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BPatG, 16.10.2009 - 26 W (pat) 30/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
"Zu Tisch in..." nicht in allen Bereichen unterscheidungskräftig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
"Zu Tisch bei..." als Marke für Büroartikel eintragungsfähig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Zu Tisch bei" mangels Unterscheidungskraft für TV und Hörfunk nicht markenfähig
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 16.10.2009 - 26 W (pat) 30/09
Die Unterscheidungskraft fehlt einer Marke insbesondere dann, wenn ihr für die fraglichen Waren und Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (st. Rspr., vgl. z. B. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2003, 1050 -Cityservice); denn bei beschreibenden Angaben ist davon auszugehen, dass der Verkehr sie nicht als Mittel zur betrieblichen Herkunftskennzeichnung versteht (…BGH a. a. O. -marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 -URLAUB DIREKT). - BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
Auszug aus BPatG, 16.10.2009 - 26 W (pat) 30/09
Die Unterscheidungskraft fehlt einer Marke insbesondere dann, wenn ihr für die fraglichen Waren und Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (st. Rspr., vgl. z. B. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2003, 1050 -Cityservice); denn bei beschreibenden Angaben ist davon auszugehen, dass der Verkehr sie nicht als Mittel zur betrieblichen Herkunftskennzeichnung versteht (…BGH a. a. O. -marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 -URLAUB DIREKT). - EuGH, 18.06.2002 - C-299/99
NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG …
Auszug aus BPatG, 16.10.2009 - 26 W (pat) 30/09
Unterscheidungskraft im Sinne der vorgenannten Bestimmung besitzt eine Marke nur dann, wenn sie geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen, für die Schutz begehrt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Produkte und Leistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2002, 804 -Philips). - BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01
URLAUB DIREKT
Auszug aus BPatG, 16.10.2009 - 26 W (pat) 30/09
Die Unterscheidungskraft fehlt einer Marke insbesondere dann, wenn ihr für die fraglichen Waren und Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (st. Rspr., vgl. z. B. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2003, 1050 -Cityservice); denn bei beschreibenden Angaben ist davon auszugehen, dass der Verkehr sie nicht als Mittel zur betrieblichen Herkunftskennzeichnung versteht (…BGH a. a. O. -marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 -URLAUB DIREKT).
- BPatG, 14.12.2011 - 26 W (pat) 577/10
Markenbeschwerdeverfahren - "MEMO/MOMO" - Warenähnlichkeit - zur …
Soweit sich die Widersprechende für ihre Auffassung, dass zwischen den Marken Verwechslungsgefahr bestehe, auf die Senatsentscheidung BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 30/09 - TENGO/TANGO bezieht, verkennt sie die Unterschiede zwischen dem hiesigen Sachverhalt und demjenigen, der der von ihr zitierten Entscheidung zugrunde lag.