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Rechtsprechung
   BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 24/06, 26 W (pat) 25/06, 26 W (pat) 26/06, 26 W (pat) 27/06, 26 W (pat) 29/06, 26 W (pat) 115/06   

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https://dejure.org/2010,2250
BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 24/06, 26 W (pat) 25/06, 26 W (pat) 26/06, 26 W (pat) 27/06, 26 W (pat) 29/06, 26 W (pat) 115/06 (https://dejure.org/2010,2250)
BPatG, Entscheidung vom 28.10.2010 - 26 W (pat) 24/06, 26 W (pat) 25/06, 26 W (pat) 26/06, 26 W (pat) 27/06, 26 W (pat) 29/06, 26 W (pat) 115/06 (https://dejure.org/2010,2250)
BPatG, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 26 W (pat) 24/06, 26 W (pat) 25/06, 26 W (pat) 26/06, 26 W (pat) 27/06, 26 W (pat) 29/06, 26 W (pat) 115/06 (https://dejure.org/2010,2250)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Post II

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "POST II" - zum Nachweis der markenmäßigen Benutzung - Verwendung einer Wortmarke am und im Geschäftslokal - firmenmäßige und markenmäßige Benutzung - Verkehrsdurchsetzung - zum Zuordnungsgrad - zur Feststellungslast im ...

  • aufrecht.de

    Aufhebung der Löschung der Marke "POST"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • info-it-recht.de

    Angeordnete Löschung der Marke "POST" aufgehoben

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "POST II" - zum Nachweis der markenmäßigen Benutzung - Verwendung einer Wortmarke am und im Geschäftslokal - firmenmäßige und markenmäßige Benutzung - Verkehrsdurchsetzung - zum Zuordnungsgrad - zur Feststellungslast im ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "POST II" - zum Nachweis der markenmäßigen Benutzung - Verwendung einer Wortmarke am und im Geschäftslokal - firmenmäßige und markenmäßige Benutzung - Verkehrsdurchsetzung - zum Zuordnungsgrad - zur Feststellungslast im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • markenmagazin:recht (Leitsatz)

    Post II

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    BPatG lehnt Löschung der Marke "POST" für Zustelldienstleistungen aufgrund von Verkehrsdurchsetzung ab

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Post - die einzig wahre

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Marke "Post" bleibt bestehen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Marke "Post" gehört weiterhin nur der Deutschen Post

  • bundespatentgericht.de (Pressemitteilung)

    Aufhebung des Beschlusses betreffend die angeordnete Löschung der Marke "Post"

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Die Post geht weiter ab

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Löschung der Wortmarke Post

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eingetragene Marke "Post" gehört weiterhin ausschließlich der Deutschen Post - Umfrageergebnis: 75 Prozent verbinden "Post" mit Dienstleistungen der Deutschen Post

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "POST II" - zum Nachweis der markenmäßigen Benutzung - Verwendung einer Wortmarke am und im Geschäftslokal - firmenmäßige und markenmäßige Benutzung - Verkehrsdurchsetzung - zum Zuordnungsgrad - zur Feststellungslast im ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.10.2008 - I ZB 48/07

    POST II

    Auszug aus BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 24/06
    Ein durch eine Verkehrsumfrage für Beförderungs- und Zustelldienstleistungen nachgewiesener Grad der Zuordnung von mehr als 75 % zum Unternehmen der Markeninhaberin reicht bei dem von Haus aus zur Beschreibung geeigneten Begriff "POST" unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2009, 669 ff., Nr. 28 - POST II) für eine Verkehrsdurchsetzung i.S.d. § 8 Abs. 3 MarkenG aus.

    Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin hat der Bundesgerichtshof diesen Beschluss des Senats mit seinem Beschluss vom 23. Oktober 2008 (GRUR 2009, 669 ff. - POST II) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.

  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 24/06
    Anders als im Fall "LOTTO" (BGH GRUR 2006, 760) gehe es im Streitfall nämlich nicht um den Wandel von einem Gattungsbegriff zu einem Herkunftshinweis, durch den eine beschreibende Verwendung weitgehend ausgeschlossen werde.

