Rechtsprechung
   BPatG, 26.11.2008 - 26 W (pat) 1/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32075
BPatG, 26.11.2008 - 26 W (pat) 1/08 (https://dejure.org/2008,32075)
BPatG, Entscheidung vom 26.11.2008 - 26 W (pat) 1/08 (https://dejure.org/2008,32075)
BPatG, Entscheidung vom 26. November 2008 - 26 W (pat) 1/08 (https://dejure.org/2008,32075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,32075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 26.11.2008 - 26 W (pat) 1/08
    Maßgeblich für die Schutzfähigkeit zusammengesetzter Ausdrücke ist, ob der durch die Kombination bewirkte Gesamteindruck über die Zusammenfügung beschreibender Elemente hinausgeht oder sich in deren bloßer Summenwirkung erschöpft (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 -Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 BIOMILD; GRUR Int 2005, 1012, 1014 -BioID).

    Zudem gilt zu bedenken, dass die Entscheidung "Immo-Data" des BGH aus dem Jahr 1997 stammt und durch die neuere Rechtsprechung des EuGH zu Wortzusammensetzungen, in denen wieder strengere Maßstäbe an die Schutzfähigkeit angelegt werden, überlagert wird (vgl. GRUR 2004, 146 ff. -Doublemint GRUR 2004, 680 ff. -BIOMILD; GRUR 2004, 674 ff. -Postkantoor).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 26.11.2008 - 26 W (pat) 1/08
    Maßgeblich für die Schutzfähigkeit zusammengesetzter Ausdrücke ist, ob der durch die Kombination bewirkte Gesamteindruck über die Zusammenfügung beschreibender Elemente hinausgeht oder sich in deren bloßer Summenwirkung erschöpft (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 -Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 BIOMILD; GRUR Int 2005, 1012, 1014 -BioID).

    Zudem gilt zu bedenken, dass die Entscheidung "Immo-Data" des BGH aus dem Jahr 1997 stammt und durch die neuere Rechtsprechung des EuGH zu Wortzusammensetzungen, in denen wieder strengere Maßstäbe an die Schutzfähigkeit angelegt werden, überlagert wird (vgl. GRUR 2004, 146 ff. -Doublemint GRUR 2004, 680 ff. -BIOMILD; GRUR 2004, 674 ff. -Postkantoor).

  • BPatG, 07.03.2006 - 27 W (pat) 11/06
    Auszug aus BPatG, 26.11.2008 - 26 W (pat) 1/08
    Sie setzt sich aus der geläufigen Abkürzung "Immo" (vgl. die von der Markenstelle in Google recherchierten, im Erstbeschluss zitierten Wortzusammensetzungen mit "Immo" wie z. B. "Immo-Führer", "Immo-Anleger", "Immofond" etc.) sowie aus dem englischen, mit dem deutschen Begriff "Konzept" indes nahezu identischen Bestandteil "concept" zusammen, dem aufgrund seines beschreibenden Charakters jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. PAVIS PROMA 27 W (pat) 11/06 -Concept; 33 W (pat) 190/03 -Star-Concept; 29 W (pat) 50/00 -CallConcept, von der Markenstelle mit dem Erstbeschluss übersandt).

    Deshalb steht dem beschreibenden Charakter des Oberbegriffs "concept" dessen inhaltliche Unbestimmtheit nicht entgegen (vgl. z. B. PAVIS PROMA 27 W (pat) 11/06 -Concept).

  • BPatG, 10.03.2000 - 33 W (pat) 125/99

    Unterscheidungskraft einer Marke aufgrund ihrer grafischen Gestaltung

    Auszug aus BPatG, 26.11.2008 - 26 W (pat) 1/08
    So geht die Entscheidung PatG 33 W (pat) 125/99 (vgl. PAVIS PROMA), auf die auch die Markenstelle Bezug genommen hat, davon aus, dass die Zusammensetzung "Immo-Börse" eine ohne weiteres verständliche glatt beschreibende Kurzbezeichnung für "Immobilien-Börse" darstellt.
  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 56/95

    "Immo-Data"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus BPatG, 26.11.2008 - 26 W (pat) 1/08
    In der Entscheidung "Immo-Data" (vgl. GRUR 1997, 845) habe der BGH die Auffassung vertreten, dass die Zusammensetzung von beschreibenden oder an beschreibende Angaben angelehnten Wörtern ausreichende Unterscheidungskraft besitze, wenn die Kombination eine namensmäßig und unterscheidend wirkende Kennzeichnungskraft von individueller Eigenart ergebe.
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 26.11.2008 - 26 W (pat) 1/08
    Gleiches gilt bezüglich der von der Anmelderin zitierten Entscheidungen des BGH "NetCom" (vgl. GRUR 1997, 468 ff.) und "BONUS" (vgl. GRUR 1998, 465 ff.).
  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus BPatG, 26.11.2008 - 26 W (pat) 1/08
    Gleiches gilt bezüglich der von der Anmelderin zitierten Entscheidungen des BGH "NetCom" (vgl. GRUR 1997, 468 ff.) und "BONUS" (vgl. GRUR 1998, 465 ff.).
  • BPatG, 04.11.2003 - 33 W (pat) 190/03
    Auszug aus BPatG, 26.11.2008 - 26 W (pat) 1/08
    Sie setzt sich aus der geläufigen Abkürzung "Immo" (vgl. die von der Markenstelle in Google recherchierten, im Erstbeschluss zitierten Wortzusammensetzungen mit "Immo" wie z. B. "Immo-Führer", "Immo-Anleger", "Immofond" etc.) sowie aus dem englischen, mit dem deutschen Begriff "Konzept" indes nahezu identischen Bestandteil "concept" zusammen, dem aufgrund seines beschreibenden Charakters jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. PAVIS PROMA 27 W (pat) 11/06 -Concept; 33 W (pat) 190/03 -Star-Concept; 29 W (pat) 50/00 -CallConcept, von der Markenstelle mit dem Erstbeschluss übersandt).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 26.11.2008 - 26 W (pat) 1/08
    Zudem gilt zu bedenken, dass die Entscheidung "Immo-Data" des BGH aus dem Jahr 1997 stammt und durch die neuere Rechtsprechung des EuGH zu Wortzusammensetzungen, in denen wieder strengere Maßstäbe an die Schutzfähigkeit angelegt werden, überlagert wird (vgl. GRUR 2004, 146 ff. -Doublemint GRUR 2004, 680 ff. -BIOMILD; GRUR 2004, 674 ff. -Postkantoor).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 26.11.2008 - 26 W (pat) 1/08
    Vor allem bei Oberbegriffen oder Sammelbezeichnungen ist eine gewisse Allgemeinheit und Unschärfe sogar unvermeidbar, um den gewünschten möglichst weiten Bereich warenoder dienstleistungsbezogener Eigenschaften beschreibend erfassen zu können (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 -Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2003, 1050 -Cityservice).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BPatG, 11.07.2001 - 29 W (pat) 50/00
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • BPatG, 09.10.2012 - 24 W (pat) 533/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Immografik1" - keine Unterscheidungskraft

