerordentliche Kündigungsgrund der Armut liegt vor, wenn eine Partei wegen nachträglicher Verschlechterung ihrer finanziellen Situation die Vorschüsse für die Schiedsrichter oder für eine erforderliche anwaltliche Vertretung nicht mehr zu leisten vermag (BGHZ 102, 199, 202; BGH NJW-RR 1994, 1214;… Schwab/Walter Kap. 8 Rdn. 11).
- OLG Frankfurt, 02.11.2007 - 26 SchH 3/07
Schiedsverfahren: Fortsetzung des Verfahrens mit dem "alten" Schiedsgericht nach …
Durch eine weitere Schiedsklage des Antragstellers vom 22.12.2003 wurde ein neues Schiedsverfahren zwischen den Parteien eingeleitet; der in diesem Verfahren ergangene Schiedsspruch vom 29.04.2005 wurde mit Beschluss des erkennenden Senates vom 30.03.2006 (26 Sch 12/05) in Höhe eines Teilbetrages zu Gunsten des Antragstellers für vollstreckbar erklärt; im übrigen wurde der Antrag auf Vollstreckbarerklärung unter Aufhebung des Schiedsspruches zurückgewiesen.