    Dementsprechend ist im Einzelfall eine sehr hohe oder eine nahezu einhellige Verkehrsdurchsetzung als notwendig angesehen worden (BGHZ 156, 112, 125 - Kinder I; GRUR 2006, 760, Nr. 24 - LOTTO).

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 24/06
    Die Tatsache, dass die Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen herrührend erkannt wird, muss auf der Benutzung des Zeichens als Marke beruhen, also auf einer Benutzung, die dazu dient, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen stammend identifizieren können (EuGH GRUR 2002, 804 ff., Nr. 64 - Philips/Remington; BGH GRUR 2008, 710 ff., Nr. 23 - VISAGE; a. a. O. - POST II, Nr. 18).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 24/06
    Die Tatsache, dass die Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen herrührend erkannt wird, muss auf der Benutzung des Zeichens als Marke beruhen, also auf einer Benutzung, die dazu dient, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen stammend identifizieren können (EuGH GRUR 2002, 804 ff., Nr. 64 - Philips/Remington; BGH GRUR 2008, 710 ff., Nr. 23 - VISAGE; a. a. O. - POST II, Nr. 18).
  • BPatG, 25.02.2010 - 25 W (pat) 33/09

    Goldhase in neutraler Aufmachung - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 24/06
    Zu Gunsten der Antragsgegnerin ist im Rahmen des § 8 Abs. 3 MarkenG darüber hinaus auch die Verwendung der angegriffenen Marke innerhalb der Bezeichnung "Deutsche Post" an den von ihr betriebenen Filialen und auf ihren bei der Erbringung der Beförderungs- und Zustelldienstleistungen verwendeten Vordrucke als firmen- und zugleich markenmäßige Benutzung anzuerkennen; denn wenn durch ein Verkehrsgutachten nachgewiesen worden ist, dass eine Marke - hier: "POST" - als solche Durchsetzungswerte erlangt hat, die ganz erheblich über 50% liegen, so indiziert dies auch, dass diese Marke innerhalb einer mit weiteren Bestandteilen versehenen Gesamtbezeichnung maßgebliche Bedeutung hat und für den Verkehr als herkunftshinweisend erscheint (BPatG BlPMZ 2010, 332, 337 - Goldhase in neutraler Aufmachung).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

    Auszug aus BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 24/06
    Daneben können aber auch andere Umstände, wie z. B. der jeweilige Marktanteil, die Intensität, geografische Verbreitung und Dauer der Markenverwendung, die aufgewendeten Werbemittel und die dadurch erreichte Bekanntheit in den angesprochenen Verkehrskreisen von Bedeutung sein (EuGH GRUR 1999, 723, 727, Nr. 51 f. - Chiemsee; BGH GRUR 2010, 138, Nr. 38 f. - ROCHER-Kugel).
  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

    Auszug aus BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 24/06
    Dies gilt umso mehr, als der Durchschnittsverbraucher, der nicht über markenrechtliche Kenntnisse verfügt, erfahrungsgemäß regelmäßig nicht in der Lage ist festzustellen, ob der im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren und Dienstleistungen verwendete Name eines Unternehmens nur zur Kennzeichnung des Unternehmens als solchem oder auch zur Herkunftskennzeichnung seiner Waren und Dienstleistungen benutzt worden ist, da wegen der allen Kennzeichenrechten gemeinsamen Herkunftsfunktion firmen- und markenmäßiger Gebrauch häufig ineinander übergehen (EuGH GRUR 2007, 971, 972, Nr. 23, 26 f. - Céline; BGH GRUR 2004, 512, 513 f. - Leysieffer; GRUR 2008, 254, 256, Nr. 28 - THE HOME STORE).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 24/06
    Dementsprechend ist im Einzelfall eine sehr hohe oder eine nahezu einhellige Verkehrsdurchsetzung als notwendig angesehen worden (BGHZ 156, 112, 125 - Kinder I; GRUR 2006, 760, Nr. 24 - LOTTO).
  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

