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   LAG Berlin-Brandenburg, 16.07.2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19   

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https://dejure.org/2019,24233
LAG Berlin-Brandenburg, 16.07.2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19 (https://dejure.org/2019,24233)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.07.2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19 (https://dejure.org/2019,24233)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juli 2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19 (https://dejure.org/2019,24233)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wertberechnung Anwaltsgebühr; Vergleichsmehrwert

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2019 - 26 Ta 6050/19

    Bildung eines Gesamtgegenstandswerts aus Verrechnungsposten -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.07.2019 - 26 Ta 6040/19
    Das Verschlechterungsverbot steht einer Verrechnung von zu niedrig und zu hoch angesetzten Bewertungen einzelner Positionen nicht entgegen (vgl. LAG Düsseldorf 25. November 2016 - 4 Ta 634/16, Rn. 13; LAG Berlin-Brandenburg 20. August 2018 - 26 Ta (Kost) 6070/18, zu II 3 a der Gründe; 5. Juni 2019 - 26 Ta (Kost) 6050/19, zu II 2 c der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 6. Juni 2007 - 1 Ta 105/07, Rn. 45).(Rn.32).

    Die Beträge sind zu verrechnen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 5. Juni 2019 - 26 Ta (Kost) 6050/19).

    Auch hinsichtlich der Anträge in dem Beschwerdeverfahren tritt eine Bindung nur in Bezug auf den begehrten Gesamtgegenstandswert ein, nicht auch auf seine Zusammensetzung aus Einzelpositionen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 5. Juni 2019 - 26 Ta (Kost) 6050/19, zu II 2 c der Gründe; LAG Düsseldorf 25. November 2016 - 4 Ta 634/16, Rn. 13).

  • LAG Düsseldorf, 25.11.2016 - 4 Ta 634/16

    Streitwert; Beschlussverfahren; Zustimmung zur Versetzung; Zustimmung zur

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.07.2019 - 26 Ta 6040/19
    Das Verschlechterungsverbot steht einer Verrechnung von zu niedrig und zu hoch angesetzten Bewertungen einzelner Positionen nicht entgegen (vgl. LAG Düsseldorf 25. November 2016 - 4 Ta 634/16, Rn. 13; LAG Berlin-Brandenburg 20. August 2018 - 26 Ta (Kost) 6070/18, zu II 3 a der Gründe; 5. Juni 2019 - 26 Ta (Kost) 6050/19, zu II 2 c der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 6. Juni 2007 - 1 Ta 105/07, Rn. 45).(Rn.32).

    Sie sind nur Begründungselemente für die Bildung des einen streitigen Gesamtgegenstandswerts, der allein über die Höhe der Gebühren entscheidet (vgl. LAG Düsseldorf 25. November 2016 - 4 Ta 634/16, Rn. 13).

    Auch hinsichtlich der Anträge in dem Beschwerdeverfahren tritt eine Bindung nur in Bezug auf den begehrten Gesamtgegenstandswert ein, nicht auch auf seine Zusammensetzung aus Einzelpositionen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 5. Juni 2019 - 26 Ta (Kost) 6050/19, zu II 2 c der Gründe; LAG Düsseldorf 25. November 2016 - 4 Ta 634/16, Rn. 13).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 Ta 105/07

    Gegenstandswert - mehrere Kündigungen - Widerspruch beim Integrationsamt -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.07.2019 - 26 Ta 6040/19
    Es ist regelmäßig ein Gesamtgegenstandswert festzusetzen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 5. Juni 2019 - 26 Sa 6050/19, zu II 2 c bb der Gründe; 26 Ta (Kost) 6038/19, zu 3) der Gründe).(Rn.29) Gegenstand der Festsetzung und damit des Beschwerdeverfahrens nach § 33 Abs. 3 RVG ist nicht die Bewertung eines bestimmten Streitgegenstands bzw. einzelner Streitgegenstände, sondern die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 20. August 2018 - 26 Ta (Kost) 6070/18, zu II 3 a der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 6. Juni 2007 - 1 Ta 105/07, Rn. 45).(Rn.32).

