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   BPatG, 10.03.2010 - 26 W (pat) 37/09   

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https://dejure.org/2010,26205
BPatG, 10.03.2010 - 26 W (pat) 37/09 (https://dejure.org/2010,26205)
BPatG, Entscheidung vom 10.03.2010 - 26 W (pat) 37/09 (https://dejure.org/2010,26205)
BPatG, Entscheidung vom 10. März 2010 - 26 W (pat) 37/09 (https://dejure.org/2010,26205)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 43 Abs 1 MarkenG, § 26 Abs 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Bonnaris/BONARIS" - zur rechtserhaltenden Benutzung - keine Veränderung des kennzeichnenden Charakters - unschädliche Mehrfachkennzeichnung - Warenidentität - klangliche Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bonnaris/BONARIS" - zur rechtserhaltenden Benutzung - keine Veränderung des kennzeichnenden Charakters - unschädliche Mehrfachkennzeichnung - Warenidentität - klangliche Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bonnaris/BONARIS" - zur rechtserhaltenden Benutzung - keine Veränderung des kennzeichnenden Charakters - unschädliche Mehrfachkennzeichnung - Warenidentität - klangliche Verwechslungsgefahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bonnaris/BONARIS" - zur rechtserhaltenden Benutzung - keine Veränderung des kennzeichnenden Charakters - unschädliche Mehrfachkennzeichnung - Warenidentität - klangliche Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 10.03.2010 - 26 W (pat) 37/09
    Bei dieser Sachlage bedarf es angesichts der Wechselbeziehung, die zwischen den einzelnen Faktoren der Verwechslungsgefahr, nämlich der Ähnlichkeit der Marken und der mit ihr gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke (st. Rspr., vgl. z. B. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2002, 167 f. - Bit/Bud), in jeder Richtung eines deutlichen Abstandes der Marken, den die angegriffene Marke aber in klanglicher Hinsicht gegenüber der Widerspruchsmarke nicht einhält.
  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 10.03.2010 - 26 W (pat) 37/09
    Auf die Frage, ob die Marken darüber hinaus auch in schriftbildlicher Hinsicht ähnlich sind, kommt es bei dieser Sachlage nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. EuGH GRUR 2007, 700, 701, Nr. 36 - HABM/Shaker; BGH GRUR 2008, 803, 804, Nr. 21 - HEITEC ) nicht an.
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus BPatG, 10.03.2010 - 26 W (pat) 37/09
    Bei dieser Sachlage bedarf es angesichts der Wechselbeziehung, die zwischen den einzelnen Faktoren der Verwechslungsgefahr, nämlich der Ähnlichkeit der Marken und der mit ihr gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke (st. Rspr., vgl. z. B. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2002, 167 f. - Bit/Bud), in jeder Richtung eines deutlichen Abstandes der Marken, den die angegriffene Marke aber in klanglicher Hinsicht gegenüber der Widerspruchsmarke nicht einhält.
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus BPatG, 10.03.2010 - 26 W (pat) 37/09
    Auf die Frage, ob die Marken darüber hinaus auch in schriftbildlicher Hinsicht ähnlich sind, kommt es bei dieser Sachlage nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. EuGH GRUR 2007, 700, 701, Nr. 36 - HABM/Shaker; BGH GRUR 2008, 803, 804, Nr. 21 - HEITEC ) nicht an.
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Auszug aus BPatG, 10.03.2010 - 26 W (pat) 37/09
    Tatsächlich vorgekommene Verwechslungen oder die Möglichkeit tatsächlicher, aktueller Begegnungen auf dem Markt sind deshalb keine Voraussetzung für die Bejahung einer Verwechslungsgefahr i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG (st. Rspr., vgl. z. B. BGH GRUR 1991, 609, 611 - SL).
  • BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 11/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fruit Shot/Fruit Shot/Fruit-Shots" -

    Bei den übrigen Wortbestandteilen "Fruchtig & Spritzig", "MIT NATÜRLICHEM MINERALWASSER & KOHLENSÄURE OHNE ZUCKERZUSATZ" und "60 % Fruchtsaft + Mineralwasser" der glaubhaft gemachten Benutzungsformen handelt es sich ersichtlich nur um rein warenbeschreibende, austauschbare Angaben (vgl. zur rechtserhaltenden Benutzung eines Markenwortes trotz abweichender Schreibweise auch 26 W (pat) 123/04 - Vital Fit, PAVIS PROMA, und 26 W (pat) 37/09 - Bonnaris/BONARIS, PAVIS PROMA).
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