Rechtsprechung
BPatG, 14.07.2010 - 26 W (pat) 110/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- markenmagazin:recht
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
"WER KENNT WEN” als Marke für Internetplattform schutzfähig - openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "WER KENNT WEN" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
"WER KENNT WEN' als Marke eintragungsfähig
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "WER KENNT WEN" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Markenschutz für Werbeslogan "WER KENNT WEN" für IT-Dienstleistungen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"WER KENNT WEN" ist markenfähig für den Bereich IT-Dienstleistungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Werbeslogan als Marke
Papierfundstellen
- K&R 2010, 844
Wird zitiert von ... (3)
- BPatG, 12.06.2013 - 29 W (pat) 159/10
Gebräuchliche Fragestellung "WER WEISS WAS" als Marke nicht eintragungsfähig
Die Wortmarke: WER KENNT WEN (BPatG 26 W (pat) 110/09) ist ebenfalls keine vergleichbare Wortfolge. - BPatG, 05.06.2013 - 29 W (pat) 159/10 Die Wortmarke: WER KENNT WEN (BPatG 26 W (pat) 110/09) ist ebenfalls keine vergleichbare Wortfolge.
- BPatG, 02.02.2011 - 26 W (pat) 18/10
Markenbeschwerdeverfahren - "meineautowelt" - Unterscheidungskraft - kein …
Weil USB-Sticks den angesprochenen Endverbrauchern ebenfalls nicht themenspezifisch angeboten werden (vgl. PAVIS PROMA, BPatG 26 W (pat) 110/09 - WER KENNT WEN), ist davon auszugehen, dass der Verbraucher "meineautowelt" auch im Zusammenhang mit dieser Ware als Herkunftshinweis auffassen wird.