Rechtsprechung
BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 324/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- markenmagazin:recht
Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "WELT” und "WEST” für Filterzigaretten
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Von der Ähnlichkeit von "WEST" und "WELT"...
- kanzlei.biz
Von der Ähnlichkeit von "WEST" und "WELT"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Keine Verwechslungsgefahr zwischen Zigarettenmarke "WEST" und "WELT"
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zigarettenmarken "WEST" und "WELT" sind nicht verwechslungsfähig
Verfahrensgang
- BPatG, 23.01.2006 - 26 W (pat) 324/03
- BPatG, 24.01.2006 - 26 W (pat) 324/03
- BPatG, 25.01.2006 - 26 W (pat) 324/03
- BGH, 01.03.2007 - I ZB 33/06
- BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 324/03
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07
SIERRA ANTIGUO
Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 324/03
Eine gesteigerte Kennzeichnungskraft muss also schon im Prioritätszeitpunkt der jüngeren Marke vorgelegen haben und auch im Entscheidungszeitpunkt noch fortbestehen (BGH GRUR 2008, 903, 904, Nr. 14 -SIERRA ANTIGUO). - EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 324/03
Im Einzelfall kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren bzw. eine erhöhte Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 922, 923 -Canon). - BGH, 13.12.2007 - I ZB 39/05
idw Informationsdienst Wissenschaft
Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 324/03
Aus dem Umstand, dass eine von Haus aus schutzunfähige Marke auf Grund festgestellter Verkehrsdurchsetzung eingetragen worden ist, folgt zunächst nur, dass sie die Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 -3 MarkenG überwunden hat und damit im Zeitpunkt ihrer Eintragung in der Regel eine normale Kennzeichnungskraft besitzt (BGH GRUR 2003, 1040, 1043 -Kinder; GRUR 2007, 1071, 1072 -Kinder II; GRUR 2008, 719, 722 -idw Informationsdienst Wissenschaft).
- BPatG, 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95
Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung Lindora als Marke in der Kosmetikbranche; …
Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 324/03
Den insoweit erforderlichen Abstand hält die angegriffene Marke gegenüber der Widerspruchsmarke ein, bei der aus den nachstehend dargelegten Gründen zu Gunsten der Widersprechenden nur eine allenfalls leicht erhöhte Kennzeichnungskraft unterstellt werden kann, sofern überhaupt trotz des Bestreitens einer erhöhten Kennzeichnungskraft deren Prüfung veranlasst ist (vgl. BPatG GRUR 1997, 840 -Lindora/Linola). - EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 324/03
Die Gefahr von Verwechslungen im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung ist unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (EuGH GRUR 1998, 387 -Sabèl/Puma). - BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89
Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt - …
Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 324/03
Nach ständiger Rechtsprechung können Übereinstimmungen im Schriftund Klangbild von Marken durch deren abweichenden Begriffsgehalt so reduziert werden, dass eine Verwechslungsgefahr zu verneinen ist, weil bildliche und klangliche Unterschiede vom Leser oder Hörer wesentlich schneller und besser erfasst werden, so dass es gar nicht erst zu Verwechslungen kommt (BGH GRUR 1992, 130, 132 -Bally/BALL;… EuG GRUR Int. 2003, 1017, 1019, Nr. 54 -BASS-PASH). - BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01
d-c-fix/CD-FIX
Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 324/03
