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   OLG Frankfurt, 17.10.2019 - 26 Sch 2/19   

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OLG Frankfurt, 17.10.2019 - 26 Sch 2/19 (https://dejure.org/2019,45251)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.10.2019 - 26 Sch 2/19 (https://dejure.org/2019,45251)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Oktober 2019 - 26 Sch 2/19 (https://dejure.org/2019,45251)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG München, 29.01.2007 - 34 Sch 23/06

    Rechtswidrige Verurteilung der BGB -Gesellschafter statt der beklagten BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2019 - 26 Sch 2/19
    Teilweise wird ein solcher Antrag als statthaft angesehen, wenn der Aufhebungsgrund nur einen Teil des Schiedsspruchs erfasst und eine in sich abgeschlossene, eines Teilurteils fähige Entscheidung übrigbleibt (Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Auflage 2005, Kap. 25, Rdnr. 14a); zugleich soll eine teilweise Aufhebung zulässig sein, wenn der Anspruch quantitativ teilbar ist, etwa eine Geldforderung betrifft (Schwab/Walter, a.a.O.; vgl. hierzu auch OLG München, NJW 2007, 2129 f.; vgl. auch KG, NJW 1976, 1357 ff. zum alten Recht: Danach soll ein auf teilweise Aufhebung eines Schiedsspruchs gerichteter Antrag nach § 1041 ZPO a.F. zulässig sein, wenn das Aufhebungsbegehren Gegenstand einer Teilklage hätte sein können).

    Dabei kann der Senat ohne Rücksicht auf die bereits angeführten Nachweise dahinstehen lassen, ob eine Teilaufhebung eines Schiedsspruchs voraussetzt, dass sowohl der aufgehobene als auch der aufrechterhaltene Teil des Schiedsspruchs selbständig und unabhängig von dem jeweils anderen Teil bestehen bleiben können (vgl. nochmals OLG München, NJW 2007, 2129 f.; Schwab/ Walter, a.a.O., Kap. 25, Rdnr. 14a) und ob diese Voraussetzung - für die sich eine.

  • OLG München, 14.03.2011 - 34 Sch 8/10

    Schiedsgerichtsverfahren: Vollstreckbarkeitserklärung eines Schiedsspruchs;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2019 - 26 Sch 2/19
    Dies genügt, denn ob die herangezogenen Grundlagen ausreichten und das Ergebnis auch materiell richtig ist, kann im Vollstreckbarerklärungsverfahren nicht überprüft werden (OLG München, Beschluss vom 14.03.2011, Az.: 34 Sch 8/10, zitiert nach BeckRS).
  • BGH, 16.12.2015 - I ZB 109/14

    Rechtsbeschwerde gegen Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2019 - 26 Sch 2/19
    Ohnehin war das Schiedsgericht nach den vereinbarten Verfahrensregeln gehalten, den Sachverhalt in möglichst kurzer Zeit mit allen angemessenen Mitteln festzuzustellen (Art. 20 Abs. 1 ICC-SchO); nicht zuletzt in diesem Rahmen ist die Heranziehung des § 287 Abs. 1 ZPO eine Form der dem Schiedsgericht erlaubten Tatsachenermittlung (vgl. BGH, Beschluss vom 16.12.2015, Az.: I ZB 109/14, zitiert nach juris) und hat das Schiedsgericht anhand der ihm vorliegenden Unterlagen und unter Einbeziehung von Zeugenangaben bei der Bestimmung des Schadens von dem ihm zustehenden Ermessen Gebrauch gemacht.
  • OLG München, 12.04.2011 - 34 Sch 28/10

    Aufhebung eines Schiedsspruchs: Verletzung rechtlichen Gehörs durch Übergehen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2019 - 26 Sch 2/19
    Etwas anderes kann gelten, wenn ein Vortrag und Beweisantritt überhaupt nicht in Erwägung gezogen oder völlig übergangen wird (vgl. hierzu OLG München, SchiedsVZ 2011, 230 ff.; OLG Köln, a.a.O.).
  • OLG Köln, 04.08.2017 - 19 Sch 6/17

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2019 - 26 Sch 2/19
    Insoweit stellt selbst die Nichterhebung angebotener Beweise zu streitigem und beweiserheblichen Tatsachen nicht stets einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör oder den verfahrensrechtlichen ordre-public dar und rechtfertigt das Übergehen eines Beweisantrages für sich genommen in der Regel noch nicht die Aufhebung des Schiedsspruchs (vgl. OLG Köln, NJOZ 2018, 949, 954 m.z.N.).
  • BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilprozessuale

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2019 - 26 Sch 2/19
    Von einer solchen ist insbesondere auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte oder das Gericht eine von ihm geschaffene Verfahrenslage, auf deren Bestand die Beteiligten vertrauen durften, übergeht (BVerfG, Beschluss vom 07.02.2018, Az.: 2 BvR 549/17, zitiert nach juris; vgl. auch Zöller/Geimer, a.a.O., Rdnr. 44d zu § 1059 ZPO).
  • OLG München, 22.06.2005 - 34 Sch 10/05

