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   OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 26 Sch 3/13   

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https://dejure.org/2014,40476
OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 26 Sch 3/13 (https://dejure.org/2014,40476)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.12.2014 - 26 Sch 3/13 (https://dejure.org/2014,40476)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 26 Sch 3/13 (https://dejure.org/2014,40476)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 267 AEUV, Art 344 AEUV, § 1059 ZPO
    Wirksamkeit einer Schiedsklausel in einem bilateralen völkerrechtlichen Investitionsschutzabkommen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Europarechtskonformität der Schiedsklausel in bilateralen völkerrechtlichen Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedsstaaten der EU

  • schiedsgericht.expert

    Schiedsverfahren: EU, Investitionsschutzabkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 267; AEUV Art. 344; ZPO § 1059
    Wirksamkeit einer Schiedsklausel in einem bilateralen völkerrechtlichen Investitionsschutzabkommen

  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 267 ; AEUV Art. 344 ; ZPO § 1059
    Europarechtskonformität der Schiedsklausel in bilateralen völkerrechtlichen Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedsstaaten der EU

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Schiedsspruch über Schadensersatzpflicht der Slowakischen Republik gegenüber niederländischer Versicherungsgruppe bestätigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schiedsspruch über Schadensersatzpflicht der Slowakischen Republik gegenüber niederländischer Versicherungsgruppe bestätigt

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Schiedsklausel in bilateralem Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 704 (Ls.)
  • EuZW 2015, 408
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 08.03.2011 - Gutachten 1/09

    Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Übereinkommensentwurf - Schaffung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 26 Sch 3/13
    Der EuGH habe die Anwendung von Unionsrecht durch Schiedsgerichte nach seinen Ausführungen in dem Gutachten 1/09 zumindest in Frage gestellt, so dass nach der act-claire-doctrin die richtige Anwendung des Unionsrechts in dieser Frage zumindest nicht derart offenkundig sei, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibe.

    Der EuGH hat dementsprechend in seinem Gutachten 1/09 vom 08.03.2011 einen Verstoß gegen die in Art. 19 Abs. 1 EUV abgesicherten Kompetenzen des Gerichtshofs und der Gerichte der Mitgliedsstaaten zur Wahrung der Rechtsordnung und des Gerichtssystems der EU auch unter Berücksichtigung des in Art. 267 AEUV geregelten Vorabentscheidungsverfahrens nicht mit einem Verstoß gegen Art. 344 AEUV gleichgesetzt und dieser Regelung damit entgegen der Rechtsauffassung der Antragstellerin gerade keine allgemeine "Kompetenzabsicherungsregel" für den EuGH entnommen.

    Die Ausführungen des EuGH in dem Gutachten 1/09, dass Art. 344 AEUV sich darauf beschränke, den Mitgliedsstaaten zu verbieten, Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung der Verträge anders als in den Verträgen vorgesehen zu regeln, lassen vor diesem Hintergrund erkennen, dass der EuGH den Anwendungsbereich des Art. 344 AEUV nicht schon deshalb für eröffnet erachtet, weil Mitgliedsstaaten für nicht zwischen ihnen geführte Streitigkeiten Regelungen treffen, die mit der Gewährleistung des Art. 19 Abs. 1 EUV und des Vorabentscheidungsverfahrens gemäß Art. 267 AEUV unvereinbar sind.

    Eine Unvereinbarkeit der Schiedsklausel mit dem in Art. 267 AEUV vorgesehenen System, das im Rahmen einer direkten und engen Zusammenarbeit zwischen dem EuGH und den nationalen Gerichten eine ordnungsgemäße Anwendung und einheitliche Auslegung des Unionsrechts gewährleisten soll (EuGH, Gutachten 1/09, Rn. 84), kann nach der Rechtsprechung des EuGH zum Schiedsverfahrensrecht nicht angenommen werden.

