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   BPatG, 07.10.2008 - 26 W (pat) 120/06   

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BPatG, 07.10.2008 - 26 W (pat) 120/06 (https://dejure.org/2008,28977)
BPatG, Entscheidung vom 07.10.2008 - 26 W (pat) 120/06 (https://dejure.org/2008,28977)
BPatG, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - 26 W (pat) 120/06 (https://dejure.org/2008,28977)
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  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04

    Goldhase

    Auszug aus BPatG, 07.10.2008 - 26 W (pat) 120/06
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May; GRUR 2007, 235 ff. - Goldhase; GRUR 2007, 1066 - Kinderzeit).
  • BPatG, 14.05.2003 - 26 W (pat) 20/01
    Auszug aus BPatG, 07.10.2008 - 26 W (pat) 120/06
    "Biere" liegen zu "Schaumwein" bzw. "Sekt" sowie zu "Spirituosen" im geringen bis mittleren Ähnlichkeitsbereich (vgl. Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 13. Aufl., S. 42 mittlere Spalte; S. 294 mittlere Spalte; BPatG 26 W (pat) 20/01).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZB 31/03

    FERROSIL

    Auszug aus BPatG, 07.10.2008 - 26 W (pat) 120/06
    Diese weisen für die Warengruppen Sekt und Spirituosen (Edelbrände) die Kennzeichnung "ZÄHRINGER" in ihrer eingetragenen Form auf; die weiteren auf den Etiketten enthaltenen Elemente sind entweder beschreibender Natur oder stellen Zweitkennzeichnungen dar, deren Hinzufügung die Annahme einer rechtserhaltenden Benutzung der Widerspruchsmarke nicht hindern (vgl. BGH GRUR 2000, 510, 511 - Contura; GRUR 2005, 515, 516 - FERROSIL).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

    Auszug aus BPatG, 07.10.2008 - 26 W (pat) 120/06
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May; GRUR 2007, 235 ff. - Goldhase; GRUR 2007, 1066 - Kinderzeit).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 07.10.2008 - 26 W (pat) 120/06
    Vielmehr ist auch ein kennzeichnungsschwacher Bestandteil bei der Bestimmung der Ähnlichkeit mit zu berücksichtigen (vgl. BGH GRUR 2004, 783, 785 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-VIBRAFLEX).
  • BPatG, 29.06.2006 - 26 W (pat) 23/02
    Auszug aus BPatG, 07.10.2008 - 26 W (pat) 120/06
    Hinsichtlich der Waren "Mineralwässer und andere kohlensäurehaltige Wässer" besteht zu Schaumweinen (vgl. PAVIS PROMA BPatG 26 W (pat) 23/02 - Revean/EVIAN) und Spirituosen jedenfalls keine absolute Unähnlichkeit, wenn auch ein großer Warenabstand gegeben ist.
  • BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
    Auszug aus BPatG, 07.10.2008 - 26 W (pat) 120/06
    Ausgehend von der herrschenden erweiterten Minimallösung ist aber nicht der Oberbegriff als benutzt anzusehen, sondern nur die konkreten Waren, wobei zudem ein eine Spezialware umfassender, nicht zu breiter Warenoberbegriff zugrunde zu legen ist (vgl. BPatG GRUR 2004, 954, 955 - CYNARETTEN/Circanetten).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 07.10.2008 - 26 W (pat) 120/06
    Die neuerliche Erhebung des Nichtbenutzungseinwands im Beschwerdeverfahren durch die Markeninhaberin war zulässig (vgl. BGH GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 43 Rdnr. 26).
  • BGH, 10.11.1999 - I ZB 53/98

    Contura; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke auf dem Warengebiet der

    Auszug aus BPatG, 07.10.2008 - 26 W (pat) 120/06
    Diese weisen für die Warengruppen Sekt und Spirituosen (Edelbrände) die Kennzeichnung "ZÄHRINGER" in ihrer eingetragenen Form auf; die weiteren auf den Etiketten enthaltenen Elemente sind entweder beschreibender Natur oder stellen Zweitkennzeichnungen dar, deren Hinzufügung die Annahme einer rechtserhaltenden Benutzung der Widerspruchsmarke nicht hindern (vgl. BGH GRUR 2000, 510, 511 - Contura; GRUR 2005, 515, 516 - FERROSIL).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 07.10.2008 - 26 W (pat) 120/06
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May; GRUR 2007, 235 ff. - Goldhase; GRUR 2007, 1066 - Kinderzeit).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

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