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   BPatG, 04.08.2004 - 26 W (pat) 132/01   

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https://dejure.org/2004,30922
BPatG, 04.08.2004 - 26 W (pat) 132/01 (https://dejure.org/2004,30922)
BPatG, Entscheidung vom 04.08.2004 - 26 W (pat) 132/01 (https://dejure.org/2004,30922)
BPatG, Entscheidung vom 04. August 2004 - 26 W (pat) 132/01 (https://dejure.org/2004,30922)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 86/97

    Lorch Premium - Vorsprung durch Rechtsbruch; Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus BPatG, 04.08.2004 - 26 W (pat) 132/01
    Aus einem Urteil des BGH vom 20. Oktober1999 (WRP 2000, 628 ff) sei mittelbar zu entnehmen, dass die angemeldete Bezeichnung als Marke schutzfähig sei.

    Die von der Anmelderin vertretene gegenteilige Auffassung findet auch in dem von ihr zitierten BGH-Urteil vom 20. Oktober1999 (aaO) keine Stütze, weil dieses Urteil weder unmittelbar noch mittelbar Aussagen zur Schutzfähigkeit der angemeldeten Bezeichnung enthält.

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 04.08.2004 - 26 W (pat) 132/01
    Den Intentionen, den dort enthaltenen Rechtsgedanken zur Rechtfertigung einer großzügigeren Eintragungspraxis heranzuziehen, hat der EuGH bereits in der "Chiemsee"-Entscheidung (GRUR 1999, 723, 726, Rn 28) eine klare Absage erteilt.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 04.08.2004 - 26 W (pat) 132/01
    Dies setzt voraus, dass die Neuschöpfung aufgrund der Ungewöhnlichkeit der Kombination in Bezug auf die genannten Waren einen Eindruck erweckt, der hinreichend weit von dem abweicht, der bei bloßer Zusammenfügung der ihren Bestandteilen zu entnehmenden Angaben entsteht, und somit über die Summe dieser Bestandteile hinausgeht (EuGH MarkenR 2004, 111, 115, Nr. 41 - BIOMILD).
  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 45/07

    Lorch Premium II

    Die dagegen gerichteten Beschwerden der Beklagten sind ohne Erfolg geblieben (BPatG, Beschl. v. 4.8. 2004 - 26 W (pat) 155/01 und 26 W (pat) 132/01, juris).
  • OLG Zweibrücken, 01.02.2007 - 4 U 58/00

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Verwendung der Bezeichnungen

    Durch Beschlüsse vom 4. August 2004 hat das Bundespatentgericht die Anträge der Beklagten, die Bezeichnungen "L... PREMIUM" und "L... LINIE PRESTIGE" als Wortmarke anzumelden, zurückgewiesen (Az.: 26 W (PAT) 132/01 und 155/01).
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