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   BPatG, 04.11.2009 - 26 W (pat) 32/09   

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BPatG, 04.11.2009 - 26 W (pat) 32/09 (https://dejure.org/2009,30981)
BPatG, Entscheidung vom 04.11.2009 - 26 W (pat) 32/09 (https://dejure.org/2009,30981)
BPatG, Entscheidung vom 04. November 2009 - 26 W (pat) 32/09 (https://dejure.org/2009,30981)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 04.11.2009 - 26 W (pat) 32/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 -URLAUB DIREKT).

    Auch bisher nicht verwendete, aber gleichwohl verständliche Sachaussagen können vom Verkehr durchaus als solche erkannt und nicht als betriebliche Herkunftshinweise aufgefasst werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; Senat GRUR 1996, 131, 132/133 -Fernettchen; BPatG GRUR 1996, 489 -Hautactiv).

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 04.11.2009 - 26 W (pat) 32/09
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenoder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809 -Philips; GRUR 2003, 604, 607 -Libertel).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 04.11.2009 - 26 W (pat) 32/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 -URLAUB DIREKT).
  • BPatG, 22.11.2005 - 33 W (pat) 147/04
    Auszug aus BPatG, 04.11.2009 - 26 W (pat) 32/09
    Der Begriff "business" ist seit langem Bestandteil des allgemeinen deutschen Sprachgebrauchs und wird als Synonym für "Geschäft" oder "Geschäftsleben" verwendet (vgl. Wahrig, Deutsches Universalwörterbuch, 8. Aufl. 2006, S. 317; Duden, Deutsches Universalwörterbuch, 6. Aufl. 2006, S. 347; vgl. insoweit auch BPatG 33 W (pat) 147/04 -Business Keeper).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 04.11.2009 - 26 W (pat) 32/09
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (vgl. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 -BRAVO).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 04.11.2009 - 26 W (pat) 32/09
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenoder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809 -Philips; GRUR 2003, 604, 607 -Libertel).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus BPatG, 04.11.2009 - 26 W (pat) 32/09
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 500, 504 -Postkantoor; GRUR Int. 2004, 631, 633 -Dreidimensionale Tablettenform I).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 04.11.2009 - 26 W (pat) 32/09
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 500, 504 -Postkantoor; GRUR Int. 2004, 631, 633 -Dreidimensionale Tablettenform I).
  • BPatG, 06.02.1996 - 24 W (pat) 274/94

    Sprachüblich gebildetes Synonym für die Eigenschaftsangabe "hautwirksam" ;

    Auszug aus BPatG, 04.11.2009 - 26 W (pat) 32/09
    Auch bisher nicht verwendete, aber gleichwohl verständliche Sachaussagen können vom Verkehr durchaus als solche erkannt und nicht als betriebliche Herkunftshinweise aufgefasst werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; Senat GRUR 1996, 131, 132/133 -Fernettchen; BPatG GRUR 1996, 489 -Hautactiv).
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