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   KG, 21.09.2005 - 26 U 12/05   

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https://dejure.org/2005,4819
KG, 21.09.2005 - 26 U 12/05 (https://dejure.org/2005,4819)
KG, Entscheidung vom 21.09.2005 - 26 U 12/05 (https://dejure.org/2005,4819)
KG, Entscheidung vom 21. September 2005 - 26 U 12/05 (https://dejure.org/2005,4819)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Herausgabe einer nach Ablauf der Gewährleistungsfrist aus einem zwischen den Parteien geschlossenen Bauvertrag übergebenen Gewährleistungsbürgschaft; Anforderungen an die Feststellung der Erledigung eines Rechtsstreits in der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    An wen ist die Bürgschaftsurkunde herauszugeben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    An wen ist Bürgschaftsurkunde herauszugeben: An Bank oder Sicherungsgeber? (IBR 2006, 26)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 315
  • BauR 2006, 386
  • ZfBR 2006, 42 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2002 - 19 U 37/01

    Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde

    Auszug aus KG, 21.09.2005 - 26 U 12/05
    Der Auftragnehmer eines Bauvertrages, der den Gewährleistungseinbehalt des Auftraggebers durch eine Bürgschaft abgelöst hat, darf nach Ablauf der Gewährleistungsfrist die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an sich selbst verlangen (Abweichung von OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 668).

    Entgegen der Auffassung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 2003, 668 [669]) besitzt der Auftragnehmer auch ein berechtigtes Interesse an einer Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an sich.

    Die obergerichtliche Rechtsprechung verneint ausdrücklich (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 668; OLG Celle, OLGR 2002, 163) oder zumindest mittelbar (OLG Oldenburg, OLGR 2004, 322, wobei auch der veröffentlichte Volltext der Entscheidung keine Ausführungen dazu enthält, warum die Klage lediglich in der Form des auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen gerichteten Hilfsantrages Erfolg hatte) einen Herausgabeanspruch des Sicherungsgebers an sich selbst.

  • BGH, 09.04.1992 - IX ZR 145/91

    Fahrlässige Unkenntnis bei von Drittem verübten arglistigen Täuschung; Rückgabe

    Auszug aus KG, 21.09.2005 - 26 U 12/05
    Insoweit hat auch der Bundesgerichtshof - allerdings nicht in einem § 17 Nr. 8 VOB/B betreffenden Fall - entschieden, dass der Sicherungsgeber die Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde an sich selbst verlangen kann, damit dieser die Möglichkeit erhält, eine neue Sicherheit zu bestellen (BGH, NJW-RR 1992, 1005 [1006 f.]).

    In der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ausdrücklich allein ein allgemeiner Anspruch des Sicherungsgebers auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen bejaht worden, soweit in der Entscheidung BGH NJW-RR 1992, 1005 dem Sicherungsgeber ein Herausgabeanspruch an sich selbst zugestanden wurde, ist aus der Entscheidung jedenfalls nicht eindeutig zu entnehmen, ob die Bürgschaftsurkunde sich auf einen bestimmten Gläubiger bezog oder von dem Sicherungsgeber auch gegenüber anderen Gläubigern hätte verwendet werden können.

  • BGH, 02.02.1989 - IX ZR 182/87

    Anspruch des Schuldners auf Rückgewähr der Bürgschaft und ggf. auf Herausgabe der

    Auszug aus KG, 21.09.2005 - 26 U 12/05
    In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Sicherungsgeber zumindest dann, wenn die Bürgschaft durch Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen erlöschen soll, dem Sicherungsgeber unmittelbar aus dem Sicherungsvertrag ein Anspruch auf Herausgabe der Urkunde an den Bürgen zusteht (BGH, NJW 1989, 1482; OLG Hamm OLGR 1992, 2; OLG Oldenburg, OLGR 2004, 322).

    Die Entscheidung BGH NJW 1989, 1482 verhält sich weder im Leitsatz noch in den Entscheidungsgründen dazu, ob der Sicherungsgeber die Herausgabe der Urkunde auch an den Bürgen oder nur an den Bürgen verlangen kann.

  • OLG Oldenburg, 10.02.2004 - 2 U 94/03

    Anspruch auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde; Einbehalt einer Sicherheit nach

    Auszug aus KG, 21.09.2005 - 26 U 12/05
    In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Sicherungsgeber zumindest dann, wenn die Bürgschaft durch Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen erlöschen soll, dem Sicherungsgeber unmittelbar aus dem Sicherungsvertrag ein Anspruch auf Herausgabe der Urkunde an den Bürgen zusteht (BGH, NJW 1989, 1482; OLG Hamm OLGR 1992, 2; OLG Oldenburg, OLGR 2004, 322).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung verneint ausdrücklich (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 668; OLG Celle, OLGR 2002, 163) oder zumindest mittelbar (OLG Oldenburg, OLGR 2004, 322, wobei auch der veröffentlichte Volltext der Entscheidung keine Ausführungen dazu enthält, warum die Klage lediglich in der Form des auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen gerichteten Hilfsantrages Erfolg hatte) einen Herausgabeanspruch des Sicherungsgebers an sich selbst.

