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   BPatG, 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05   

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BPatG, 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05 (https://dejure.org/2007,9740)
BPatG, Entscheidung vom 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05 (https://dejure.org/2007,9740)
BPatG, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - 26 W (pat) 175/05 (https://dejure.org/2007,9740)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 179
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 07.12.1995 - I ZR 130/93

    "AQUA"; Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens

    Auszug aus BPatG, 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05
    Dies ist insbesondere dann möglich, wenn eine im Verkehr bekannte Marke bzw. Unternehmenskennzeichnung innerhalb einer mehrteiligen jüngeren Marke, ohne diese zu dominieren, eine derart selbständig kennzeichnende Stellung innehat, dass der durch das zusammengesetzte Zeichen hervorgerufene Gesamteindruck das Publikum glauben machen kann, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (EuGH a. a. O. Rdn. 30 ff. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 1996, 267, 269 - AQUA).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05
    Auch dass das Wort "Post" auf Grund seiner Eintragung im Wege der Verkehrsdurchsetzung eine normale Kennzeichnungskraft und damit eine größere Kennzeichnungskraft aufweist als die in der angegriffenen Marke weiter enthaltenen Begriffe "deutsche" und "City", ist nicht geeignet, eine prägende oder selbständig kennzeichnende Stellung des Bestandteils "Post" innerhalb der angegriffenen Marke zu begründen; denn auch schutzunfähige Begriffe können sich mit weiteren, kennzeichnungsstärkeren Markenteilen derart verbinden, dass sie den Gesamteindruck einer Marke maßgeblich mitbestimmen, wovon insbesondere in Fällen der Verbindung der einzelnen Markenteile zu einem einheitlichen Gesamtbegriff auszugehen ist (BGH GRUR 1998, 932, 933 - MEISTERBRAND; GRUR 2004, 783, 785 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX), wie er bei der angegriffenen Marke hinsichtlich des Bestandteils "CityPost" feststellbar ist.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05
    Ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar zu behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, werden von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 886, 88 - Bayer/BeyChem; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05
    Ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar zu behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, werden von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 886, 88 - Bayer/BeyChem; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95

    "MEISTERBRAND"; Gesamteindruck einer Ein-Wort-Marke

    Auszug aus BPatG, 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05
    Auch dass das Wort "Post" auf Grund seiner Eintragung im Wege der Verkehrsdurchsetzung eine normale Kennzeichnungskraft und damit eine größere Kennzeichnungskraft aufweist als die in der angegriffenen Marke weiter enthaltenen Begriffe "deutsche" und "City", ist nicht geeignet, eine prägende oder selbständig kennzeichnende Stellung des Bestandteils "Post" innerhalb der angegriffenen Marke zu begründen; denn auch schutzunfähige Begriffe können sich mit weiteren, kennzeichnungsstärkeren Markenteilen derart verbinden, dass sie den Gesamteindruck einer Marke maßgeblich mitbestimmen, wovon insbesondere in Fällen der Verbindung der einzelnen Markenteile zu einem einheitlichen Gesamtbegriff auszugehen ist (BGH GRUR 1998, 932, 933 - MEISTERBRAND; GRUR 2004, 783, 785 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX), wie er bei der angegriffenen Marke hinsichtlich des Bestandteils "CityPost" feststellbar ist.
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05
    Dies schließt jedoch seine Eignung, den Gesamteindruck der angegriffenen Marke maßgeblich mitzuprägen, nicht von vornherein aus, weil einer Buchstabenfolge, die weder einen geläufigen Begriff noch eine aus Sicht des Verkehrs geläufige beschreibende Abkürzung darstellt, auch dann eine normale Kennzeichnungskraft zukommt, wenn es sich um die Abkürzung der in der Marke nachfolgenden weiteren Bestandteile handelt (BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV, wo die Bezeichnung "Ostdeutsche Kommunalversicherung a.G. der Abkürzung "OKV" nachfolgte).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05
    Ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar zu behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, werden von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 886, 88 - Bayer/BeyChem; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
  • BPatG, 04.12.2002 - 29 W (pat) 355/00
    Auszug aus BPatG, 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05
    Das Verständnis als ein einziges Wort und als Gesamtbegriff vermag auch die Binnengroßschreibung des Buchstabens "P" des Begriffs "Post" nicht in Frage zu stellen, weil der inländische Durchschnittsverbraucher an eine entsprechende Wiedergabe zusammengehöriger Begriffe aus der Werbung seit längerem gewöhnt ist (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BPatG PAVIS PROMA, 29 W (pat) 355/00, 04.12.2002 - TextilWirtschaft sports; 25 W (pat) 145/04, 29.05.2006 - saTVision; 29 W (pat) 086/04, 27.09.2006 - Buch Partner).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus BPatG, 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05
    Handelt es sich um einen Begriff, der die fraglichen Dienstleistungen ihrer Gattung nach glatt beschreibt, kommen ein Bedeutungswandel von einer beschreibenden Angabe zu einer Marke eines einzelnen Unternehmens und damit eine Verkehrsdurchsetzung erst bei einem deutlich höheren Durchsetzungsgrad (BGH GRUR 2006, 760, 762 - LOTTO), der eine nahezu einhellige Verkehrsbekanntheit erkennen lässt (BGH a. a. O. - Kinder), in Betracht.
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05
    Marken, die auf Grund von Verkehrsdurchsetzung eingetragen worden sind, weisen im Regelfall eine normale Kennzeichnungskraft und damit einen durchschnittlichen Schutzumfang auf (BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; GRUR 2004, 514, 516 - Telekom; Beschluss vom 19. Juli 2007 - I ZR 137/04 - S. 9 - Euro Telekom).
  • BPatG, 29.05.2006 - 25 W (pat) 145/04
  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 79/01

