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   OLG Hamm, 02.02.2021 - I-26 U 54/19   

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https://dejure.org/2021,2855
OLG Hamm, 02.02.2021 - I-26 U 54/19 (https://dejure.org/2021,2855)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.02.2021 - I-26 U 54/19 (https://dejure.org/2021,2855)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Februar 2021 - I-26 U 54/19 (https://dejure.org/2021,2855)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach Chiropraktik teilweise gelähmt - Der Patient hätte über das Risiko einer Einblutung an der Wirbelsäule aufgeklärt werden müssen

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Arzthaftung wegen Aufklärungsmangel bei chirotherapeutischer Behandlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 888
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2021 - 26 U 54/19
    Die Ersatzpflicht für psychische Auswirkungen einer Verletzungshandlung setzt dabei nicht voraus, dass sie eine organische Ursache haben; es genügt auch hier die hinreichende Gewissheit, dass die psychisch bedingten Beeinträchtigungen ohne die Verletzungshandlung nicht aufgetreten wären (vgl. BGH, Senatsurteile vom 30. April 1996 - VI ZR 55/95, juris Rn. 14 und vom 16. März 2004 - VI ZR 138/03, juris Rn. 7).

    Haftungsrechtlich unbeachtlich ist, ob die psychischen Schäden einer besonderen seelischen Labilität des Betroffenen erwachsen (BGH, Urteil vom 30. April 1996 - VI ZR 55/95, juris Rn. 18).

  • BGH, 05.04.2005 - VI ZR 216/03

    Darlegungs- und Beweislast des Schadenseintritt bei rechtmäßigem

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2021 - 26 U 54/19
    Eine Mitursächlichkeit, und sei es auch nur im Sinne eines Auslösers neben erheblichen anderen Umständen, steht der Alleinursächlichkeit haftungsrechtlich in vollem Umfang gleich (vgl. BGH, Urteile vom 19. April 2005 - VI ZR 175/04, juris Rn. 10 und vom 05. April 2005 - VI ZR 216/03, juris Rn. 14).

    Etwas anderes kann allenfalls in dem hier nicht vorliegenden Fall der Teilkausalität gelten, wenn das ärztliche Versagen und ein weiterer, der Behandlungsseite nicht zuzurechnender Umstand abgrenzbar zu einem Schaden geführt haben (vgl. BGH, Urteil vom 05. April 2005 - VI ZR 216/03, juris Rn. 14).

  • OLG Köln, 23.03.2016 - 5 U 8/14

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei einer Lasernukleothomie

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2021 - 26 U 54/19
    In erster Linie bilden die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer und das Ausmaß der Beeinträchtigungen bei der Lebensführung im privaten und beruflichen Bereich die wesentliche Grundlage für die Ermittlung der Höhe der Entschädigung (OLG Köln, Urteil vom 23. März 2016 - 5 U 8/14, juris Rn. 34), welche nach § 287 ZPO erfolgt.

    Dem Senat ist allerdings bewusst, dass sich das zuerkannte Schmerzensgeld im Vergleich mit anderen Entscheidungen, die mit ähnlichen Verletzungen befasst waren (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 2017, 26 U 3/14, juris; OLG Köln, Urteil vom 23. März 2016 - 5 U 8/14, juris), im oberen Bereich bewegt.

  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 549/16

    Widerrufs eines Altvertrages über ein Verbraucherdarlehen: Verwirkung des

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2021 - 26 U 54/19
    Die Pflicht zur Zahlung von Prozesszinsen besteht in entsprechender Anwendung von § 187 Abs. 1 BGB ab dem auf die Rechtshängigkeit - das ist vorliegend der 1. Dezember 2017 - folgenden Tag (BGH, Urteile vom 4. Juli 2017, XI ZR 562/15, juris Rn 103 sowie vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 549/16, juris Rn. 17).
  • OLG Koblenz, 21.04.2009 - 14 W 239/09

    Zulässigkeit der Billigkeitskontrolle der anwaltlichen Bestimmung von

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2021 - 26 U 54/19
    Ein Gutachten der Rechtsanwaltskammer nach § 14 Abs. 2 RVG war nicht einzuholen; die Vorschrift betrifft nur Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber (OLG Koblenz, MDR 2009, 716; BeckOK RVG/v. Seltmann, 50. Edition, § 14 Rn. 54; Winkler in Schneider/Volpert/Fölsch, gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 14 RVG Rn. 67).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 562/15

