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   BPatG, 13.09.2021 - 26 W (pat) 20/20   

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BPatG, 13.09.2021 - 26 W (pat) 20/20 (https://dejure.org/2021,42146)
BPatG, Entscheidung vom 13.09.2021 - 26 W (pat) 20/20 (https://dejure.org/2021,42146)
BPatG, Entscheidung vom 13. September 2021 - 26 W (pat) 20/20 (https://dejure.org/2021,42146)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 09.11.2017 - I ZB 45/16

    OXFORD/Oxford Club - Markenschutz: Kennzeichnungskraft einer originär

    Auszug aus BPatG, 13.09.2021 - 26 W (pat) 20/20
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.: EuGH GRUR 2020, 52 Rdnr. 41 - 43 - Hansson [Roslags Punsch/ROSLAGSÖL]; GRUR-RR 2009, 356 Rdnr. 45 f. - Les Éditions Albert René/HABM [OBELIX/MOBILIX]; BGH GRUR 2019, 1058 Rdnr. 17 - KNEIPP; GRUR 2018, 79 Rdnr. 9 - OXFORD/Oxford Club m. w. N.).

    Auch wenn eine international mit Benennung der Europäischen Union registrierte Marke - wie hier - gemäß Art. 189 Abs. 2 UMV einer Unionsmarke gleichsteht, kommt es auch bei ihr für die Beurteilung der gesteigerten Kennzeichnungskraft ausschließlich auf das Verkehrsverständnis im Kollisionsgebiet an, hier also auf das Verkehrsverständnis in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. BGH GRUR 2018, 79 Rdnr. 24 - OXFORD/Oxford Club; GRUR 2013, 1239 Rdnr. 67 - VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion).

  • EuGH, 18.12.2008 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

    Auszug aus BPatG, 13.09.2021 - 26 W (pat) 20/20
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.: EuGH GRUR 2020, 52 Rdnr. 41 - 43 - Hansson [Roslags Punsch/ROSLAGSÖL]; GRUR-RR 2009, 356 Rdnr. 45 f. - Les Éditions Albert René/HABM [OBELIX/MOBILIX]; BGH GRUR 2019, 1058 Rdnr. 17 - KNEIPP; GRUR 2018, 79 Rdnr. 9 - OXFORD/Oxford Club m. w. N.).

    a) Eine Ähnlichkeit ist grundsätzlich anzunehmen, wenn die sich gegenüberstehenden Waren und/oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung aller für die Frage der Verwechslungsgefahr erheblicher Faktoren wie insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- und Erbringungsart, ihres Verwendungszwecks und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sowie ihrer Eigenart als miteinander konkurrierender oder einander ergänzender Produkte oder Leistungen so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus demselben Unternehmen oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (EuGH GRUR-RR 2009, 356 Rdnr. 65 - Éditions Albert René/HABM [OBELIX/MOBILIX]; BGH GRUR 2014, 488 Rdnr. 12 - DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2015, 176, 177 Rdnr. 16 - ZOOM).

  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 214/11

    VOLKSWAGEN/Volks. Inspektio

    Auszug aus BPatG, 13.09.2021 - 26 W (pat) 20/20
    Auch wenn eine international mit Benennung der Europäischen Union registrierte Marke - wie hier - gemäß Art. 189 Abs. 2 UMV einer Unionsmarke gleichsteht, kommt es auch bei ihr für die Beurteilung der gesteigerten Kennzeichnungskraft ausschließlich auf das Verkehrsverständnis im Kollisionsgebiet an, hier also auf das Verkehrsverständnis in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. BGH GRUR 2018, 79 Rdnr. 24 - OXFORD/Oxford Club; GRUR 2013, 1239 Rdnr. 67 - VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 13.09.2021 - 26 W (pat) 20/20
    a) Maßgeblich für die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist der Gesamteindruck der Vergleichsmarken unter Berücksichtigung der unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente (EuGH GRUR 2013, 922 Rdnr. 35 - Specsavers/Asda; BGH GRUR 2020, 871 Rdnr. 58 - INJEKT/INJEX), wobei von dem allgemeinen Erfahrungsgrundsatz auszugehen ist, dass der Verkehr eine Marke so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 - Henkel; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).
  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 13.09.2021 - 26 W (pat) 20/20
    Dabei genügt für die Bejahung der Zeichenähnlichkeit regelmäßig bereits die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche (EuGH GRUR 2007, 700 Rdnr. 35 - HABM/Shaker [Limoncello/LIMONCHELO]; BGH a. a. O. - INJEKT/INJEX).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-252/12

