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   BPatG, 22.05.2009 - 26 W (pat) 32/08   

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https://dejure.org/2009,15944
BPatG, 22.05.2009 - 26 W (pat) 32/08 (https://dejure.org/2009,15944)
BPatG, Entscheidung vom 22.05.2009 - 26 W (pat) 32/08 (https://dejure.org/2009,15944)
BPatG, Entscheidung vom 22. Mai 2009 - 26 W (pat) 32/08 (https://dejure.org/2009,15944)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 50 Abs. 1 MarkenG
    Wenn eine Marke bösgläubig nur zum Zweck der Wettbewerbsbehinderung angemeldet wird

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen einer bösgläubigen Markenanmeldung - Hamidiye

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bösgläubige Markenanmeldung bei Beeinträchtigung des Wettbewerbs

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Markenanmeldung bösgläubig bei Kenntnis über baldige Nutzung durch Mitbewerber

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Böswillige Markenanmeldung kann zur Löschung berechtigen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BPatG, 16.11.1999 - 27 W (pat) 94/99

    Voraussetzungen für die Annahme der Bösgläubigkeit des Anmelders

    Auszug aus BPatG, 22.05.2009 - 26 W (pat) 32/08
    Da der bösgläubigen Markenanmeldung -wie vorstehend ausgeführt -stets ein rechtsmißbräuchliches oder sittenwidriges Handeln zugrunde liegt, entspricht es im -wie hier gegeben -Regelfall der Billigkeit, der Markeninhaberin und Gegnerin des Löschungsantrags die Verfahrenskosten im Falle des Unterliegens insgesamt aufzuerlegen (vgl. BPatG GRUR 2000, 809, 812 -SSZ; Ströbele/Hacker a. a. O., § 71 Rn. 14).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus BPatG, 22.05.2009 - 26 W (pat) 32/08
    Ein Vorbenutzungsrecht in diesem Sinne ist dem Markengesetz fremd (vgl. BGH GRUR 2005, 581, 582 -The Colour of Elegance; GRUR 2004, 510, 511 -S. 100; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl. 2006, § 8 Rn. 435 m. w. N.).
  • BGH, 30.10.2003 - I ZB 9/01

    "S100"; Löschung einer Marke wegen Bösgläubigkeit des Markeninhabers

    Auszug aus BPatG, 22.05.2009 - 26 W (pat) 32/08
    Ein Vorbenutzungsrecht in diesem Sinne ist dem Markengesetz fremd (vgl. BGH GRUR 2005, 581, 582 -The Colour of Elegance; GRUR 2004, 510, 511 -S. 100; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl. 2006, § 8 Rn. 435 m. w. N.).
  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Auszug aus BPatG, 22.05.2009 - 26 W (pat) 32/08
    Vielmehr reicht es aus, wenn diese Absicht das wesentliche Motiv ist (vgl. BGH GRUR 2000, 1032, 1034 -EQUI 2000).
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Auszug aus BPatG, 22.05.2009 - 26 W (pat) 32/08
    Eine solche Beurteilung kann angezeigt sein, wenn der Anmelder weiß, dass ein identisches oder verwechslungsfähig ähnliches Zeichen im Ausland bereits für zumindest gleichartige Waren benutzt wird, das ausländische Unternehmen die Absicht hat, das Zeichen in absehbarer Zeit auch im Inland zu benutzen, und sich dem Anmelder diese Absicht zumindest aufdrängen musste (vgl. BGH GRUR 2008, 621, 623/624 -AKADEMIKS; GRUR 1987, 292, 294 -KLINT).
  • BGH, 06.11.1986 - I ZR 196/84

    "KLINT"; Geltendmachung einer inländischen Warenzeichen-Eintragung gegenüber

    Auszug aus BPatG, 22.05.2009 - 26 W (pat) 32/08
    Eine solche Beurteilung kann angezeigt sein, wenn der Anmelder weiß, dass ein identisches oder verwechslungsfähig ähnliches Zeichen im Ausland bereits für zumindest gleichartige Waren benutzt wird, das ausländische Unternehmen die Absicht hat, das Zeichen in absehbarer Zeit auch im Inland zu benutzen, und sich dem Anmelder diese Absicht zumindest aufdrängen musste (vgl. BGH GRUR 2008, 621, 623/624 -AKADEMIKS; GRUR 1987, 292, 294 -KLINT).
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