    Auszug aus BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 24/06
    Dies gilt umso mehr, als der Durchschnittsverbraucher, der nicht über markenrechtliche Kenntnisse verfügt, erfahrungsgemäß regelmäßig nicht in der Lage ist festzustellen, ob der im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren und Dienstleistungen verwendete Name eines Unternehmens nur zur Kennzeichnung des Unternehmens als solchem oder auch zur Herkunftskennzeichnung seiner Waren und Dienstleistungen benutzt worden ist, da wegen der allen Kennzeichenrechten gemeinsamen Herkunftsfunktion firmen- und markenmäßiger Gebrauch häufig ineinander übergehen (EuGH GRUR 2007, 971, 972, Nr. 23, 26 f. - Céline; BGH GRUR 2004, 512, 513 f. - Leysieffer; GRUR 2008, 254, 256, Nr. 28 - THE HOME STORE).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 24/06
    Daneben können aber auch andere Umstände, wie z. B. der jeweilige Marktanteil, die Intensität, geografische Verbreitung und Dauer der Markenverwendung, die aufgewendeten Werbemittel und die dadurch erreichte Bekanntheit in den angesprochenen Verkehrskreisen von Bedeutung sein (EuGH GRUR 1999, 723, 727, Nr. 51 f. - Chiemsee; BGH GRUR 2010, 138, Nr. 38 f. - ROCHER-Kugel).
  • BPatG, 10.04.2007 - 26 W (pat) 24/06

    Anspruch auf Löschung der Eintragung des Wortes "Post" als im Verkehr

  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 65/00

    "Leysieffer"; Verletzung einer Marke durch Benutzung als Unternehmensbezeichnung;

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Rechtsprechung
   BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9529
BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06 (https://dejure.org/2010,9529)
BPatG, Entscheidung vom 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06 (https://dejure.org/2010,9529)
BPatG, Entscheidung vom 29. Oktober 2010 - 26 W (pat) 27/06 (https://dejure.org/2010,9529)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    POST II

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "POST II" - zum Nachweis der markenmäßigen Benutzung - Verwendung einer Wortmarke am und im Geschäftslokal - firmenmäßige und markenmäßige Benutzung - Verkehrsdurchsetzung - zum Zuordnungsgrad - zur Feststellungslast im ...

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "POST II" - zum Nachweis der markenmäßigen Benutzung - Verwendung einer Wortmarke am und im Geschäftslokal - firmenmäßige und markenmäßige Benutzung - Verkehrsdurchsetzung - zum Zuordnungsgrad - zur Feststellungslast im ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "POST II" - zum Nachweis der markenmäßigen Benutzung - Verwendung einer Wortmarke am und im Geschäftslokal - firmenmäßige und markenmäßige Benutzung - Verkehrsdurchsetzung - zum Zuordnungsgrad - zur Feststellungslast im ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 8, 50 Abs. 1, 54 MarkenG
    Die Marke "POST” bleibt auf Grund von Verkehrsdurchsetzung geschützt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eintragung der Marke "Post" zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Marke "Post" bleibt weiterhin geschützt

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "POST II" - zum Nachweis der markenmäßigen Benutzung - Verwendung einer Wortmarke am und im Geschäftslokal - firmenmäßige und markenmäßige Benutzung - Verkehrsdurchsetzung - zum Zuordnungsgrad - zur Feststellungslast im ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06
    Anders als im Fall "LOTTO" (BGH GRUR 2006, 760) gehe es im Streitfall nämlich nicht um den Wandel von einem Gattungsbegriff zu einem Herkunftshinweis, durch den eine beschreibende Verwendung weitgehend ausgeschlossen werde.

    Dementsprechend ist im Einzelfall eine sehr hohe oder eine nahezu einhellige Verkehrsdurchsetzung als notwendig angesehen worden (BGHZ 156, 112, 125 - Kinder I; GRUR 2006, 760, Nr. 24 - LOTTO).

  • BGH, 23.10.2008 - I ZB 48/07

    POST II

    Auszug aus BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06
    Ein durch eine Verkehrsumfrage für Beförderungs- und Zustelldienstleistungen nachgewiesener Grad der Zuordnung von mehr als 75 % zum Unternehmen der Markeninhaberin reicht bei dem von Haus aus zur Beschreibung geeigneten Begriff "POST" unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2009, 669 ff., Nr. 28 - POST II) für eine Verkehrsdurchsetzung i. S. d. § 8 Abs. 3 MarkenG aus.

    Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin hat der Bundesgerichtshof diesen Beschluss des Senats mit seinem Beschluss vom 23. Oktober 2008 (GRUR 2009, 669 ff. - POST II) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06
    Die Antragstellerin regt ferner an, die Sache dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung über die Frage vorzulegen, inwiefern das von ihm in der "Chiemsee"-Entscheidung (GRUR 1999, 723 ff., Nr. 50) entwickelte Kriterium des spezifischen Charakters der angemeldeten Bezeichnung auch auf Gattungsbezeichnungen anzuwenden sei.

    Daneben können aber auch andere Umstände, wie z. B. der jeweilige Marktanteil, die Intensität, geografische Verbreitung und Dauer der Markenverwendung, die aufgewendeten Werbemittel und die dadurch erreichte Bekanntheit in den angesprochenen Verkehrskreisen von Bedeutung sein (EuGH GRUR 1999, 723, 727, Nr. 51 f. - Chiemsee; BGH GRUR 2010, 138, Nr. 38 f. - ROCHER-Kugel).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06
    Dementsprechend ist im Einzelfall eine sehr hohe oder eine nahezu einhellige Verkehrsdurchsetzung als notwendig angesehen worden (BGHZ 156, 112, 125 - Kinder I; GRUR 2006, 760, Nr. 24 - LOTTO).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06
    Solche Umstände können darin zu sehen sein, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands eines Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel oder der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Marke eintragen lässt oder der Markenanmelder die mit der Eintragung der Marke entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (BGH GRUR 2004, 510 - S-100; GRUR 2005, 581 - The Colour of Elegance; GRUR 2009, 780 ff., Nr. 11 - Ivadal).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06
    Die Tatsache, dass die Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen herrührend erkannt wird, muss auf der Benutzung des Zeichens als Marke beruhen, also auf einer Benutzung, die dazu dient, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen stammend identifizieren können (EuGH GRUR 2002, 804 ff., Nr. 64 - Philips/Remington; BGH GRUR 2008, 710 ff., Nr. 23 - VISAGE; a. a. O. - POST II, Nr. 18).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

    Auszug aus BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06
    Solche Umstände können darin zu sehen sein, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands eines Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel oder der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Marke eintragen lässt oder der Markenanmelder die mit der Eintragung der Marke entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (BGH GRUR 2004, 510 - S-100; GRUR 2005, 581 - The Colour of Elegance; GRUR 2009, 780 ff., Nr. 11 - Ivadal).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06
    Die Tatsache, dass die Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen herrührend erkannt wird, muss auf der Benutzung des Zeichens als Marke beruhen, also auf einer Benutzung, die dazu dient, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen stammend identifizieren können (EuGH GRUR 2002, 804 ff., Nr. 64 - Philips/Remington; BGH GRUR 2008, 710 ff., Nr. 23 - VISAGE; a. a. O. - POST II, Nr. 18).
  • BGH, 30.10.2003 - I ZB 9/01

    "S100"; Löschung einer Marke wegen Bösgläubigkeit des Markeninhabers

    Auszug aus BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06
    Solche Umstände können darin zu sehen sein, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands eines Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel oder der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Marke eintragen lässt oder der Markenanmelder die mit der Eintragung der Marke entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (BGH GRUR 2004, 510 - S-100; GRUR 2005, 581 - The Colour of Elegance; GRUR 2009, 780 ff., Nr. 11 - Ivadal).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06
    Bei der Beurteilung, ob eine bösgläubige Markenanmeldung vorliegt, sind alle erheblichen Faktoren des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere ob der Markenanmelder wusste oder wissen musste, dass ein Dritter ein gleiches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren verwendet, ferner, ob der Anmelder die Absicht hatte, diesen Dritten an der weiteren Verwendung des Zeichens zu hindern, sowie weiterhin der Grad des rechtlichen Schutzes, den das Zeichen des Dritten und das angemeldete Zeichen genießen (EuGH GRUR 2009, 763 ff, Nr. 38 - Lindt & Sprüngli/ Franz Hauswirth).
  • BPatG, 25.02.2010 - 25 W (pat) 33/09