    Der Wortbestandteil des Anmeldezeichens "Immografik" verknüpft den Begriff der bereits durch die Markenstelle zutreffend definierten "Grafik" (u. a. "Schaubild"; "zeichnerische Gestaltung von Flächen", vgl. DUDEN, Deutsches Universalwörterbuch, 4. Auflage, 2011, S. 744) mit der dem Verkehr durch Begriffe wie "Immo-Führer", "Immo-Anleger", "Immofonds" , "Immo--Börse" geläufigen Abkürzung "Immo" für "Immobilie(n)" (vgl. BPatG 26 W (pat) 1/08, Entsch.

    Die Zusammenfügung der Wort- und Ziffernbestandteile ist sprachüblich gebildet und weist insgesamt einen lediglich beschreibenden Aussagegehalt auf, weil der durch die Kombination bewirkte Gesamteindruck nicht über die Zusammenfügung beschreibender Elemente hinausgeht und sich in deren bloßer Summenwirkung erschöpft (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1014 - BioID; BPatG 26 W (pat) 1/08, Entsch.

  • BPatG, 16.10.2012 - 33 W (pat) 544/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "myimmo" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    aa) "Immo" ist - wie die Markenstelle zutreffend ausführt und die Anmelderin nicht bezweifelt - eine geläufige Abkürzung für "Immobilie" (vgl. BPatG vom 26.11.2008, 26 W (pat) 1/08 - Immoconcept; BPatG vom 25.08.2011, 25 W (pat) 13/11 - MMO POSTER).
  • BPatG, 14.04.2014 - 24 W (pat) 519/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "EXTRACOM" - keine Unterscheidungskraft

    Auch der Gesamtbegriff "EXTRACOM" weist lediglich einen beschreibenden Aussagegehalt i. S. v. "Kommunikation über das Übliche hinaus" auf, weil der durch die Kombination der vorgenannten Wortelemente bewirkte Gesamteindruck mangels sprachlicher oder begrifflicher Besonderheiten, welche die gewählte Verbindung als ungewöhnlich erscheinen lassen, nicht über die Zusammenfügung beschreibender Elemente hinausgeht und sich in deren bloßer Summenwirkung erschöpft (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1014 - BioID; BPatG 26 W (pat) 1/08, Entsch.
  • BPatG, 19.03.2013 - 33 W (pat) 2/11

    Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "ImmoGrafik" - teilweise

    "Immo" ist eine geläufige und ohne weiteres verständliche Abkürzung für "Immobilie" (vgl. BPatG vom 26.11.2008, 26 W (pat) 1/08 - Immoconcept; BPatG vom 25.8.2011, 25 W (pat) 13/11- IMMO POSTER; BPatG vom 16.10.2012, 33 W (pat) 544/10 - myimmo).
  • BPatG, 10.11.2014 - 24 W (pat) 519/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "ÖldruckMaster" - Unterscheidungskraft -

    Der Gesamtbegriff "ÖldruckMaster" weist auch keinen Besonderheiten auf, die von dem vorgenannten, beschreibenden Aussagegehalt wegführen könnten, weil der durch die Kombination der vorgenannten Wortelemente bewirkte Gesamteindruck mangels sprachlicher oder begrifflicher Besonderheiten, welche die gewählte Verbindung als ungewöhnlich erscheinen lassen, nicht über die Zusammenfügung beschreibender Elemente hinausgeht und sich in deren bloßer Summenwirkung erschöpft (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1014 - BioID; BPatG 26 W (pat) 1/08, B. v. 26. November 2008 - Immoconcept).
  • BPatG, 18.12.2014 - 24 W (pat) 510/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ledmoon" - keine Unterscheidungskraft

    Der Gesamtbegriff "Ledmoon" weist entgegen der Auffassung des Anmelders auch keine Besonderheiten auf, die von dem vorgenannten, beschreibenden Aussagegehalt wegführen könnten, weil der durch die Kombination der vorgenannten Wortelemente bewirkte Gesamteindruck mangels sprachlicher oder begrifflicher Besonderheiten, welche die gewählte Verbindung als ungewöhnlich erscheinen lassen, nicht über die Zusammenfügung beschreibender Elemente hinausgeht und sich in deren bloßer Summenwirkung erschöpft (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1014 - BioID; BPatG 26 W (pat) 1/08, B. v. 26. November 2008 - Immoconcept).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht