Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 31.07.2006 - 26 Sch 8/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,17515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 401 BGB
Vertrag zu Lasten Dritter: Wirkung einer Schiedsvereinbarung gegenüber Dritten - Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
Sonstige Gerichtsverfahren: - Verfahrensgegenstand, Feststellung der Zulässigkeit/Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens Schiedsvereinbarung: - Erstreckung auf Dritte, Bindung des Konkurs-/Insolvenzverwalters
- Judicialis
BGB § 401
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 401
Sachlicher Geltungsbereich einer Schiedsklausel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sachlicher Geltungsbereich einer Schiedsklausel
Verfahrensgang
- Ohne - Ohne
- OLG Frankfurt, 31.07.2006 - 26 Sch 8/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.10.1997 - III ZR 2/96
Übergang einer Schiedsvereinbarung bei Abtretung eines vertraglichen Rechtes
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2006 - 26 Sch 8/06
So gehen etwa bei der Abtretung eines Rechts, mit dem eine Schiedsklausel verbunden ist, regelmäßig auch die Rechte und Pflichten aus dieser Schiedsklausel auf den Rechtsnachfolger über; die Schiedsklausel stellt nämlich eine Eigenschaft des abgetretenen Rechts dar, so dass die Regelung des § 401 BGB gilt; entsprechendes gilt für den Fall der Vertragsübernahme (vgl. dazu insgesamt: BGHZ 71, 162, 165; 77, 33, 35; BGH NJW 1998, 371; 2000, 2346). - BGH, 03.05.2000 - XII ZR 42/98
Geltung einer Schiedsvereinbarung gegen Rechtsnachfolger des Vermieters
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2006 - 26 Sch 8/06
So gehen etwa bei der Abtretung eines Rechts, mit dem eine Schiedsklausel verbunden ist, regelmäßig auch die Rechte und Pflichten aus dieser Schiedsklausel auf den Rechtsnachfolger über; die Schiedsklausel stellt nämlich eine Eigenschaft des abgetretenen Rechts dar, so dass die Regelung des § 401 BGB gilt; entsprechendes gilt für den Fall der Vertragsübernahme (vgl. dazu insgesamt: BGHZ 71, 162, 165; 77, 33, 35; BGH NJW 1998, 371; 2000, 2346). - BGH, 02.03.1978 - III ZR 99/76
Bindung des Rechtsnachfolgers an Schiedsklausel
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2006 - 26 Sch 8/06
So gehen etwa bei der Abtretung eines Rechts, mit dem eine Schiedsklausel verbunden ist, regelmäßig auch die Rechte und Pflichten aus dieser Schiedsklausel auf den Rechtsnachfolger über; die Schiedsklausel stellt nämlich eine Eigenschaft des abgetretenen Rechts dar, so dass die Regelung des § 401 BGB gilt; entsprechendes gilt für den Fall der Vertragsübernahme (vgl. dazu insgesamt: BGHZ 71, 162, 165; 77, 33, 35; BGH NJW 1998, 371; 2000, 2346).
- OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 44/16
Ermittlung des persönlichen Anwendungsbereichs einer Schiedsvereinbarung: …
Das folgt aus der vertraglichen Natur der Schiedsgerichtsbarkeit und aus der grundsätzlichen Unwirksamkeit von Verträgen zu Lasten Dritter (OLG Frankfurt, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 26 Sch 8/06, juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2013 - 5 U 80/11, juris;… Geimer, in: Zöller, a.a.O., § 1031 Rn. 18).