    "Telekom"; Unterscheidungskraft des Unternehmenskennzeichens "Telekom"

  • BPatG, 27.09.2006 - 29 W (pat) 86/04

    Kriterien für eine Schutzfähigkeit einer Wortmarke; Vorliegen eines nur geringen

  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 137/04

    Euro Telekom

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • BPatG, 18.04.2011 - 26 W (pat) 30/07

    Markenbeschwerdeverfahren - "CITIPOST (Wort-Bildmarke)/POST" - keine

    Dies käme einer "doppelten Belohnung" gleich, die mit dem Wesen der Verkehrsdurchsetzung nicht vereinbar ist (vgl. BPatG GRUR 2008, 174, 176 - EUROPOSTCOM; BPatG GRUR 2008, 179 - dCP deutsche City Post; Ingerl/Rohnke, a. a. O., Rn. 631 zu § 14).
  • BPatG, 07.04.2011 - 26 W (pat) 50/04

    Markenbeschwerdeverfahren - "MORGEN POST BRIEFSERVICE GMBH

    Dies käme einer "doppelten Belohnung" gleich, die mit dem Wesen der Verkehrsdurchsetzung nicht vereinbar ist (vgl. BPatG GRUR 2008, 174, 176 - EUROPOSTCOM; BPatG GRUR 2008, 179 - dCP deutsche City Post; Ingerl/Rohnke, a. a. O., Rn. 631 zu § 14).
  • BPatG, 19.01.2012 - 29 W (pat) 7/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "regioPost (Wort-Bild-Marke)/Post

    Dies käme einer "doppelten Belohnung" gleich, die mit dem Wesen der Verkehrsdurchsetzung nicht vereinbar ist (vgl. BPatG GRUR 2008, 174, 176 - EUROPOSTCOM; BPatG GRUR 2008, 179 - dCP deutsche City Post; BPatG 26 W (pat) 65/04 - GeoPost; 26 W (pat) 30/07 - CITIPOST; 26 W (pat) 50/04 - MORGEN POST BRIEFSERVICE GMBH; Ingerl/Rohnke, a. a. O., § 14 Rdnr. 631).
  • BPatG, 13.05.2016 - 29 W (pat) 28/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Main-PostLogistik (Wort-Bild-Marke)/POST/Deutsche

    Dies käme einer "doppelten Belohnung" gleich, die mit dem Wesen der Verkehrsdurchsetzung nicht vereinbar ist (vgl. BPatG GRUR 2008, 174, 176 - EUROPOSTCOM; GRUR 2008, 179 - dCP deutsche City Post; Beschluss vom 18.04.2011, 26 W (pat) 30/07 - CITIPOST; Beschluss vom 08.04.2011, 26 W (pat) 65/04 - GeoPost; Hacker in Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rn. 140).
  • BPatG, 08.04.2011 - 26 W (pat) 65/04

    Markenbeschwerdeverfahren - "Geo Post (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/POST

    Dies käme einer "doppelten Belohnung" gleich, die mit dem Wesen der Verkehrsdurchsetzung nicht vereinbar ist (vgl. BPatG GRUR 2008, 174, 176 - EUROPOSTCOM; BPatG GRUR 2008, 179 - dCP deutsche City Post; Ingerl/Rohnke, a. a. O., Rn. 631 zu § 14).
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