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   BPatG, 07.09.2011 - 26 W (pat) 19/11   

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https://dejure.org/2011,7345
BPatG, 07.09.2011 - 26 W (pat) 19/11 (https://dejure.org/2011,7345)
BPatG, Entscheidung vom 07.09.2011 - 26 W (pat) 19/11 (https://dejure.org/2011,7345)
BPatG, Entscheidung vom 07. September 2011 - 26 W (pat) 19/11 (https://dejure.org/2011,7345)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Grönwohlder (Wort-Bild-Marke)" - geographische Herkunftsangabe - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grönwohlder" als eine nicht i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG freihaltebedürftige geographische Herkunftsangabe; Fehlende Unterscheidungskraft als Hindernis für die Eintragung eines angemeldeten Zeichens

  • kanzlei.biz

    "Grönwohld" zu klein

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Grönwohlder (Wort-Bild-Marke)" - geographische Herkunftsangabe - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Grönwohlder (Wort-Bild-Marke)" - geographische Herkunftsangabe - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Grönwohlder (Wort-Bild-Marke)" - geographische Herkunftsangabe - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 07.09.2011 - 26 W (pat) 19/11
    Die Regelung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, die in Umsetzung von Art. 3 Abs. 1 Buchst c Markenrichtlinie ergangen ist, verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass unmittelbar warenbeschreibende Angaben, einschließlich solcher über die geographische Herkunft, von allen frei verwendet werden können (EuGH GRUR 1999, 723, 725, Nr. 25 - Chiemsee).

    Einer Registrierung von geographischen Bezeichnungen steht generell das Allgemeininteresse entgegen, welches insbesondere darauf beruht, dass diese Bezeichnungen nicht nur die Qualität und andere Eigenschaften der betreffenden Warengruppen anzeigen, sondern auch die Vorlieben der Verbraucher in anderer Weise beeinflussen können, etwa dadurch, dass diese eine Verbindung zwischen den Waren und einem Ort herstellen, mit dem sie positiv besetzte Vorstellungen verbinden (EuGH GRUR 1999, 723, 725, Nr. 26 - Chiemsee).

    Für die Frage der Schutzfähigkeit geographischer Herkunftsangaben ist daher maßgeblich, ob angesichts der objektiven Gesamtumstände, insbesondere der wirtschaftlichen Bedeutung des Ortes und der Infrastruktur der umliegenden Region, die Möglichkeit der Eröffnung von Betrieben zur Produktion der beanspruchten Waren bzw. zur Erbringung der beanspruchten Dienstleistungen vernünftigerweise zu erwarten ist (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723, 726, Nr. 31-34 - Chiemsee).

    Das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist nicht gegeben, sofern auszuschließen ist, dass die betroffenen Waren und Dienstleistungen mit dem als solchen erkennbaren Ort vernünftigerweise in Verbindung gebracht werden können (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723, 726, Nr. 31-34 - Chiemsee; EuGH GRUR 2010, 534, 536 - PRANAHAUS; BPatG GRUR 2006, 509, 510 - PORTLAND; Ullmann, GRUR 1999, 666, 672; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., Rn. 280 zu § 8).

  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus BPatG, 07.09.2011 - 26 W (pat) 19/11
    Das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist nicht gegeben, sofern auszuschließen ist, dass die betroffenen Waren und Dienstleistungen mit dem als solchen erkennbaren Ort vernünftigerweise in Verbindung gebracht werden können (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723, 726, Nr. 31-34 - Chiemsee; EuGH GRUR 2010, 534, 536 - PRANAHAUS; BPatG GRUR 2006, 509, 510 - PORTLAND; Ullmann, GRUR 1999, 666, 672; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., Rn. 280 zu § 8).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH GRUR 2010, 534, 536, Rz. 26 ff. - PRANAHAUS) müssen die angesprochenen Verkehrskreise sofort und ohne weiteres Nachdenken in der Lage sein, einen konkreten und direkten Bezug zwischen den fraglichen Zeichen und den betreffenden Waren und Dienstleistungen herzustellen.