    Goldhase in neutraler Aufmachung - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren

  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

  • BPatG, 10.04.2007 - 26 W (pat) 24/06

    Anspruch auf Löschung der Eintragung des Wortes "Post" als im Verkehr

  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 65/00

    "Leysieffer"; Verletzung einer Marke durch Benutzung als Unternehmensbezeichnung;

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Rechtsprechung
   BPatG, 10.04.2007 - 26 W (pat) 27/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23890
BPatG, 10.04.2007 - 26 W (pat) 27/06 (https://dejure.org/2007,23890)
BPatG, Entscheidung vom 10.04.2007 - 26 W (pat) 27/06 (https://dejure.org/2007,23890)
BPatG, Entscheidung vom 10. April 2007 - 26 W (pat) 27/06 (https://dejure.org/2007,23890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,23890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 10.04.2007 - 26 W (pat) 27/06
    Aber selbst dann, wenn davon ausgegangen werde, es handele sich bei dem Wort "POST" auch für die registrierten Dienstleistungen um eine glatt beschreibende Angabe, reichten die erzielten Zuordnungsgrade zum Nachweis der Verkehrsdurchsetzung aus, weil nach den Leitlinien der "Chiemsee"-Entscheidung des EuGH (GRUR 1999, 723 ff.) nicht nach dem Grad des beschreibenden Charakters differenzierte Durchsetzungsgrade für die Anerkennung einer Verkehrsdurchsetzung verlangt werden dürften.

    Die Frage, ob eine Marke in Folge ihrer Benutzung als Marke Verkehrsdurchsetzung i. S. d. § 8 Abs. 3 MarkenG erlangt hat, ist auf Grund einer Gesamtschau der Gesichtspunkte zu beantworten, die zeigen können, dass die Marke die Eignung erlangt hat, die fraglichen Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Leistungen damit von den Leistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH MarkenR 1999, 189 ff., Rdn. 54 - Chiemsee; BGH a. a. O., Nr. 20 - LOTTO).

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 10.04.2007 - 26 W (pat) 27/06
    Sie hält die Löschungsanordnung der Markenabteilung für rechtmäßig und vertritt die Ansicht, die Eintragung einer Marke auf Grund von Verkehrsdurchsetzung setze nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache "Philips/Remington" (GRUR 2002, 804 ff.) eine der Eintragung vorangehende Benutzung der Marke als Marke voraus, die sich weder den von der Antragsgegnerin bis zum Eintragungszeitpunkt noch den nachträglich im Löschungsverfahren vorgelegten Unterlagen entnehmen lasse.

    Eine auf andere Weise erreichte bloße allgemeine Bekanntheit der Marke reicht zur Feststellung der Verkehrsdurchsetzung nicht aus (Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Auflage, § 8 Rdn. 306); denn dass die angesprochenen Verkehrskreise die Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennen, muss auf der Benutzung der Marke als Marke und somit auf ihrer Natur und Wirkung beruhen, die sie geeignet machen, die betroffene Ware mittels der Marke von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2002, 804, 808, Nr. 64 - Philips/Remington).

  • BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 108/01
    Auszug aus BPatG, 10.04.2007 - 26 W (pat) 27/06
    Insbesondere habe nicht die Notwendigkeit bestanden, in den Befragungen zur Bedeutung des Wortes "POST" für die Befragten die Antwortmöglichkeit "bloße Sachangabe" vorzusehen, die bereits das Bundespatentgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 2003 (GRUR 2004, 61 ff. - BVerwGE) als unverständlich bezeichnet habe.
  • BGH, 03.03.1972 - I ZB 7/70
    Auszug aus BPatG, 10.04.2007 - 26 W (pat) 27/06
    Die bloße Tatsache des Unterliegens rechtfertigt für sich allein keine Kostenauferlegung (BGH GRUR 1972, 600, 601 - Lewapur).
  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 79/01

    "Telekom"; Unterscheidungskraft des Unternehmenskennzeichens "Telekom"