Voraussetzung für eine derartige Reduzierung der Verwechslungsgefahr durch einen abweichenden Begriffsgehalt ist, dass dieser vom Verkehr auch bei flüchtiger Wahrnehmung sofort erfasst wird und sein Verständnis keinen weitergehenden Denkvorgang erfordert (BGH GRUR 2004, 600, 601 -dcfix/CD-FIX). - BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00
Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"
Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 324/03
Aus dem Umstand, dass eine von Haus aus schutzunfähige Marke auf Grund festgestellter Verkehrsdurchsetzung eingetragen worden ist, folgt zunächst nur, dass sie die Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 -3 MarkenG überwunden hat und damit im Zeitpunkt ihrer Eintragung in der Regel eine normale Kennzeichnungskraft besitzt (BGH GRUR 2003, 1040, 1043 -Kinder; GRUR 2007, 1071, 1072 -Kinder II; GRUR 2008, 719, 722 -idw Informationsdienst Wissenschaft). - BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99
BANK 24
Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 324/03
Insoweit lassen nur objektive Statistiken oder demoskopische Befragungen sowie Angaben über Werbeaufwendungen zuverlässige Schlüsse auf die Verkehrsbekanntheit einer Marke zu (…BGH a. a. O -Kinder; GRUR 2002, 544, 547 -BANK 24). - BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05
Kinder II
Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 324/03
Aus dem Umstand, dass eine von Haus aus schutzunfähige Marke auf Grund festgestellter Verkehrsdurchsetzung eingetragen worden ist, folgt zunächst nur, dass sie die Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 -3 MarkenG überwunden hat und damit im Zeitpunkt ihrer Eintragung in der Regel eine normale Kennzeichnungskraft besitzt (BGH GRUR 2003, 1040, 1043 -Kinder; GRUR 2007, 1071, 1072 -Kinder II; GRUR 2008, 719, 722 -idw Informationsdienst Wissenschaft). - EuG, 14.10.2003 - T-292/01
Phillips-Van Heusen / OHMI - Pash Textilvertrieb und Einzelhandel (BASS)
- BPatG, 09.05.2018 - 29 W (pat) 587/17
Markenbeschwerdeverfahren - "neo (Wort-Bild-Marke)/NAO (Unionsmarke)" - zur …
Daraus ergibt sich, dass hier mitunter Abweichungen in nur einem Laut Verwechslungen ausschließen können (BPatG, Beschluss vom 09.03.2015, 28 W (pat) 24/13 - 3E/E3; Beschluss vom 08.08.2013, 25 W (pat) 104/12 - Talo/tilo; Beschluss vom 12.01.2011, 29 W (pat) 51/10 - E-tat/ETAX; Beschluss vom 13.05.2009, 26 W (pat) 324/03 - WELT/WEST;. - BPatG, 20.12.2019 - 29 W (pat) 608/17
Markenbeschwerdeverfahren - "WE.RE/WE (Unionswortmarke)/WE (IR-Wort-Bild-Marke)" …
Daraus ergibt sich, dass hier mitunter Abweichungen in nur einem Laut Verwechslungen ausschließen können (BPatG, Beschluss vom 09.03.2015, 28 W (pat) 24/13 - 3E/E3; Beschluss vom 08.08.2013, 25 W (pat) 104/12 - Talo/tilo; Beschluss vom 12.01.2011, 29 W (pat) 51/10 - E-tat/ETAX; Beschluss vom 13.05.2009, 26 W (pat) 324/03 - WELT/WEST; vgl. auch neuerdings EuG, Urteil vom 04.05.2018, T-241/16. - LG Köln, 24.05.2016 - 33 O 51/16
Anspruch auf Bestätigung einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der …
So beziehen sich die von der Antragsgegnerin auf S. 4 ff. der Widerspruchsschrift (Bl. 139 ff. der Gerichtsakte) zitierten Urteile entweder auf Worte, die - anders als hier - zumindest teilweise eine im allgemeinen Sprachgebrauch verständliche Bedeutung haben (WELT/WEST; she/S-HE, BOSS/BOKS; jeweils BPatG München, Beschluss vom 13.05.2009, 26 W (pat) 324/03, zitiert nach juris; HABM-BK, Entscheidung vom 26.09.2006, R 301/2006-1, zitiert nach juris, und nachgehend EuG Urteil vom 23.09.2009, T-391/06, zitiert nach juris; Schweizerisches Bundesgericht Lausanne, Urteil vom 10.10.1995, im Orientierungssatz zitiert nach juris) oder auf Abkürzungen (MB/MBP, BPatG München, Beschluss vom 25.06.2012, 24 W (pat) 539/10, zitiert nach juris).
Rechtsprechung
BPatG, 24.01.2006 - 26 W (pat) 324/03 |
Verfahrensgang
- BPatG, 23.01.2006 - 26 W (pat) 324/03
- BPatG, 24.01.2006 - 26 W (pat) 324/03
- BPatG, 25.01.2006 - 26 W (pat) 324/03
- BGH, 01.03.2007 - I ZB 33/06
- BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 324/03
Rechtsprechung
BPatG, 23.01.2006 - 26 W (pat) 324/03 |
Verfahrensgang
- BPatG, 23.01.2006 - 26 W (pat) 324/03
- BPatG, 24.01.2006 - 26 W (pat) 324/03
- BPatG, 25.01.2006 - 26 W (pat) 324/03
- BGH, 01.03.2007 - I ZB 33/06
- BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 324/03
Rechtsprechung
BPatG, 25.01.2006 - 26 W (pat) 324/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 23.01.2006 - 26 W (pat) 324/03
- BPatG, 24.01.2006 - 26 W (pat) 324/03
- BPatG, 25.01.2006 - 26 W (pat) 324/03
- BGH, 01.03.2007 - I ZB 33/06
- BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 324/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus BPatG, 25.01.2006 - 26 W (pat) 324/03
Die Gefahr von Verwechslungen im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung ist unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (EuGH GRUR 1998, 387 - SabÂl/Puma). - BGH, 05.06.1985 - I ZR 77/83
Warenzeichen - Kennzeichnungskraft - Tabac - Parfum
Auszug aus BPatG, 25.01.2006 - 26 W (pat) 324/03
Die Kennzeichnungskraft der im Wege der Verkehrsdurchsetzung eingetragenen Widerspruchsmarke war zum Zeitpunkt ihrer Eintragung, also im Jahre 1990, nur durchschnittlich, denn aus dem Umstand, dass eine Marke auf Grund festgestellter Verkehrsdurchsetzung eingetragen worden ist, folgt zunächst nur, dass sie die Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG überwunden hat und damit im Zeitpunkt der Eintragung normale Kennzeichnungskraft besitzt (BGH GRUR 1986, 72, 73 - Tabacco d'Harar; GRUR 1991, 609, 610 - SL). - BPatG, 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95
Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung Lindora als Marke in der Kosmetikbranche; …
Auszug aus BPatG, 25.01.2006 - 26 W (pat) 324/03
Dies gilt jedoch nicht ausnahmslos und insbesondere nicht dann, wenn die maßgeblichen Tatsachen amts- bzw. gerichtsbekannt sind (BPatG GRUR 1997, 840, 842 f - Lindora/Linola).
- EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus BPatG, 25.01.2006 - 26 W (pat) 324/03
Ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken kann durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder eine erhöhte Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon). - BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88
"SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens; …
Auszug aus BPatG, 25.01.2006 - 26 W (pat) 324/03
Die Kennzeichnungskraft der im Wege der Verkehrsdurchsetzung eingetragenen Widerspruchsmarke war zum Zeitpunkt ihrer Eintragung, also im Jahre 1990, nur durchschnittlich, denn aus dem Umstand, dass eine Marke auf Grund festgestellter Verkehrsdurchsetzung eingetragen worden ist, folgt zunächst nur, dass sie die Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG überwunden hat und damit im Zeitpunkt der Eintragung normale Kennzeichnungskraft besitzt (BGH GRUR 1986, 72, 73 - Tabacco d'Harar; GRUR 1991, 609, 610 - SL). - BPatG, 05.01.2001 - 25 W (pat) 71/99
Auszug aus BPatG, 25.01.2006 - 26 W (pat) 324/03
Insoweit lassen objektive Statistiken oder demoskopische Befragungen sowie Angaben über Werbeaufwendungen zuverlässigere Schlüsse auf die Verkehrsbekanntheit einer Marke zu (BPatGE 44, 1, 4 - Korodin).