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2021 - 26 U 54/19
    Die Pflicht zur Zahlung von Prozesszinsen besteht in entsprechender Anwendung von § 187 Abs. 1 BGB ab dem auf die Rechtshängigkeit - das ist vorliegend der 1. Dezember 2017 - folgenden Tag (BGH, Urteile vom 4. Juli 2017, XI ZR 562/15, juris Rn 103 sowie vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 549/16, juris Rn. 17).
  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2021 - 26 U 54/19
    Die Ersatzpflicht für psychische Auswirkungen einer Verletzungshandlung setzt dabei nicht voraus, dass sie eine organische Ursache haben; es genügt auch hier die hinreichende Gewissheit, dass die psychisch bedingten Beeinträchtigungen ohne die Verletzungshandlung nicht aufgetreten wären (vgl. BGH, Senatsurteile vom 30. April 1996 - VI ZR 55/95, juris Rn. 14 und vom 16. März 2004 - VI ZR 138/03, juris Rn. 7).
  • OLG Köln, 12.01.2011 - 5 U 37/10

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei CT-gesteuerter periadikulärer

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2021 - 26 U 54/19
    Soweit der Kläger auf gerichtliche Entscheidungen verweist, in denen ein deutlich höheres Schmerzensgeld zugesprochen worden ist, betrafen diese Entscheidungen Fälle von Querschnittlähmungen, deren Auswirkungen mit den hier festgestellten Folgen in der Schwere nicht vergleichbar sind; so hatten die Geschädigten insbesondere ihre Steh- oder Gehfähigkeit vollständig verloren (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. Januar 1991 - 9 U 40/89, juris; OLG Köln, Urteil vom 12. Januar 2011 - 5 U 37/10, juris; OLG Köln, Urteil vom 11. Juni 2015 - 8 U 54/14, juris), während der Kläger mit Hilfsmitteln beschränkt mobil ist und inzwischen auch wieder ein Kraftfahrzeug führen kann.
  • OLG Hamm, 15.12.2017 - 26 U 3/14

    Operation "relativ" indiziert - Patient muss besonders aufgeklärt werden

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2021 - 26 U 54/19
    Dem Senat ist allerdings bewusst, dass sich das zuerkannte Schmerzensgeld im Vergleich mit anderen Entscheidungen, die mit ähnlichen Verletzungen befasst waren (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 2017, 26 U 3/14, juris; OLG Köln, Urteil vom 23. März 2016 - 5 U 8/14, juris), im oberen Bereich bewegt.
  • OLG Schleswig, 09.01.1991 - 9 U 40/89

    Schmerzensgeld; Querschnittslähmung; Familienrechtlichtliche Beziehung;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2021 - 26 U 54/19
    Soweit der Kläger auf gerichtliche Entscheidungen verweist, in denen ein deutlich höheres Schmerzensgeld zugesprochen worden ist, betrafen diese Entscheidungen Fälle von Querschnittlähmungen, deren Auswirkungen mit den hier festgestellten Folgen in der Schwere nicht vergleichbar sind; so hatten die Geschädigten insbesondere ihre Steh- oder Gehfähigkeit vollständig verloren (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. Januar 1991 - 9 U 40/89, juris; OLG Köln, Urteil vom 12. Januar 2011 - 5 U 37/10, juris; OLG Köln, Urteil vom 11. Juni 2015 - 8 U 54/14, juris), während der Kläger mit Hilfsmitteln beschränkt mobil ist und inzwischen auch wieder ein Kraftfahrzeug führen kann.
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

  • OLG Köln, 11.06.2015 - 8 U 54/14

    Zulässigkeit der nachträglichen Verrechnung eines in einer Verkehrsunfallsache

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung

  • BGH, 21.05.2019 - VI ZR 119/18

    Anforderungen an die Feststellung einer hypothetischen Einwilligung (hier: zum

  • OLG Hamm, 20.12.2022 - 26 U 15/22

    Haftung des behandelnden Psychiaters wegen unterbliebener Verhinderung eines

    Im Jahr 2021 hat der Senat einem 48-jährigen Mann, der infolge einer ärztlichen Fehlbehandlung eine inkomplette Querschnittslähmung erlitt, wodurch er zur Fortbewegung auf Rollator und Rollstuhl angewiesen war, und der neben einer Blasenentleerungsstörung auch eine ausgeprägte Schmerzsymptomatik zurückbehalten hatte, ein Schmerzensgeld in Höhe von 150.000,- EUR zugesprochen, wobei insoweit auch eine unfallkausale depressive Verstimmung Mitberücksichtigung gefunden hat (OLG Hamm, Urteil vom 2. Februar 2021, I-26 U 54/19, juris).
  • OLG Hamm, 03.09.2021 - 26 U 119/20

    Ermessen bei der Auswahl des Sachverständigen

    Das Schmerzensgeld muss dabei der Höhe nach unter umfassender Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände festgesetzt werden und in einem angemessenen Verhältnis zu Art und Dauer der Verletzungen stehen; dabei sind in erster Linie die Höhe und das Ausmaß der entstandenen Lebensbeeinträchtigung im schulisch/beruflichen und privaten Bereich zu berücksichtigen (vgl. Palandt-Grüneberg, BGB, 80. Auflage, § 253 Rdn. 4, 15 m.w.N.; OLG Hamm Urt. v. 02.02.20121 - 26 U 54/19, juris).
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