    Billigkeitsentscheidung im Schiedsverfahren ohne ausdrückliche Ermächtigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2019 - 26 Sch 2/19
    Wenngleich hiernach eine stringente Differenzierung kaum feststellbar ist, dürfte im Grundsatz nicht zweifelhaft sein, dass sich die Frage, welche Folgen ein auf teilweise Aufhebung gerichteter Antrag nach sich zieht, nur anhand der jeweils konkret geltend gemachten Aufhebungsgründe beantworten lässt; wird etwa die Sittenwidrigkeit eines Schiedsspruchs geltend gemacht und berührt dieser Einwand untrennbar die gesamte Sachentscheidung, so scheidet eine nur teilweise Aufhebung eines Schiedsspruchs aus (vgl. insoweit OLG München, SchiedsVZ 2005, 308, 310).
  • OLG Frankfurt, 24.07.2014 - 26 Sch 28/13

    Schiedsgerichtsverfahren: Zulässigkeit von Teilschiedssprüchen ohne Vorliegen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2019 - 26 Sch 2/19
    In einer früheren Entscheidung des Senats wurde ein teilweiser Aufhebungsantrag wegen eines nicht im Sinne von § 301 ZPO abgrenzbaren Teils als unzulässig erachtet (Beschluss vom 10.05.2007, Az.: 26 Sch 20/06 = SchiedsVZ 2007, 278, 279; vgl. aber auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.07.2014, Az.: 26 Sch 28/13 , zitiert nach BeckRS sowie BGH, Beschluss vom 14.02.2019, Az.: I ZB 33/18).
  • BGH, 02.05.2017 - I ZB 1/16

    Schiedsrichterliches Verfahren: Erfordernis der unverzüglichen Rüge der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2019 - 26 Sch 2/19
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) stellt zugleich einen Verstoß gegen den inländischen (verfahrensrechtlichen) ordre public dar (BGH, Beschluss vom 02.05.2017, Az.: I ZB 1/16, zitiert nach juris).
  • KG, 05.02.1976 - 16 U 1275/75
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2019 - 26 Sch 2/19
    Teilweise wird ein solcher Antrag als statthaft angesehen, wenn der Aufhebungsgrund nur einen Teil des Schiedsspruchs erfasst und eine in sich abgeschlossene, eines Teilurteils fähige Entscheidung übrigbleibt (Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Auflage 2005, Kap. 25, Rdnr. 14a); zugleich soll eine teilweise Aufhebung zulässig sein, wenn der Anspruch quantitativ teilbar ist, etwa eine Geldforderung betrifft (Schwab/Walter, a.a.O.; vgl. hierzu auch OLG München, NJW 2007, 2129 f.; vgl. auch KG, NJW 1976, 1357 ff. zum alten Recht: Danach soll ein auf teilweise Aufhebung eines Schiedsspruchs gerichteter Antrag nach § 1041 ZPO a.F. zulässig sein, wenn das Aufhebungsbegehren Gegenstand einer Teilklage hätte sein können).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2007 - 26 Sch 20/06

    Schiedsverfahren: Anfechtbarkeit eines Zwischenschiedsspruchs

  • OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 26 Sch 24/12

    Zu den Aufhebungsgründen nach § 1059 Abs. II 2 b ZPO

  • OLG München, 09.11.2015 - 34 Sch 27/14

    Überprüfung eines inländischen Schiedsspruchs

  • OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 26 Sch 3/16

    Zur Auslegung eines "Beschlusses" des Schiedsgerichts als Schiedsspruch gem. §

  • BGH, 14.02.2019 - I ZB 33/18

    Aufhebung eines Teil- und Grundschiedsspruchs aufgrund eines Verstoßes gegen §

  • BGH, 12.07.1990 - III ZR 174/89

    Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs; Einwendungen gegen den Anspruch

  • BGH, 11.12.2014 - I ZB 23/14

    Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs: Verfahrensfehlerhafte Besetzung des

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BGH, 15.01.2009 - III ZB 83/07

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

  • BayObLG, 20.01.2023 - 102 Sch 115/21

    Zulässige Anträge auf Vollstreckbarerklärung aus einem Schiedsspruch

    Dies richtet sich nach den allgemein zur Zulässigkeit von Teilklagen geltenden Grundsätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2020, I ZB 108/19, SchiedsVZ 2021, 341 Rn. 9; Beschluss vom 29. Januar 2009, III ZB 88/07, BGHZ 179, 304 Rn. 29 f.; Urt. v. 31. Januar 1980, III ZR 83/78, NJW 1980, 1797 [juris Rn. 28]; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. Oktober 2019, 26 Sch 2/19, juris Rn. 44 ff.; OLG Hamburg, Beschluss vom 6. November 1980, III ZR 148/79, VersR 1982, 92; KG, Urt. v. 5. Februar 1976, 16 U 1275/75, NJW 1976, 1357 [1358]; Geimer in Zöller, ZPO, § 1059 Rn. 6, 91; Voit in Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 1059 Rn. 40; Münch in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2022, § 1059 Rn. 64 a. E.; Wilske/Markert in BeckOK ZPO, 47. Ed. 1. Dezember 2022, § 1059 Rn. 76; Schlosser in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2014, § 1059 Rn. 19 a. E.).
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