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   BPatG, 22.03.2018 - 26 W (pat) 25/15   

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https://dejure.org/2018,11460
BPatG, 22.03.2018 - 26 W (pat) 25/15 (https://dejure.org/2018,11460)
BPatG, Entscheidung vom 22.03.2018 - 26 W (pat) 25/15 (https://dejure.org/2018,11460)
BPatG, Entscheidung vom 22. März 2018 - 26 W (pat) 25/15 (https://dejure.org/2018,11460)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Auferlegung der Kosten nach Beantragung der vollständigen Löschung einer Wortmarke durch den Markeninhaber gem. § 48 MarkenG

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "CE4 Plus" - Verzicht auf angegriffene Marke - Erledigung der Hauptsache - Kostenentscheidung - zwei Löschungsanträge - nur ein Löschungsantrag ist auf die bösgläubige Markenanmeldung gestützt - Auferlegung der Kosten des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.03.1972 - I ZB 7/70
    Auszug aus BPatG, 22.03.2018 - 26 W (pat) 25/15
    Für ein Abweichen von diesem Grundsatz bedarf es stets besonderer Umstände (BGH GRUR 1972, 600, 601 - Lewapur).

    Demnach ist auch der Verfahrensausgang in der Hauptsache für sich genommen kein Grund, einem Beteiligten Kosten aufzuerlegen (BGH GRUR 1972, 600, 601 - Lewapur).

    kein Grund, einem Beteiligten Kosten aufzuerlegen (BGH GRUR 1972, 600, 601 - Lewapur).

    Für ein Abweichen von dem Grundsatz, dass jeder Verfahrensbeteiligte seine Kosten selbst trägt, bedarf es stets besonderer Umstände (BGH GRUR 1972, 600, 601 - Lewapur).

    Solche abweichenden Umstände sind insbesondere dann gegeben, wenn ein Verhalten vorliegt, das mit der prozessualen Sorgfalt nicht zu vereinbaren ist (BGH GRUR 1972, 600, 601 - Lewapur).

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Auszug aus BPatG, 22.03.2018 - 26 W (pat) 25/15
    aaa) Voraussetzung dafür ist, dass der Einsatz auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers und nicht in erster Linie auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (BGH GRUR 2008, 917 Rdnr. 23 - EROS).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BPatG, 22.03.2018 - 26 W (pat) 25/15
    selbst benutzen zu wollen (EuGH GRUR 2009, 763 Rdnr. 44 - Lindt & Sprüngli/Hauswirth; BGH GRUR 2016, 380 Rdnr. 17 - GLÜCKSPILZ m. w. N.; BGH GRUR 2016, 378 Rn. 18 ff. - LIQUIDROM).
  • BGH, 15.10.2015 - I ZB 69/14

    Markenrecht: Vorwurf einer böswilligen Markenanmeldung - Glückspilz

    Auszug aus BPatG, 22.03.2018 - 26 W (pat) 25/15
    selbst benutzen zu wollen (EuGH GRUR 2009, 763 Rdnr. 44 - Lindt & Sprüngli/Hauswirth; BGH GRUR 2016, 380 Rdnr. 17 - GLÜCKSPILZ m. w. N.; BGH GRUR 2016, 378 Rn. 18 ff. - LIQUIDROM).
  • BGH, 15.10.2015 - I ZB 44/14

    Markenrecht: Anforderungen an den für die Löschung wegen bösgläubiger

    Auszug aus BPatG, 22.03.2018 - 26 W (pat) 25/15
    selbst benutzen zu wollen (EuGH GRUR 2009, 763 Rdnr. 44 - Lindt & Sprüngli/Hauswirth; BGH GRUR 2016, 380 Rdnr. 17 - GLÜCKSPILZ m. w. N.; BGH GRUR 2016, 378 Rn. 18 ff. - LIQUIDROM).
  • BGH, 19.10.2000 - I ZB 62/98

    EASYPRESS; Verzicht auf Marke im laufenden Löschungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 22.03.2018 - 26 W (pat) 25/15
    Aber die beiden Löschungsantragsteller haben trotz Nachfrage des Senats mit Schreiben vom 27. Juni 2017 unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH GRUR 2001, 337, 339 - EASYPRESS) kein Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Nichtigkeit der Marke ex tunc geltend gemacht.
  • BPatG, 15.02.2006 - 29 W (pat) 341/00
    Auszug aus BPatG, 22.03.2018 - 26 W (pat) 25/15
    Da einer bösgläubigen Markenanmeldung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG stets ein rechtsmissbräuchliches oder sittenwidriges Handeln zugrunde liegt, entspricht es auch bei Bösgläubigkeit der Billigkeit, dem Markeninhaber die Kosten des Löschungsverfahrens aufzuerlegen (BPatG GRUR 2006, 1032, 1034 - E 2; 28 W (pat) 40/10 - Berjozka).
  • BPatG, 22.10.2002 - 27 W (pat) 78/01
    Auszug aus BPatG, 22.03.2018 - 26 W (pat) 25/15
    Im Löschungsverfahren sind solche besonderen Umstände gegeben, wenn der Markeninhaber trotz einer ersichtlich begründeten Löschungsaufforderung an einer gemäß § 8 MarkenG schutzunfähigen Marke festhält und damit den Löschungsantrag provoziert, oder wenn der Markeninhaber schon im Zeitpunkt der Eintragung wusste oder bei Anwendung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt jedenfalls hätte wissen müssen, dass es sich bei der angemeldeten Bezeichnung um eine die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nach Art und Beschaffenheit beschreibende Angabe handelt (BPatGE 46, 71, 74 ff.).
  • BPatG, 03.08.2011 - 28 W (pat) 40/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Ð'еÑEURÑ'зка (Bildmarke)" -

    Auszug aus BPatG, 22.03.2018 - 26 W (pat) 25/15
    Da einer bösgläubigen Markenanmeldung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG stets ein rechtsmissbräuchliches oder sittenwidriges Handeln zugrunde liegt, entspricht es auch bei Bösgläubigkeit der Billigkeit, dem Markeninhaber die Kosten des Löschungsverfahrens aufzuerlegen (BPatG GRUR 2006, 1032, 1034 - E 2; 28 W (pat) 40/10 - Berjozka).
  • BPatG, 17.12.2013 - 27 W (pat) 40/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenentscheidung - "mcpeople

    Auszug aus BPatG, 22.03.2018 - 26 W (pat) 25/15
    Davon ist auszugehen, wenn ein Verfahrensbeteiligter in einer nach anerkannten Beurteilungsgesichtspunkten aussichtslosen oder zumindest kaum Aussicht auf Erfolg versprechenden Situation sein Interesse am Erhalt oder Erlöschen des Markenschutzes durchzusetzen versucht und dadurch dem Verfahrensgegner vermeidbare Kosten aufbürdet (vgl. BPatG 27 W (pat) 40/12 - mcpeople/McDonaldâ?²s; BPatGE 12, 238, 240 - Valsette/Garsette).
  • BPatG, 14.07.1971 - 27 W (pat) 113/70
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