    Das Verschlechterungsverbot steht einer Verrechnung von zu niedrig und zu hoch angesetzten Bewertungen einzelner Positionen nicht entgegen (vgl. LAG Düsseldorf 25. November 2016 - 4 Ta 634/16, Rn. 13; LAG Berlin-Brandenburg 20. August 2018 - 26 Ta (Kost) 6070/18, zu II 3 a der Gründe; 5. Juni 2019 - 26 Ta (Kost) 6050/19, zu II 2 c der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 6. Juni 2007 - 1 Ta 105/07, Rn. 45).(Rn.32).

    Gegenstand der Festsetzung und damit des Beschwerdeverfahrens nach § 33 Abs. 3 RVG ist nicht die Bewertung eines bestimmten Streitgegenstands, sondern die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 20. August 2018 - 26 Ta (Kost) 6070/18, zu II 3 a der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 6. Juni 2007 - 1 Ta 105/07, Rn. 45).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - 17 Ta 6013/17

    Vergleichsmehrwert - Zeugnisregelung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.07.2019 - 26 Ta 6040/19
    Ein Titulierungsinteresse kann nur dann berücksichtigt werden, wenn der geregelte Anspruch zwar unstreitig und gewiss, seine Durchsetzung aber ungewiss war (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 8. März 2017 - 17 Ta (Kost) 6013/17, Rn. 2).

    Auch genügt es für die Festsetzung eines Vergleichsmehrwertes nicht, dass eine der Parteien in den Vergleichsverhandlungen Forderungen aufstellt, um dann im Wege des Nachgebens einen Vergleich zu erreichen; für einen Vergleichsmehrwert muss vielmehr der potentielle Streitgegenstand eines künftigen Verfahrens eine Regelung erfahren (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 8. März 2017 - 17 Ta (Kost) 6013/17, Rn. 3).

    Stand hingegen eine betriebsbedingte Kündigung im Streit oder fehlen Angaben über die Kündigungsgründe, bedarf es zur Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts für eine Zeugnisregelung regelmäßig näherer Angaben, aus denen auf einen im Zeitpunkt des Vergleichs bestehenden Streit bzw. eine Ungewissheit über den Zeugnisanspruch geschlossen werden kann (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 8. März 2017 - 17 Ta (Kost) 6013/17, Rn. 4).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.02.2019 - 26 Ta 6091/18

    Gebührenstreitwert bei Feststellungsanträgen auf künftige Leistung - Angabe des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.07.2019 - 26 Ta 6040/19
    Wird bereits in der Klageschrift oder in anderen Klageerweiterungen beinhaltenden Schriftsätzen deutlich gemacht, dass ein Sozialleistungsbezugs mit der Konsequenz eines Anspruchsübergangs erfolgt oder zu erwarten ist, und ergibt die Auslegung, dass mit der Klage nur die Geltendmachung nicht übergegangener Ansprüche gewollt ist, werden die Anträge regelmäßig so auszulegen sein, dass von Anfang an nur der nach Abzug der übergegangenen oder übergehenden Ansprüche verbleibende Betrag tatsächlich geltend gemacht werden soll bzw. werden sollte (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 26. Februar 2019 - 26 Ta (Kost) 6091/18, zu II 2 der Gründe).(Rn.15).

    Wird bereits in der Klageschrift oder in anderen Klageerweiterungen beinhaltenden Schriftsätzen deutlich gemacht, dass ein Sozialleistungsbezugs mit der Konsequenz eines Anspruchsübergangs erfolgt oder zu erwarten ist, und ergibt die Auslegung, dass mit der Klage nur die Geltendmachung nicht übergegangener Ansprüche gewollt ist, werden die Anträge regelmäßig so auszulegen sein, dass von Anfang an nur der nach Abzug der übergegangenen oder übergehenden Ansprüche verbleibende Betrag tatsächlich geltend gemacht werden soll bzw. werden sollte (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 26. Februar 2019 - 26 Ta (Kost) 6091/18, zu II 2 der Gründe).

  • LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 358/15

    Streitwert eines Einigungsstelleneinsetzungsverfahrens

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.07.2019 - 26 Ta 6040/19
    a) In dem Verfahren nach § 33 Abs. 3 RVG gilt zwar das Verschlechterungsverbot, dh die erstinstanzliche Entscheidung darf nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert werden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 20. August 2018 - 26 Ta (Kost) 6070/18, zu II 3 a der Gründe; LAG Köln 30. Dezember 2015 - 12 Ta 358/15, Rn. 17, str.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.02.2024 - 26 Ta 6095/23

    Gegenstandswert - Auskunftserteilung nach § 15 DSGVO - Auskunft hinsichtlich

    Auch hinsichtlich der Anträge in dem Beschwerdeverfahren tritt eine Bindung nur in Bezug auf den begehrten Gesamtgegenstandswert ein, nicht auch auf seine Zusammensetzung aus Einzelpositionen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 16. Juli 2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19, Rn. 32; 12. Januar 2022 - 26 Ta (Kost) 6150/21, Rn. 11).

    In einer solchen Konstellation geht es um die Frage, ob das Urlaubsentgelt mit der Vergütung bereits abgegolten war oder nicht (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg 16. Juli 2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19, Rn. 25).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2019 - 26 Ta 6028/19

    Bewertung von Auskunftsanträgen bezogen auf die Hintergründe eines behaupteten

    Wird zunächst die volle Vergütung geltend gemacht, steht das der Berücksichtigung bzw. einem Abzug der Lohnersatzleistungen bei der Bemessung des Streitwerts dann nicht entgegen, wenn bereits bei Anbringung des Antrags darauf hingewiesen worden ist, dass Lohnersatzleistungen zu erwarten und diese noch abzuziehen sind (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg 16. Juli 2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19, Rn. 15).(Rn.54).

    Denn die Klägerin hat bereits in der Klageerweiterung vom 18. Juni 2018 darauf hingewiesen, dass Lohnersatzleistungen zu erwarten und diese noch abzuziehen sind (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg 16. Juli 2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19, Rn. 15).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2020 - 26 Ta 6067/20

    Urlaub-in-natura-genommen-Regelung - kein Vergleichsmehrwert

    In einer solchen Konstellation geht es um die Frage, ob das Urlaubsentgelt mit der Vergütung bereits abgegolten war oder nicht (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg 16. Juli 2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19, Rn. 25).(Rn.12).

    In einer solchen Konstellation geht es um die Frage, ob das Urlaubsentgelt mit der Vergütung bereits abgegolten war oder nicht (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg 16. Juli 2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19, Rn. 25).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.11.2022 - 26 Ta 6057/22

    Steckengebliebenes Wertfestsetzungsverfahren

    Auch hinsichtlich der Anträge in dem Beschwerdeverfahren tritt eine Bindung nur in Bezug auf den begehrten Gesamtgegenstandswert ein, nicht auch in Bezug auf seine Zusammensetzung aus Einzelpositionen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 5. Juni 2019 - 26 Ta (Kost) 6050/19, zu II 2 c der Gründe; LAG Düsseldorf 25. November 2016 - 4 Ta 634/16, Rn. 13; 16. Juli 2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19, Rn. 32).(Rn.15).

    Auch hinsichtlich der Anträge in dem Beschwerdeverfahren tritt eine Bindung nur in Bezug auf den begehrten Gesamtgegenstandswert ein, nicht auch auf seine Zusammensetzung aus Einzelpositionen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 5. Juni 2019 - 26 Ta (Kost) 6050/19, zu II 2 c der Gründe; LAG Düsseldorf 25. November 2016 - 4 Ta 634/16, Rn. 13; 16. Juli 2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19, Rn. 32).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.04.2020 - 26 Ta 612/20

    Vergleichsmehrwert - Festsetzung - Zeugnisanspruch

    Hierzu finden sich Regelungen unter Nr. 8 des Vergleichs (vgl. zu einer solchen Konstellation auch LAG Berlin-Brandenburg 16. Juli 2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19).

