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   LAG Berlin-Brandenburg, 08.04.2020 - 26 Ta (Kost) 6012/20   

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https://dejure.org/2020,12928
LAG Berlin-Brandenburg, 08.04.2020 - 26 Ta (Kost) 6012/20 (https://dejure.org/2020,12928)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.04.2020 - 26 Ta (Kost) 6012/20 (https://dejure.org/2020,12928)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. April 2020 - 26 Ta (Kost) 6012/20 (https://dejure.org/2020,12928)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streit über Zeugnisanspruch oder Zeugnisnote als Vergleichsmehrwert; Keine Vergleichsgebühr bei bloßem Sprechen über Verhandlungspositionen

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Vergleichsmehrwert der betriebsbedingten Kündigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - 17 Ta 6013/17

    Vergleichsmehrwert - Zeugnisregelung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.04.2020 - 26 Ta 612/20
    Stand eine betriebsbedingte Kündigung im Streit oder fehlen Angaben über die Kündigungsgründe, bedarf es zur Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts für eine Zeugnisregelung regelmäßig näherer Angaben, aus denen ein im Zeitpunkt des Vergleichs bestehender Streit bzw. eine Ungewissheit über den Zeugnisanspruch geschlossen werden kann (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2018 - 26 Ta (Kost) 6036/18; 8. März 2017 - 17 Ta (Kost) 6013/17, Rn. 4).

    Ein Titulierungsinteresse kann nur dann berücksichtigt werden, wenn der geregelte Anspruch zwar unstreitig und gewiss, seine Durchsetzung aber ungewiss war (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 8. März 2017 - 17 Ta (Kost) 6013/17, Rn. 2).

    Auch genügt es für die Festsetzung eines Vergleichsmehrwertes nicht, dass eine der Parteien in den Vergleichsverhandlungen Forderungen aufstellt, um dann im Wege des Nachgebens einen Vergleich zu erreichen; für einen Vergleichsmehrwert muss vielmehr der potentielle Streitgegenstand eines künftigen Verfahrens eine Regelung erfahren (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 8. März 2017 - 17 Ta (Kost) 6013/17, Rn. 3).

    Stand eine betriebsbedingte Kündigung im Streit oder fehlen Angaben über die Kündigungsgründe, bedarf es zur Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts für eine Zeugnisregelung regelmäßig näherer Angaben, aus denen ein im Zeitpunkt des Vergleichs bestehender Streit bzw. eine Ungewissheit über den Zeugnisanspruch geschlossen werden kann (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2018 - 26 Ta (Kost) 6036/18; 8. März 2017 - 17 Ta (Kost) 6013/17, Rn. 4).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.07.2019 - 26 Ta 6040/19

    Gegenstandswert bei Arbeitslosengeldbezug - Bildung des Gesamtgegenstandswerts -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.04.2020 - 26 Ta 612/20
    Hierzu finden sich Regelungen unter Nr. 8 des Vergleichs (vgl. zu einer solchen Konstellation auch LAG Berlin-Brandenburg 16. Juli 2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19).

    Hier sind aber entsprechende nähere Angaben, aus denen ein im Zeitpunkt des Vergleichs bestehender Streit bzw. eine Ungewissheit über den Zeugnisanspruch bestand, vorgetragen (vgl. zu einer solchen Konstellation auch LAG Berlin-Brandenburg 16. Juli 2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19).

  • LAG München, 06.06.2023 - 3 Ta 59/23

    Gegenstandswertfestsetzung, Urteilsverfahren, Vergleichsabschluss,

    Stand eine betriebsbedingte Kündigung im Streit - wie hier - oder fehlen Angaben über die Kündigungsgründe, bedarf es zur Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts für eine Zeugnisregelung regelmäßig näherer Angaben, aus denen ein im Zeitpunkt des Vergleichs bestehender Streit bzw. eine Ungewissheit über den Zeugnisanspruch geschlossen werden kann (vgl. LAG Berlin-Brandenburg (26. Kammer), Beschluss vom 08.04.2020 - 26 Ta (Kost) 6012/20 - Rn. 10; LAG Nürnberg, Beschluss vom 30.09.2022 - 2 Ta 49/22 - Rn. 16; LAG Hamm, Beschluss vom 26.10.2022 - 8 Ta 198/22 - Rn. 20).
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