    Das Gutachten 1/09 des EuGH begründet vor diesem Hintergrund keine Zweifel an der Vereinbarkeit eines Schiedsverfahrens zwischen einer Privatperson und einem Mitgliedstaat mit der Gewährleistung des Art. 267 AEUV, da durch das Schiedsverfahren - anders als in der dem Gutachten zugrunde liegenden Fallkonstellation - die ausschließliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Auslegung und Anwendung des Unionsrechts nicht einem außerhalb des institutionellen und gerichtlichen Rahmens der Union stehenden Gericht übertragen wird, sondern im Verfahren über den nach den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften gegen den Schiedsspruch eröffneten Rechtsbehelf durch die Gerichte der Unionsstaaten und gegebenenfalls auch den EuGH gewährleistet wird.

  • EuGH, 01.06.1999 - C-126/97

    Eco Swiss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 26 Sch 3/13
    Das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-126/97 (Eco Swiss) vom 01.06.1999 lasse auch nicht die Schlussfolgerung zu, dass eine nachträgliche Überprüfung des Schiedsspruchs den Vorgaben des Unionsrechts genüge.

    Der Senat ist weiterhin der Ansicht, dass die Zulässigkeit von Schiedsverfahren in der Rechtsprechung des EuGH (EuGH Nordsee, Urteil vom 23.03.1982, C-102/81; EuGH Eco Swiss, Urteil vom 01.06.1999, C-126/97) auch in solchen Fällen anerkannt ist, in denen sich im Schiedsverfahren Fragen der Auslegung des EU-Rechts stellen.

  • BGH, 30.04.2014 - III ZB 37/12

    Schiedsgerichtsbarkeit: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 26 Sch 3/13
    Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin mit Beschluss vom 30.04.2014 (Az: III ZB 37/12, Anlage AG 12) zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass das Rechtsmittel unzulässig geworden sei, weil gemäß dem zuvor mit Beschluss vom 19.09.2013 (Bl. 171 ff. d.A.) erteilten Hinweis, das Rechtsschutzbedürfnis für den gegen den Zwischenentscheid des Schiedsgerichts gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen des zwischenzeitlich in der Hauptsache ergangenen Schiedsspruchs entfallen sei.

    Über die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung ist in dem vorliegenden, auf Aufhebung des in der Hauptsache ergangenen Schiedsspruchs gerichteten Verfahren ohne eine Bindung an den den Zwischenentscheid des Schiedsgerichts betreffenden Beschluss des Senats vom 10.05.2012 (erneut) zu entscheiden, da die im Verfahren gemäß § 1040 Abs. 3 S. 2 ZPO getroffene Entscheidung nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30.04.2014 (III ZB 37/12) für das vorliegende Verfahren keine Rechtskraftwirkung entfaltet.

  • OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 26/07

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Aktivlegitimation des Antragstellers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 26 Sch 3/13
    Bei der Prüfung der Wahrung des rechtlichen Gehörs ist zu beachten, dass das Schiedsgericht Vorbringen der Parteien in den Gründen der Entscheidung nicht notwendig ausdrücklich bescheiden muss; vielmehr liegt eine Verletzung des Gehörsanspruchs nur dann vor, wenn sich aus der vorliegenden Begründung mit hinreichender Deutlichkeit der Schluss aufdrängt, dass das Schiedsgericht den Sachvortrag tatsächlich nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung überhaupt nicht erwogen hat (vgl. BVerfG WM 2008, S. 721, 722; BGH NJW 1992, S. 2299; OLG Hamburg OLGR 2000 S. 19; OLG Frankfurt, SchiedsVZ 2006, S. 220; OLG München, Beschluss vom 07.05.2008, 34 Sch 26/07, zit. nach juris).
  • BVerfG, 29.02.2008 - 1 BvR 371/07

    Voraussetzungen eines Kapitalanlagebetrugs (Begriff des Verschweigens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 26 Sch 3/13
    Bei der Prüfung der Wahrung des rechtlichen Gehörs ist zu beachten, dass das Schiedsgericht Vorbringen der Parteien in den Gründen der Entscheidung nicht notwendig ausdrücklich bescheiden muss; vielmehr liegt eine Verletzung des Gehörsanspruchs nur dann vor, wenn sich aus der vorliegenden Begründung mit hinreichender Deutlichkeit der Schluss aufdrängt, dass das Schiedsgericht den Sachvortrag tatsächlich nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung überhaupt nicht erwogen hat (vgl. BVerfG WM 2008, S. 721, 722; BGH NJW 1992, S. 2299; OLG Hamburg OLGR 2000 S. 19; OLG Frankfurt, SchiedsVZ 2006, S. 220; OLG München, Beschluss vom 07.05.2008, 34 Sch 26/07, zit. nach juris).
  • BGH, 14.05.1992 - III ZR 169/90

