Rechtsprechung
BPatG, 20.11.2006 - 26 W (pat) 20/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- markenmagazin:recht
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG
Lichtenauer Wellness - openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 13/19 Aufgrund der Gewohnheit auf dem Mineralwassermarkt, Kennzeichen aus dem Namen des Ortes oder der Region der Quelle und einer zweiten, häufig beschreibenden Angabe zu bilden, würden die angesprochenen Verkehrskreise solchen Bezeichnungen einen Hinweis auf die Herkunft der Getränke von einem bestimmten Mineralwasserunternehmen entnehmen (vgl. BPatG 26 W (pat) 20/04 - Lichtenauer Wellness).
(1) Es trifft zwar zu, dass der Verkehr im Bereich der Mineralwässer an beschreibende Bezeichnungen gewöhnt ist, die aus geografischen Herkunftsangaben und Angaben zum Wassergewinnungsort wie Quelle oder Brunnen bestehen und auf die Herkunft des Mineralwassers aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hinweisen, weil auf dem Mineralwassergebiet die Herkunft aus einer Quelle oder einem Brunnen in einem bestimmten Gebiet besondere Bedeutung hat (BPatG 26 W (pat) 20/04 - Lichtenauer Wellness; 26 W (pat) 16/03 - Rommelsbacher Burgenquelle/Burg-Quelle; 26 W (pat) 146/01 - Baruther Johannesbrunnen/Johannis Quell; 26 W (pat) 242/93 - THÜRINGER WALDQUELL).
(2.4) Auch die von der Widersprechenden angeführte Entscheidung des BPatG zur Wortmarke "Lichtenauer Wellness" (26 W (pat) 20/04) ändert nichts an dieser Einschätzung, weil deren Schutzfähigkeit erst nach Einschränkung des Warenverzeichnisses auf Mineralwässer, die aus Lichtenau stammen und solche (alkoholfreien) Getränke, die unter Verwendung von Mineralwässern aus Lichtenau hergestellt werden, angenommen wurde und außer der Anmelderin in keinem anderen der fünf Orte "Lichtenau" ein weiteres Mineralbrunnenunternehmen betrieben wurde.
- BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 571/11
Markenbeschwerdeverfahren - "Ney" - keine geographische Herkunftsangabe - kein …
Die bloße theoretische Möglichkeit, dass sich in Ney künftig tatsächlich landwirtschaftliche Betriebe oder Unternehmen zur Textilherstellung oder Gaststätten und Pensionen ansiedeln könnten, reicht nicht aus, die Anmeldung zurückzuweisen (vgl. BPatG Beschl. v. 27. Januar 2009 - 27 W (pat) 15/09 - Lansing; Beschl. v. 7. September 2011 - 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder; Beschl. v. 20. November 2006 - 26 W (pat) 20/04 - Lichtenauer Wellness). - BPatG, 27.01.2015 - 27 W (pat) 5/14
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Lönneberga" - kein …
Die bloße theoretische Möglichkeit, dass sich in Lönneberga künftig tatsächlich Betriebe oder Unternehmen zur Textilherstellug ansiedeln könnten, reicht nicht aus, die Anmeldung zurückzuweisen (vgl. BPatG Beschl. v. 19. November 2012, 27 W (pat) 571/11 - Ney; Beschl. v. 27. Januar 2009, 27 W (pat) 15/09 - Lansing; Beschl. v. 7. September 2011, 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder; Beschl. v. 20. November 2006, 26 W (pat) 20/04 - Lichtenauer Wellness). - BPatG, 07.09.2011 - 26 W (pat) 19/11
Markenbeschwerdeverfahren - "Grönwohlder (Wort-Bild-Marke)" - geographische …
Die bloße theoretische Möglichkeit, dass sich in Grönwohld künftig weitere Brauereien oder Unternehmen zur Textil- oder Getränkeherstellung ansiedeln könnten, reicht hierfür nicht aus (vgl. BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 20/04 - Lichtenauer Wellness).