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   BPatG, 22.07.2009 - 26 W (pat) 13/09   

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https://dejure.org/2009,23478
BPatG, 22.07.2009 - 26 W (pat) 13/09 (https://dejure.org/2009,23478)
BPatG, Entscheidung vom 22.07.2009 - 26 W (pat) 13/09 (https://dejure.org/2009,23478)
BPatG, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 26 W (pat) 13/09 (https://dejure.org/2009,23478)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Begriff "med1box" als Marke für Medikamente eintragbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bezeichnung "med1box" unterscheidungskräftig

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BPatG, 22.07.2009 - 26 W (pat) 13/09
    Soweit die prägende oder selbständig kennzeichnende Stellung eines einzelnen Markenbestandteils der älteren Marken(n) geltend gemacht wird, ist die Prüfung seiner Schutzfähigkeit bzw. seiner Kennzeichnungskraft im Widerspruchsverfahren nachzuholen, da im Eintragungsverfahren nur die Schutzfähigkeit der Gesamtmarke geprüft worden ist (BGH GRUR 1960, 83, 88 -Nährbier; BPatG GRUR 1996, 413 -ICPI/ICP).
  • BPatG, 09.08.2000 - 32 W (pat) 467/99
    Auszug aus BPatG, 22.07.2009 - 26 W (pat) 13/09
    Damit der Widerspruch Erfolg haben kann, muss die Notorietät der Widerspruchsmarke amtsbekannt sein oder nachgewiesen werden (vgl. PAVIS PROMA BPatG 32 W (pat) 467/99 -SALEM/SALEM).
  • BPatG, 27.02.1996 - 24 W (pat) 8/95
    Auszug aus BPatG, 22.07.2009 - 26 W (pat) 13/09
    Soweit die prägende oder selbständig kennzeichnende Stellung eines einzelnen Markenbestandteils der älteren Marken(n) geltend gemacht wird, ist die Prüfung seiner Schutzfähigkeit bzw. seiner Kennzeichnungskraft im Widerspruchsverfahren nachzuholen, da im Eintragungsverfahren nur die Schutzfähigkeit der Gesamtmarke geprüft worden ist (BGH GRUR 1960, 83, 88 -Nährbier; BPatG GRUR 1996, 413 -ICPI/ICP).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 22.07.2009 - 26 W (pat) 13/09
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Warenund Dienstleistungsähnlichkeit, der Markenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und/oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. z. B. BGH GRUR 2005, 513, 514 -MEY/Ella May; GRUR 2007, 235, 237 -Goldhase).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 22.07.2009 - 26 W (pat) 13/09
    Führt diese Prüfung zu dem Ergebnis, dass sich die Gemeinsamkeiten der Vergleichsmarken im Wesentlichen auf schutzunfähige oder kennzeichnungsschwache Elemente der älteren Marke beschränken, ist eine Ähnlichkeit der Marken und damit auch eine Verwechslungsgefahr zu verneinen (BGH GRUR 2000, 605, 606 -comtes/ComTel; vgl. auch HABM-BK MarkenR 2002, 436, 438 -VITAFIT/VITAFRUIT).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04

    Goldhase

    Auszug aus BPatG, 22.07.2009 - 26 W (pat) 13/09
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Warenund Dienstleistungsähnlichkeit, der Markenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und/oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. z. B. BGH GRUR 2005, 513, 514 -MEY/Ella May; GRUR 2007, 235, 237 -Goldhase).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 22.07.2009 - 26 W (pat) 13/09
    Dies setzt jedoch voraus, dass sie in einem Bestandteil übereinstimmen, der den Gesamteindruck der beiderseitigen Marken prägt oder in den Marken eine selbständig kennzeichnende Stellung innehat (EuGH GRUR 2005, 1042, 1044, Nr. 29 f.; BGH GRUR 2088, 903, 904 -SIERRA ANTIGUO).
  • BPatG, 22.05.2019 - 26 W (pat) 71/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "MEHIBIN/MEDIBIN" - Einrede mangelnder Benutzung -

    Er ist aber Bestandteil einer Vielzahl von Wörtern aus dem Bereich der Medizin und schon seit Jahren als Namensbestandteil für Produkte und Leistungen im Zusammenhang mit der Medizin verbreitet (st. Rspr., vgl. BGH I ZB 92/08 Beschluss vom 16. Juli 2009 - medi/Mediline; BPatG 30 W (pat) 546/12 - medipresse; 28 W (pat) 2/95 - MEDIMATE/Medinette; 25 W (pat) 48/07 - MEDI.AS/medi-Verband; 26 W (pat) 13/09 - med1BOX/medi-Verband; 30 W (pat) 60/07 - MediVerm/medi ich fühl mich besser; EuG T-470/09 - medi; T-247/10 - deutschemedi.de/medi.eu).
  • BPatG, 05.08.2020 - 29 W (pat) 26/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Medicredit" - Unterscheidungskraft -

    a) Die angemeldete Bezeichnung "Medicredit" setzt sich erkennbar aus den auch in der deutschen Sprache verwendeten bzw. verständlichen Bestandteilen "Medi" als üblicher Abkürzung für "Medizin, medizinisch" bzw. "medicine, medical" (vgl. BPatG, Beschluss vom 29.10.2009, 30 W (pat) 66/07 - MediVerm/medi-Verband; Beschluss vom 22.07.2009, 26 W (pat) 13/09 - med1BOX/medi.eu u. a.; Beschluss vom 15.04.2009, 25 W (pat) 48/07 - MEDI.AS/medi ich fühl mich besser.; EuG, Beschluss vom 23.10.2017, T-0810/16 - Mediline; Beschluss vom 08.02.2013, T-0033/12 - MEDIGYM; Beschluss vom 12.07.2012, T-0470/09 - medi) und dem englischsprachigen Begriff "credit" mit der deutschen Entsprechung "Kredit" zusammen.
  • BPatG, 18.09.2014 - 30 W (pat) 546/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "medipresse (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft

    Es ist aber als Namensbestandteil für Produkte und Leistungen im Zusammenhang mit der Medizin verbreitet (BGH I ZB 92/08 Beschluss vom 16. Juli 2009 - medi/mediline; BPatG 28 W (pat) 2/95 - MEDI MATE/Medinette; 25 W (pat) 48/07 - MEDI.AS/medi-Verband; 26 W (pat) 13/09 - med1BOX/ medi-Verband; 30 W (pat) 60/07 - MediVerm/medi ich fühl mich besser; EuG T-0470/09 - medi) und wird dort als Hinweis auf medizinische Waren und Dienstleistungen verstanden.
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