  • OLG Hamm, 01.10.1991 - 26 U 76/91

    Wann muß Gewährleistungsbürgschaft zurückgegeben werden?

    Auszug aus KG, 21.09.2005 - 26 U 12/05
    Die insoweit auch in der Literatur (Ingenstau/Korbion-Joussen, VOB, 15. Aufl., Rdnr. 32 zu § 17 Nr. 8 VOB/B) angezogene Entscheidung OLG Hamm (OLGR Hamm 1992, 3) betrifft lediglich die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen.
  • OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01

    Zulässigkeit der Berufung bei Erledigung der Hauptsache vor Einlegung des

    Auszug aus KG, 21.09.2005 - 26 U 12/05
    Die obergerichtliche Rechtsprechung verneint ausdrücklich (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 668; OLG Celle, OLGR 2002, 163) oder zumindest mittelbar (OLG Oldenburg, OLGR 2004, 322, wobei auch der veröffentlichte Volltext der Entscheidung keine Ausführungen dazu enthält, warum die Klage lediglich in der Form des auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen gerichteten Hilfsantrages Erfolg hatte) einen Herausgabeanspruch des Sicherungsgebers an sich selbst.
  • OLG Frankfurt, 24.01.1992 - 24 O 297/90

    Alleinauftrag: Schadensersatz bei Eigengeschäft des Kunden?

    Auszug aus KG, 21.09.2005 - 26 U 12/05
    In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Sicherungsgeber zumindest dann, wenn die Bürgschaft durch Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen erlöschen soll, dem Sicherungsgeber unmittelbar aus dem Sicherungsvertrag ein Anspruch auf Herausgabe der Urkunde an den Bürgen zusteht (BGH, NJW 1989, 1482; OLG Hamm OLGR 1992, 2; OLG Oldenburg, OLGR 2004, 322).
  • BGH, 17.11.1994 - VII ZR 245/93

    Formularmäßige Vereinbarungen zwischen Haupt- und Nachunternehmer für den Fall

    Auszug aus KG, 21.09.2005 - 26 U 12/05
    Das von der Beklagten verwendete Klauselwerk ist einer Inhaltskontrolle nach §§ 9 ff. AGBG zugänglich, selbst dann, wenn einzelne Klauseln lediglich Regelungen der VOB/B wörtlich wiedergeben, da bereits Ziff. 9.4 des Verhandlungsprotokolls, wonach dem Auftragnehmer in Abweichung von § 12 Nr. 2 a) VOB/B ein Anspruch auf Abnahme erst nach Abnahme des Gesamtvorhabens durch einen Dritten eingeräumt wird, eine wesentliche Abweichung von den Bestimmungen der VOB/B darstellt, die dazu führt, dass die VOB/B nicht mehr als Ganzes vereinbart ist (BGH, NJW 1995, 526).
  • BGH, 23.02.1989 - VII ZR 89/87

    Inhaltskontrolle von Vertragsbedingungen eines Bauträgers mit seinen

    Auszug aus KG, 21.09.2005 - 26 U 12/05
    Zwar ist dem Auftraggeber grundsätzlich ein berechtigtes Interesse zuzubilligen, mit dem Auftragnehmer einen von der Fertigstellung der Einzelleistung abweichenden Zeitpunkt, in dem die Abnahmewirkungen nach §§ 12 Nr. 6, 13 Nr. 4 VOB/B eintreten zu vereinbaren, es ist auch nicht zwingend zu beanstanden, dass der Auftraggeber hinsichtlich der Dauer der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers Deckungsgleichheit mit seiner gegenüber dem Bauherrn bestehenden Gewährleistungsverpflichtung herstellen will (BGHZ 107, 75 [78]).
  • OLG München, 19.11.1997 - 27 U 177/97

    Muß der Konkursverwalter die nicht ausbezahlte Gewährleistungsbürgschaft

    Auszug aus KG, 21.09.2005 - 26 U 12/05
    Von diesem Grundsatz muss nach Auffassung des Senats auch nicht deshalb abgewichen werden, weil es sich bei der Bürgschaftsurkunde um einen Schuldschein i.S.v. § 371 BGB ist (OLG München, NJW-RR 1998, 992; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 66; Staudinger-Olzen, Bearb. 2000, Rdnr. 3 zu § 371 BGB m.w.N.) handelt, dessen Herausgabe grundsätzlich nur der Bürge verlangen kann (Staudinger-Olzen a.a.O., Rdnr. 10).
  • OLG Köln, 09.07.2002 - 9 U 169/01