    Hier sind aber entsprechende nähere Angaben, aus denen ein im Zeitpunkt des Vergleichs bestehender Streit bzw. eine Ungewissheit über den Zeugnisanspruch bestand, vorgetragen (vgl. zu einer solchen Konstellation auch LAG Berlin-Brandenburg 16. Juli 2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 - 26 Ta 6150/21

    Gegenstandswert - Auslegung eines Weiterbeschäftigungsantrages als Hilfsantrag

    Das Verschlechterungsverbot steht einer Verrechnung von zu niedrig und zu hoch angesetzten Bewertungen einzelner Positionen aber nicht entgegen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 16. Juli 2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19, Rn. 32).(Rn.10).

    Auch hinsichtlich der Anträge in dem Beschwerdeverfahren tritt eine Bindung nur in Bezug auf den begehrten Gesamtgegenstandswert ein, nicht auch auf seine Zusammensetzung aus Einzelpositionen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 16. Juli 2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19, Rn. 32).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2021 - 26 Ta 6019/21

    Vergleichsmehrwert - betriebsbedingte Kündigung - Zeugnisregelung

    Stand eine betriebsbedingte Kündigung im Streit oder fehlen Angaben über die Kündigungsgründe, bedarf es zur Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts für eine Zeugnisregelung regelmäßig näherer Angaben, aus denen ein im Zeitpunkt des Vergleichs bestehender Streit bzw. eine Ungewissheit über den Zeugnisanspruch geschlossen werden kann (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2018 - 26 Ta (Kost) 6036/18; 16. Juli 2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19).(Rn.9).

    Angesichts der Auseinandersetzungen im Vorfeld der Kündigung im Hinblick auf den dem Kläger vorgeworfenen Arbeitszeitbetrug lagen aber besondere Gesichtspunkte vor (vgl. zu einer solchen Konstellation auch LAG Berlin-Brandenburg 16. Juli 2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19), aufgrund derer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vergleichs jedenfalls Ungewissheit bestand, ob die Beklagte dem Kläger ohne eine entsprechende Regelung im Vergleichstext ein sehr gutes Zeugnis ausstellen werde, auf deren Inhalt der Kläger zudem erheblichen Einfluss hätte nehmen können, wie das durch Nr. 3 des Vergleichs ermöglicht worden ist.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2021 - 26 Ta 6009/21

    Einsetzung einer Einigungsstelle - Gefährdungsbeurteilung - Gegenstandswert -

    Auch hinsichtlich der Anträge in dem Beschwerdeverfahren tritt eine Bindung nur in Bezug auf den begehrten Gesamtgegenstandswert ein, nicht auch auf seine Zusammensetzung aus Einzelpositionen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 16. Juli 2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19, Rn. 32).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.04.2020 - 26 Ta 6012/20

    Vergleichsmehrwert - Festsetzung - Zeugnisanspruch

    Hierzu finden sich Regelungen unter Nr. 8 des Vergleichs (vgl. zu einer solchen Konstellation auch LAG Berlin-Brandenburg 16. Juli 2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19).(Rn.12).

    Hier sind aber entsprechende nähere Angaben, aus denen ein im Zeitpunkt des Vergleichs bestehender Streit bzw. eine Ungewissheit über den Zeugnisanspruch bestand, vorgetragen (vgl. zu einer solchen Konstellation auch LAG Berlin-Brandenburg 16. Juli 2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2022 - 26 Ta 6230/21

    Wegfall der Verfahrensgebühr - teilweise Klagerücknahme vor streitiger

    Die Zahlungsanträge werden entsprechend zurückgenommen (zur Auslegung bei von vornherein angekündigter Inanspruchnahme von Entgeltersatzleistungen vgl. LAG Berlin-Brandenburg 16. Juli 2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19, Rn. 15).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2020 - 26 Ta 6060/20

    Befristung - Freistellung - Mehrvergleich - Zeugnis

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.07.2020 - 26 Ta 6045/20

    Vergleichsmehrwert - Zeugnis - nähere Angaben zum Streit - Entfernung einer

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