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   BPatG, 09.02.2011 - 26 W (pat) 36/10   

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BPatG, 09.02.2011 - 26 W (pat) 36/10 (https://dejure.org/2011,20783)
BPatG, Entscheidung vom 09.02.2011 - 26 W (pat) 36/10 (https://dejure.org/2011,20783)
BPatG, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - 26 W (pat) 36/10 (https://dejure.org/2011,20783)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 5 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "ARSCHLECKEN24 (Wort-Bild-Marke)" - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "ARSCHLECKEN24 (Wort-Bild-Marke)" - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "ARSCHLECKEN24 (Wort-Bild-Marke)" - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "ARSCHLECKEN24 (Wort-Bild-Marke)" - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.05.1995 - I ZR 91/93

    Busengrapscher - Sittliche Anstößigkeit

    Auszug aus BPatG, 09.02.2011 - 26 W (pat) 36/10
    Sittlichen Anstoß erregt der angemeldete Wortbestandteil deshalb, weil er zugleich eine Sexualpraktik zu beschreiben geeignet ist, deren Erwähnung das Sittlichkeitsgefühl eines erheblichen, zu respektierenden Personenkreises verletzt, wenn dies durch den gewählten vulgären Ausdruck geschieht (vgl. hierzu BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer; BPatG PAVIS PROMA, 10 W (pat) 711/99 - Penistrillerpfeife).
  • BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97

    Markenschutz - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

    Auszug aus BPatG, 09.02.2011 - 26 W (pat) 36/10
    Sittlichen Anstoß erregt der angemeldete Wortbestandteil deshalb, weil er zugleich eine Sexualpraktik zu beschreiben geeignet ist, deren Erwähnung das Sittlichkeitsgefühl eines erheblichen, zu respektierenden Personenkreises verletzt, wenn dies durch den gewählten vulgären Ausdruck geschieht (vgl. hierzu BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer; BPatG PAVIS PROMA, 10 W (pat) 711/99 - Penistrillerpfeife).
  • BGH, 18.09.1963 - Ib ZB 21/62

    Eintragung des Warenzeichens 718 986 "K. L. Schweizer" für die Ware "Schweizer

    Auszug aus BPatG, 09.02.2011 - 26 W (pat) 36/10
    Dabei kommt es nicht auf eine Mehrheit im rechnerischen Sinne, sondern darauf an, ob eine Marke geeignet ist, das Empfinden eines beachtlichen Teils der beteiligten Verkehrskreise zu verletzen, indem sie sittlich, politisch oder religiös anstößig wirkt oder eine grobe Geschmacksverletzung enthält (BGH GRUR 1964, 136, 137-  Schweizer).
  • BPatG, 16.09.1999 - 10 W (pat) 711/99

    Frage der "guten Sitten" i.S. von § 7 Abs. 2 GeschmMG

    Auszug aus BPatG, 09.02.2011 - 26 W (pat) 36/10
    Sittlichen Anstoß erregt der angemeldete Wortbestandteil deshalb, weil er zugleich eine Sexualpraktik zu beschreiben geeignet ist, deren Erwähnung das Sittlichkeitsgefühl eines erheblichen, zu respektierenden Personenkreises verletzt, wenn dies durch den gewählten vulgären Ausdruck geschieht (vgl. hierzu BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer; BPatG PAVIS PROMA, 10 W (pat) 711/99 - Penistrillerpfeife).
  • BGH, 09.07.1953 - IV ZR 242/52

    Sicherungsübereignung. Gläubigergefährdung

    Auszug aus BPatG, 09.02.2011 - 26 W (pat) 36/10
    Der Begriff der guten Sitten ist der sittlichen Auffassung, dem "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" (vgl. BGHZ 10, 228, 232) zu entnehmen.
  • BPatG, 25.06.2002 - 24 W (pat) 140/01
    Auszug aus BPatG, 09.02.2011 - 26 W (pat) 36/10
    Maßgeblich hierfür ist die weder übertrieben laxe, noch besonders feinfühlige Meinung des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (vgl. BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 140/01 - Dalai Lama; BPatG Mitt.
  • BPatG, 19.09.2002 - 25 W (pat) 207/01
    Auszug aus BPatG, 09.02.2011 - 26 W (pat) 36/10
    Denn sie weist im Zusammenhang mit dem ihm vorangestellten Imperativ darauf hin, dass die derbe Form rund um die Uhr, d. h. dauerhaft zum Ausdruck gebracht werden soll (vgl. BPatG PAVIS PROMA, 25 W (pat) 207/01 - medi-24 m. w. N).
  • BPatG, 21.09.2005 - 26 W (pat) 244/02

    Die Eintragung der angemeldeten Marke "Ficke" verstößt nicht gegen die guten

    Auszug aus BPatG, 09.02.2011 - 26 W (pat) 36/10
    1983, 156 - Schoasdreiber; BPatG PAVIS PROMA vom 21.09.2005 - 26 W (pat) 244/02 - Ficke).
  • BPatG, 26.09.2011 - 26 W (pat) 8/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "SCHLUMPFWICHSE" - Verstoß gegen die guten Sitten -

    Diese Tatsachen sind in ihrer Kombination geeignet, das Sittlichkeitsgefühl eines erheblichen, zu respektierenden Personenkreises zu verletzen (vgl. hierzu BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; BPatG PAVIS PROMA, -  26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer; BPatG PAVIS PROMA, 10 W (pat) 711/99 - Penistrillerpfeife; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 36/10 - ARSCHLECKEN24).
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