    Specsavers International Healthcare u.a. - Marken - Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Auszug aus BPatG, 13.09.2021 - 26 W (pat) 20/20
    a) Maßgeblich für die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist der Gesamteindruck der Vergleichsmarken unter Berücksichtigung der unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente (EuGH GRUR 2013, 922 Rdnr. 35 - Specsavers/Asda; BGH GRUR 2020, 871 Rdnr. 58 - INJEKT/INJEX), wobei von dem allgemeinen Erfahrungsgrundsatz auszugehen ist, dass der Verkehr eine Marke so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 - Henkel; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 13.09.2021 - 26 W (pat) 20/20
    Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH GRUR 2005, 1042 Rdnr. 28 f. - THOMSON LIFE; BGH a. a. O. Rdnr. 37 - OXFORD/Oxford Club m. w. N.; GRUR 2012, 64 Rdnr. 14 - Maalox/Melox-GRY).
  • BGH, 31.10.2013 - I ZR 49/12

    OTTO CAP - Markenverletzungsstreit: Ausnutzung eines bekannten

    Auszug aus BPatG, 13.09.2021 - 26 W (pat) 20/20
    a) Bei der Feststellung des klanglichen Gesamteindrucks einer Wort-/Bildmarke ist von dem in ständiger Rechtsprechung anerkannten Erfahrungssatz auszugehen, dass der Wortbestandteil - sofern er kennzeichnungskräftig ist - den Gesamteindruck prägt, weil er die einfachste Möglichkeit bietet, die Marke zu benennen (vgl. BGH GRUR 2014, 378 Rdnr. 39 - OTTO CAP).
  • BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09

    Maalox/Melox-GRY

    Auszug aus BPatG, 13.09.2021 - 26 W (pat) 20/20
    Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH GRUR 2005, 1042 Rdnr. 28 f. - THOMSON LIFE; BGH a. a. O. Rdnr. 37 - OXFORD/Oxford Club m. w. N.; GRUR 2012, 64 Rdnr. 14 - Maalox/Melox-GRY).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 13.09.2021 - 26 W (pat) 20/20
    a) Maßgeblich für die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist der Gesamteindruck der Vergleichsmarken unter Berücksichtigung der unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente (EuGH GRUR 2013, 922 Rdnr. 35 - Specsavers/Asda; BGH GRUR 2020, 871 Rdnr. 58 - INJEKT/INJEX), wobei von dem allgemeinen Erfahrungsgrundsatz auszugehen ist, dass der Verkehr eine Marke so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 - Henkel; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).
  • BGH, 14.01.2016 - I ZB 56/14

    BioGourmet - Widerspruch gegen eine Markeneintragung aus mehreren Zeichen:

  • EuGH, 03.09.2009 - C-498/07

    Aceites del Sur-Coosur / Koipe - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung

  • BGH, 14.02.2019 - I ZB 34/17

    KNEIPP - Zeichenähnlichkeit bei Übernahme eines Zeichens in ein

  • EuGH, 12.06.2019 - C-705/17

    Hansson

  • BPatG, 05.02.2018 - 26 W (pat) 521/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "iShisha" - Unterscheidungskraft - kein

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • BGH, 03.07.2014 - I ZB 77/13

    Markenschutz: Ähnlichkeit von Waren - ZOOM/ZOOM

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 63/12

    Rechtsbeschwerdeverfahren nach Markenlöschung: Beurteilung der Warenähnlichkeit

  • BPatG, 05.10.2020 - 26 W (pat) 530/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Power Bowl/POWER" - zur Kennzeichnungskraft -

  • BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 594/20
    Aber Gemeinsamkeiten bestehen im Verwendungszweck, weil die Vergleichswaren dazu dienen, den Konsumenten Rauchgenuss zu verschaffen (BPatG 26 W (pat) 20/20 - Marbo Red/MARLBORO; 26 W (pat) 521/15 - iShisha).

    Ferner werden Wasserpfeifentabak und elektronische Wasserpfeifen häufig gemeinsam im Tabak- und Raucherwarenfachhandel, aber vor allem im Online-Einzelhandel vertrieben und richten sich an den gleichen Abnehmerkreis (BPatG 26 W (pat) 20/20 - Marbo Red/MARLBORO; 26 W (pat) 530/19 - Power Bowl; OLG Frankfurt, GRUR 2021, 273 Rdnr. 24 - ALFALIQUID/ALPA TOBACCO).

    Bei Wasserpfeifentabak mag es sich zwar um eine Alltagsware handeln, angesichts der in diesem Bereich üblichen Markentreue ist jedoch auch insoweit mit einer leicht erhöhten Aufmerksamkeit des Verbrauchers zu rechnen (BPatG 26 W (pat) 20/20 - Marbo Red/MARLBORO; 26 W (pat) 530/19 - Power Bowl/POWER).

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