    Eintrittspflicht der Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts für die

  • BGH, 09.10.2008 - VII ZR 227/07

    Anspruch des Auftragnehmers auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde

    Es besteht keine Veranlassung, diesen Anspruch dahin zu beschränken, dass er nur Herausgabe an den Bürgen verlangen könne (so auch KG, BauR 2006, 386 = NZBau 2006, 315; OLG Bamberg, BauR 2006, 2072; OLG München, OLGR 2007, 834; Kainz in: Kuffer/Wirth, Handbuch des Fachanwalts Bau- und Architektenrecht, 2. Aufl., 2. Kapitel D. Sicherheiten Rdn. 191; Heiermann in: Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 11. Aufl., B § 17 Rdn. 87; Vygen/Joussen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, 4. Aufl., Rdn. 3110 m.w.N.; Lauer, NZBau 2003, 318; Vogel, jurisPR-PrivBauR 4/2008 Anm. 5; a.A. OLG Düsseldorf, BauR 2002, 1714 = NZBau 2003, 329; OLG Koblenz, NZBau 2007, 102; Kapellmann/Messerschmidt/Thierau, VOB, 2. Aufl., § 17 VOB/B Rdn. 220 Fn. 478).
  • OLG München, 26.06.2007 - 13 U 5389/06

    Anspruch auf Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach Wegfall des Sicherungszwecks

    Der Senat teilt hier die Auffassung des Kammergerichts Berlin (BauR 2006, 386, 387), wonach die Regelung in § 17 Nr. 8 VOB/B eine Beschränkung des Herausgabeanspruches nicht vorsehe und sieht deshalb ebenfalls keine Veranlassung, eine derartige Beschränkung dort "hineinzulesen".
  • LG Schwerin, 29.10.2008 - 6 S 32/08

    VOB-Vertrag: Rückgabe der Bürgschaftsurkunde bei Wegfall des Sicherungszwecks;

    Er hält sich für aktivlegitimiert und verweist insoweit auf das Urteil des Kammergerichts vom 21.09.2005, Az.: 26 U 12/05.

    Das Kammergericht hat jedoch in seinem vom Kläger zitierten Urteil vom 21.09.2005 entschieden, der Auftragnehmer eines Bauvertrages, der den Gewährleistungseinbehalt des Auftraggebers durch eine Bürgschaft abgelöst habe, dürfe nach Ablauf der Gewährleistungsfrist die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an sich selbst verlangen (BauR 2006, 386).

  • OLG Köln, 23.04.2008 - 11 U 19/08

    Baurecht - Bürgschaft: Vertragserfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaft;

    Ein Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde ergibt sich für eine - wie hier - im Rahmen eines VOB-Vertrages übergebene Sicherungsbürgschaft entgegen verbreiteter Aufassung auch nicht aus § 17 Nr. 8 VOB/B (zum Meinungstand Joussen in: Ingenstau/Korbion, VOB 16. Aufl, § 17 Nr. 8 VOB/B Rdn. 32; Lauer NZBau 2003, 318; KG BauR 2006, 386; OLG München IBR 2007, 557 = OLGR 2007, 834).
  • OLG Koblenz, 29.07.2015 - 5 U 211/15

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht hinsichtlich einer im Bauprozess

    Zwar mag dies in der als Allgemeine Geschäftsbedingung anzusehenden Regelung des Bauvertrags vereinbart worden sein, doch ist eine solche Klausel als unwirksam anzusehen, da sie das Recht des Auftragnehmers an der Herbeiführung der ihn begünstigenden Abnahme vereitelt und diesen daher entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (vgl. etwa KG, NZBau 2006, 315; Kniffka in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 4. Teil Rn. 6).
  • LG Hamburg, 09.03.2012 - 321 O 87/11

    Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit: In AGB wirksam?

    Die Klägerin kann die Herausgabe der streitgegenständlichen Bürgschaftsurkunde auch an sich verlangen (vgl. hierzu KG Berlin, BauR 2006, 386; BGH, BauR 2009, 976 ff.).
  • LG Berlin, 26.10.2006 - 98 O 44/06

    Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde

    Die Kammer schließt sich dabei den Ausführungen des Kammergerichts im Urteil vom 21. September 2005 an (Az.: 26 U 12/05 = BauR 2006, 386).
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