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BPatG, 16.01.2008 - 26 W (pat) 34/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98
REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 26 W (pat) 34/06
Auch der Umstand, dass es sich bei der angemeldeten Marke um eine ziemlich allgemein gehaltene, sloganartige Wortfolge handelt, ist als solcher nicht geeignet, die Schutzfähigkeit zu begründen (BGH GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1047, 1049 - LOCAL PRESENCE GLOBAL POWER). - BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98
LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher …
Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 26 W (pat) 34/06
Auch der Umstand, dass es sich bei der angemeldeten Marke um eine ziemlich allgemein gehaltene, sloganartige Wortfolge handelt, ist als solcher nicht geeignet, die Schutzfähigkeit zu begründen (BGH GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1047, 1049 - LOCAL PRESENCE GLOBAL POWER). - EuGH, 04.10.2001 - C-517/99
Merz & Krell
Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 26 W (pat) 34/06
Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur dann Raum, soweit als Marke beanspruchte Bezeichnungen geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und/oder Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO).
- EuGH, 18.06.2002 - C-299/99
NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG …
Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 26 W (pat) 34/06
Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805 und 809 - Philips). - EuGH, 21.10.2004 - C-64/02
HABM / Erpo Möbelwerk
Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 26 W (pat) 34/06
Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 2005, 22, 25 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH BlPMZ 2004, 30 - Cityservice). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 26 W (pat) 34/06
Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 2005, 22, 25 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH BlPMZ 2004, 30 - Cityservice).
- OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - 20 U 133/08
Verwechslungsgefahr zweier Marken
Ein unmittelbar beschreibender Bezug, wie ihn das Bundespatentgericht (Beschluss vom 16.01.2008 - 26 W (pat) 34/06) für die Marke "kurz-mal-weg.de" angenommen und ihr deshalb jegliche Unterscheidungskraft versagt hat, haben die Schutz beanspruchenden Marken nach Auffassung des Senats daher nicht, allerdings einen stark beschreibenden Anklang.