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BPatG, 05.12.2007 - 26 W (pat) 10/06 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 05.12.2007 - 26 W (pat) 10/06
Hinzu kommt, dass die Markenstelle in ihrem Beschluss vom 4. November 2005 - obwohl vom erkennenden Senat bereits im vorangegangenen Beschluss für erforderlich erachtet - keine nähere Differenzierung hinsichtlich der einzelnen Dienstleistungen vorgenommen hat, die indes im Hinblick auf die Entscheidung "Fußball WM 2006" (vgl. BPatG GRUR 2006, 850, 854; ebenso PAVIS PROMA 27 W (pat) 2/07 - Tex Mex), die für die Zurückweisung einer angemeldeten Marke einen engen beschreibenden Bezug zu den jeweils beanspruchten Waren/Dienstleistungen fordert, angezeigt erscheint. - BPatG, 16.03.2005 - 26 W (pat) 8/02
Auszug aus BPatG, 05.12.2007 - 26 W (pat) 10/06
Auf die vom Anmelder hiergegen eingelegte Beschwerde hat der 26. Senat die Sache zur erneuten Entscheidung an das Deutsche Patent- und Markenamt zurückverwiesen (vgl. 26 W (pat) 8/02) mit der Begründung, das Waren- bzw. Dienstleistungsverzeichnis enthalte nicht hinreichend geklärte Begriffe, auf deren Grundlage eine Beurteilung der Schutzfähigkeit nicht möglich sei. - BPatG, 06.03.2007 - 27 W (pat) 2/07
Auszug aus BPatG, 05.12.2007 - 26 W (pat) 10/06
Hinzu kommt, dass die Markenstelle in ihrem Beschluss vom 4. November 2005 - obwohl vom erkennenden Senat bereits im vorangegangenen Beschluss für erforderlich erachtet - keine nähere Differenzierung hinsichtlich der einzelnen Dienstleistungen vorgenommen hat, die indes im Hinblick auf die Entscheidung "Fußball WM 2006" (vgl. BPatG GRUR 2006, 850, 854; ebenso PAVIS PROMA 27 W (pat) 2/07 - Tex Mex), die für die Zurückweisung einer angemeldeten Marke einen engen beschreibenden Bezug zu den jeweils beanspruchten Waren/Dienstleistungen fordert, angezeigt erscheint.