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   BPatG, 14.09.2005 - 26 W (pat) 34/04   

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BPatG, 14.09.2005 - 26 W (pat) 34/04 (https://dejure.org/2005,33190)
BPatG, Entscheidung vom 14.09.2005 - 26 W (pat) 34/04 (https://dejure.org/2005,33190)
BPatG, Entscheidung vom 14. September 2005 - 26 W (pat) 34/04 (https://dejure.org/2005,33190)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus BPatG, 14.09.2005 - 26 W (pat) 34/04
    Dass die Bezeichnung "Touristikbörse" von Dritten als Internetadresse verwendet wird, sagt nichts über deren markenrechtliche Unterscheidungskraft aus, die sich allein gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bemisst (BGH GRUR 2001, 1061, 1063 - Mitwohnzentrale.de).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 14.09.2005 - 26 W (pat) 34/04
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805 und 809 - Philips; MarkenR 2003, 227, 231 d - Orange).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 14.09.2005 - 26 W (pat) 34/04
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 14.09.2005 - 26 W (pat) 34/04
    Kann demnach einer Wortmarke ein für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so ergibt sich daraus ein tatsächlicher Anhalt dafür, dass ihr jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH BlPMZ 2004, 30 f - Cityservice).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 14.09.2005 - 26 W (pat) 34/04
    Dies setzt voraus, dass die Neuschöpfung auf Grund der Ungewöhnlichkeit der Kombination in Bezug auf die fraglichen Waren und Dienstleistungen einen Eindruck erweckt, der hinreichend weit von dem abweicht, der bei bloßer Zusammenfügung der ihren Bestandteilen zu entnehmenden Angaben entsteht (EuGH MarkenR 2004, 111 - Biomild).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 14.09.2005 - 26 W (pat) 34/04
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805 und 809 - Philips; MarkenR 2003, 227, 231 d - Orange).
  • BPatG, 20.06.2022 - 29 W (pat) 22/21
    Im Hinblick auf gängige und auch lexikalisch erfasste Begriffskombinationen mit dem Bezugwort "Aktionärs-" - wie "Aktionärskreis", "Aktionärsstruktur", "Aktionärstreffen", "Aktionärsgruppe", "Aktionärsversammlung", "Aktionärsbrief", "Aktionärsschützer/in" oder "Aktionärsvertreter/in" (vgl. DUDEN Online) - sowie angesichts des Umstands, dass der Verkehr mit einer Vielzahl von Foren zu unterschiedlichsten Themen konfrontiert wird, bei denen Zielgruppe, Gegenstand oder Thema des jeweiligen Forums schlagwortartig durch eine mit dem Begriff "Forum" gebildete Wortkombination herausgestellt wird, vermag die Auffassung der Beschwerdeführerin auch in keiner Hinsicht zu überzeugen, zumal die Kleinschreibung und die Ersetzung des Umlauts "ä" durch "ae" werbeüblich sind und die Erfassbarkeit der Bezeichnung überhaupt nicht beeinträchtigen (vgl. hierzu BPatG, Beschluss vom 08.01.2003, 29 W (pat) 171/01 - art; Beschluss vom 14.09.2005, 26 W (pat) 34/04 - touristikboerse; Beschluss vom 12.11.2020, 30 W (pat) 509/19 - Metropolitan Aesthetics; Beschluss vom 07.05.2008, 32 W (pat) 23/07 - PRAESSENZ-Training; Beschluss vom 03.05.2005, 27 W (pat) 299/04 - Fahrraeder).
  • BPatG, 16.03.2016 - 26 W (pat) 15/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "hund" - Unterscheidungskraft - kein

    c) Wenngleich somit das begriffliche Verständnis der Bezeichnung "hund" in seinen im Vordergrund stehenden Bedeutungen "Haustier", Schimpfwort und "Rollbrett für Möbel" dem angesprochenen Publikum keinerlei Schwierigkeiten bereitet, zumal der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige deutsche Durchschnittsverbraucher an sprachlich inkorrekte Schreibweisen aus der Werbung umfänglich gewöhnt ist (BPatG 30 W (pat) 528/13 - hygieneXXL; 27 W (pat) 26/11 - jungbrunnen; 32 W (pat) 156/07 - christmarkt; 29 W (pat) 132/04 - bayernpress; 26 W (pat) 34/04 - touristikboerse), drängt sich gleichwohl vorliegend ein Sachbezug zu den beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen nicht auf.
  • BPatG, 22.05.2012 - 27 W (pat) 26/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "jungbrunnen" - keine

    Angesichts der Üblichkeit derartiger Wiedergabeformen in der Werbung habe dies jedenfalls keinerlei betriebskennzeichnenden Gehalt (zur Werbeüblichkeit der Kleinschreibung von Substantiven s. auch BPatG 29 W (pat) 132/04 - bayernpress, 26 W (pat) 34/04 - touristikboerse).
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