Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.08.2004 - 26 U 77/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/B § 14; BGB § 631; BGB § 632
Prüffähige Rechnung als Voraussetzung für Fälligkeit des Restwerklohns - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vereinbarung über Schlussrechnungswirkung beim BGB-Bauvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Zahlung restlichen Werklohnes; Ausreichende Bestimmtheit einer Teilklage; Abhängigkeit der Fälligkeit des Werklohnes von der Erteilung einer prüfbaren Schlussrechnung; Anforderungen an die Prüfbarkeit einer Rechnung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auch beim BGB-Bauvertrag muss prüfbar abgerechnet werden! (IBR 2004, 677)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 21.11.2003 - 3 O 718/02
- OLG Frankfurt, 12.08.2004 - 26 U 77/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 169
- BauR 2004, 1831 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 21.06.2011 - 21 U 119/10
Voraussetzungen der Fälligkeit eines Werklohnanspruchs
Die Parteien setzten stillschweigend voraus, dass der Kläger diese Kosten ermittelt und der Beklagten in Form einer Abrechnung mitteilt (so auch in einer ähnlichen Fallgestaltung: OLG Frankfurt, Urteil vom 12.08.2004, NJW-RR 2005, 169, vgl. hierzu auch: BGH, Urteil vom 06.10.1988, BauR 1989, 90). - OLG Koblenz, 24.06.2013 - 3 U 202/13
Anforderungen an die Substanziierung einer neu erhobenen Werklohnklage nach …
Der 8. Zivilsenat des hiesigen Oberlandesgerichts hat in dem vorausgegangenen Verfahren 8 U 306/11 sowohl in seinem Hinweisbeschluss vom 09.08.2011 (Bl. 104 ff. der Beiakten) als auch in seinem Zurückweisungsbeschluss vom 27.09.2011 (Bl. 134 der Beiakten) unter Bezugnahme auf Rechtsprechung und Schrifttum (…vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl. 2011, Rn. 1865 ff.; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.08.2004 - 26 U 77/03 - NJW-RR 2005, 169, 170) ausgeführt, dass die Schlussrechnung vom 29.12.2008 (GA 14) nicht in ausreichendem Maße prüffähig sei. - OLG Koblenz, 25.07.2013 - 3 U 202/13
Berufung im Werklohnprozess: Anforderungen an die Berufungsbegründung bei …
5 Der 8. Zivilsenat des hiesigen Oberlandesgerichts hat in dem vorausgegangenen Verfahren 8 U 306/11 sowohl in seinem Hinweisbeschluss vom 09.08.2011 (Bl. 104 ff. der Beiakten) als auch in seinem Zurückweisungsbeschluss vom 27.09.2011 (Bl. 134 der Beiakten) unter Bezugnahme auf Rechtsprechung und Schrifttum (…vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl. 2011, Rn. 1865 ff.; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.08.2004 - 26 U 77/03 - NJW-RR 2005, 169, 170) ausgeführt, dass die Schlussrechnung vom 29.12.2008 (GA 14) nicht in ausreichendem Maße prüffähig sei. - LG Duisburg, 23.05.2017 - 22 O 130/10
Fälligkeit des Vergütungsanspruchs durch konkludente Abnahme der Leistung …
Nach dem eigenen Klägervortrag hing die Höhe des Werklohnanspruchs zwar von bei Vertragsschluss noch nicht feststehenden tatsächlichen Umständen ab, so dass die Parteien stillschweigend voraussetzten, dass die Klägerin diese Kosten ermittelt und der Beklagten in Form einer Abrechnung mitteilt (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 169; OLG Düsseldorf, NJW, 2011, 2593, 2599) und es zur Herbeiführung der Fälligkeit grundsätzlich der Erteilung einer entsprechenden Rechnung bedurfte (vgl. OLG Düsseldorf, NJW, 2011, 2553, 2554).