    Auszug aus BPatG, 10.04.2007 - 26 W (pat) 27/06
    In jedem Fall negativ und dem Anmelder (hier: der Antragsgegnerin) nicht zuzurechnen sind deshalb Angaben, die die betreffende Marke einem ausdrücklich benannten anderen Unternehmen zuordnen, das in keiner rechtlichen oder tatsächlichen Verbindung zum Anmelder steht (BGH a. a. O., 1043 - Kinder; GRUR 2004, 514, 516 - Telekom).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 10.04.2007 - 26 W (pat) 27/06
    Der Umstand, dass das Wort "POST" sowohl zur Bezeichnung eines Postdienstleistungsunternehmens als auch - als Oberbegriff - zur Bezeichnung der zu befördernden Schriftstücke und Gegenstände dienen kann, stellt seine Eignung als waren- und dienstleistungsbeschreibende Angabe nicht in Frage; denn entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin ist eine Angabe, die jedenfalls mit einer ihrer Bedeutungen zur Beschreibung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen dienen kann, unabhängig davon, ob sie noch andere beschreibende oder nicht beschreibende Bedeutungen aufweist, gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG vom Markenschutz ausgeschlossen (EuGH GRUR 2004, 146, 147 f., Nr. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 678, Nr. 97 - Postkantoor).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-353/03

    DIE FÜR DIE EINTRAGUNG EINER MARKE ERFORDERLICHE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT KANN DURCH

    Auszug aus BPatG, 10.04.2007 - 26 W (pat) 27/06
    Zwar kann sich eine Marke grundsätzlich auch in Folge der Benutzung als Teil einer anderen eingetragenen Marke im Verkehr durchsetzen (EuGH GRUR 2005, 763, 764, Nr. 30 - Nestle/Mars).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 10.04.2007 - 26 W (pat) 27/06
    Der Umstand, dass das Wort "POST" sowohl zur Bezeichnung eines Postdienstleistungsunternehmens als auch - als Oberbegriff - zur Bezeichnung der zu befördernden Schriftstücke und Gegenstände dienen kann, stellt seine Eignung als waren- und dienstleistungsbeschreibende Angabe nicht in Frage; denn entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin ist eine Angabe, die jedenfalls mit einer ihrer Bedeutungen zur Beschreibung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen dienen kann, unabhängig davon, ob sie noch andere beschreibende oder nicht beschreibende Bedeutungen aufweist, gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG vom Markenschutz ausgeschlossen (EuGH GRUR 2004, 146, 147 f., Nr. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 678, Nr. 97 - Postkantoor).
  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BPatG, 10.04.2007 - 26 W (pat) 27/06
    Bietet im Wesentlichen nur die Markeninhaberin die fraglichen Dienstleistungen an, so liegt es nämlich nahe, dass der Verkehr die beschreibende Angabe mit diesem Anbieter in Verbindung bringt, ohne darin zugleich einen Herkunftshinweis zu sehen (BGH a. a. O. Nr. 18 - LOTTO, unter Bezugnahme auf BGH 30, 357, 365 - Nährbier).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 10.04.2007 - 26 W (pat) 27/06
    Der Bundesgerichtshof geht insoweit - anders als das von der Antragsgegnerin eingereichte Rechtsgutachten vom 26. Juli 2004 (S. 50 ff.) - nicht nur bei geografischen Herkunftsangaben, sondern auch bei anderen glatt beschreibenden Angaben von der Notwendigkeit einer nahezu einhelligen Verkehrsdurchsetzung aus (BGH MarkenR 2004, 31 - Kinder; a. a. O. Nr. 20 - LOTTO).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

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Rechtsprechung
   BPatG, 15.11.2006 - 26 W (pat) 27/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,43447
BPatG, 15.11.2006 - 26 W (pat) 27/06 (https://dejure.org/2006,43447)
BPatG, Entscheidung vom 15.11.2006 - 26 W (pat) 27/06 (https://dejure.org/2006,43447)
BPatG, Entscheidung vom 15. November 2006 - 26 W (pat) 27/06 (https://dejure.org/2006,43447)
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