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 26 Sch 3/13
    Bei der Prüfung der Wahrung des rechtlichen Gehörs ist zu beachten, dass das Schiedsgericht Vorbringen der Parteien in den Gründen der Entscheidung nicht notwendig ausdrücklich bescheiden muss; vielmehr liegt eine Verletzung des Gehörsanspruchs nur dann vor, wenn sich aus der vorliegenden Begründung mit hinreichender Deutlichkeit der Schluss aufdrängt, dass das Schiedsgericht den Sachvortrag tatsächlich nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung überhaupt nicht erwogen hat (vgl. BVerfG WM 2008, S. 721, 722; BGH NJW 1992, S. 2299; OLG Hamburg OLGR 2000 S. 19; OLG Frankfurt, SchiedsVZ 2006, S. 220; OLG München, Beschluss vom 07.05.2008, 34 Sch 26/07, zit. nach juris).
  • EuGH, 23.03.1982 - 102/81

    Nordsee / Reederei Mond

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 26 Sch 3/13
    Der Senat ist weiterhin der Ansicht, dass die Zulässigkeit von Schiedsverfahren in der Rechtsprechung des EuGH (EuGH Nordsee, Urteil vom 23.03.1982, C-102/81; EuGH Eco Swiss, Urteil vom 01.06.1999, C-126/97) auch in solchen Fällen anerkannt ist, in denen sich im Schiedsverfahren Fragen der Auslegung des EU-Rechts stellen.
  • EuGH, 03.03.2009 - C-249/06

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 26 Sch 3/13
    Soweit die Antragstellerin sich darauf beruft, dass Art. 4 BIT nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 03.03.2009, C-205/06; Urteil vom 03.03.2009, C-249/06 und Urteil vom 19.11.2009, C-118/07) gegen EU-Recht verstoße, sind die zitierten Entscheidungen auf die vorliegende Fallkonstellation nicht übertragbar.
  • EuGH, 03.03.2009 - C-205/06

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 26 Sch 3/13
    Soweit die Antragstellerin sich darauf beruft, dass Art. 4 BIT nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 03.03.2009, C-205/06; Urteil vom 03.03.2009, C-249/06 und Urteil vom 19.11.2009, C-118/07) gegen EU-Recht verstoße, sind die zitierten Entscheidungen auf die vorliegende Fallkonstellation nicht übertragbar.
  • EuGH, 19.11.2009 - C-118/07

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 307 Abs. 2

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 26 Sch 3/13
    Soweit die Antragstellerin sich darauf beruft, dass Art. 4 BIT nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 03.03.2009, C-205/06; Urteil vom 03.03.2009, C-249/06 und Urteil vom 19.11.2009, C-118/07) gegen EU-Recht verstoße, sind die zitierten Entscheidungen auf die vorliegende Fallkonstellation nicht übertragbar.
  • EuGH, 11.09.2014 - C-112/13

    A - Art. 267 AEUV - Nationale Verfassung - Obligatorisches Zwischenverfahren zur

  • BGH, 03.03.2016 - I ZB 2/15

    BGH legt Europäischem Gerichtshof Fragen zur Wirksamkeit von

    Das Oberlandesgericht hat den Antrag zurückgewiesen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 26 Sch 3/13, juris).
  • BGH, 31.10.2018 - I ZB 2/15

    Aufhebung eines Schiedsspruchs: Aufhebungsgrund des Fehlens einer

    Das Oberlandesgericht hat den Antrag zurückgewiesen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 26 Sch 3/13, juris).
  • BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvQ 6/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Inkraftsetzung des Übereinkommens zur Beendigung

    Die von der Slowakischen Republik beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main beantragte Aufhebung des Schiedsspruchs wies dieses mit Beschluss vom 18. Dezember 2014 zurück.
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