  • BPatG, 18.02.2000 - 33 W (pat) 155/99
    Auszug aus BPatG, 07.09.2011 - 26 W (pat) 19/11
    Der Anmelder verweist auf die Entscheidung BPatG PAVIS PROMA 33 W (pat) 155/99 - SONTRA.
  • BPatG, 20.11.2006 - 26 W (pat) 20/04

    Lichtenauer Wellness

    Auszug aus BPatG, 07.09.2011 - 26 W (pat) 19/11
    Die bloße theoretische Möglichkeit, dass sich in Grönwohld künftig weitere Brauereien oder Unternehmen zur Textil- oder Getränkeherstellung ansiedeln könnten, reicht hierfür nicht aus (vgl. BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 20/04 - Lichtenauer Wellness).
  • BPatG, 12.10.2005 - 32 W (pat) 193/04
    Auszug aus BPatG, 07.09.2011 - 26 W (pat) 19/11
    Das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist nicht gegeben, sofern auszuschließen ist, dass die betroffenen Waren und Dienstleistungen mit dem als solchen erkennbaren Ort vernünftigerweise in Verbindung gebracht werden können (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723, 726, Nr. 31-34 - Chiemsee; EuGH GRUR 2010, 534, 536 - PRANAHAUS; BPatG GRUR 2006, 509, 510 - PORTLAND; Ullmann, GRUR 1999, 666, 672; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., Rn. 280 zu § 8).
  • BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 571/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ney" - keine geographische Herkunftsangabe - kein

    Grundsätzlich sind geographische Bezeichnungen eintragbar, die den Angesprochenen als solche nicht bekannt sind oder bei denen es wegen der Eigenschaften des bezeichneten Ortes wenig wahrscheinlich ist, dass das Publikum annehmen könnte, die Waren stammten von dort (BPatG, Beschl. v. 27. Januar 2009 - 27 W (pat) 15/09 - Lansing; Beschl. v. 7. September 2011 - 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder).

    Die bloße theoretische Möglichkeit, dass sich in Ney künftig tatsächlich landwirtschaftliche Betriebe oder Unternehmen zur Textilherstellung oder Gaststätten und Pensionen ansiedeln könnten, reicht nicht aus, die Anmeldung zurückzuweisen (vgl. BPatG Beschl. v. 27. Januar 2009 - 27 W (pat) 15/09 - Lansing; Beschl. v. 7. September 2011 - 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder; Beschl. v. 20. November 2006 - 26 W (pat) 20/04 - Lichtenauer Wellness).

  • BPatG, 31.01.2012 - 27 W (pat) 43/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Dortmunder U" - freihaltungsbedürftige Ortsangabe -

    Ein Vergleich mit dem wegen seines assoziativen Charakters als schutzfähig erachteten Namen der New Yorker Einkaufsstraße Brodway ist ebenso nicht gerechtfertigt, wie der mit einer ungeläufigen Ortsangabe (BPatG, Beschluss vom 7. September 2011, Az.: 26 W (pat) 19/11 = BeckRS 2011, 23580 - Grönwohlder).
  • BPatG, 07.02.2022 - 26 W (pat) 67/20
    Sie sei von Größe und Struktur eher vergleichbar mit den Ortschaften Lönneberga (BPatG 27 W (pat) 5/14) oder "Grönwohld" (BPatG 26 W (pat) 19/11), deren Namen für markenfähig gehalten worden sei.
  • BPatG, 27.01.2015 - 27 W (pat) 5/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Lönneberga" - kein

    Die bloße theoretische Möglichkeit, dass sich in Lönneberga künftig tatsächlich Betriebe oder Unternehmen zur Textilherstellug ansiedeln könnten, reicht nicht aus, die Anmeldung zurückzuweisen (vgl. BPatG Beschl. v. 19. November 2012, 27 W (pat) 571/11 - Ney; Beschl. v. 27. Januar 2009, 27 W (pat) 15/09 - Lansing; Beschl. v. 7. September 2011, 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder; Beschl. v. 20. November 2006, 26 W (pat) 20/04 - Lichtenauer Wellness).
  • BPatG, 24.10.2014 - 28 W (pat) 548/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "RANIS (Wort-Bild-Marke)" - geografische

    f) An dieser Beurteilung vermögen die von der Beschwerdeführerin angeführten Entscheidungen anderer Senate des BPatG zu vermeintlich ähnlich gelagerten Fällen (BPatG 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder; 33 W (pat) 155/99 - Sontra) nichts zu ändern, zumal die Beurteilung der Schutzfähigkeit von geografischen Herkunftsangaben von vielen Faktoren abhängt und die zu treffende Prognoseentscheidung in jedem Einzelfall unterschiedlich ausfallen kann.
  • BPatG, 11.03.2021 - 30 W (pat) 37/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Lindberg" - geographische Herkunftsangabe -

    Dass die Namen kleinerer, unbekannter Orte und/oder Gemeinden regelmäßig nicht für eine Vielzahl von Waren freihaltebedürftig sein könnten, sei in der Rechtsprechung anerkannt (unter Hinweis auf BPatG 33 W (pat) 155/99 - Sontra und BPatG 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder).
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