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BPatG, 22.02.2010 - 26 W (pat) 39/09 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- BPatG, 09.12.2009 - 26 W (pat) 39/09
- BPatG, 22.02.2010 - 26 W (pat) 39/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BPatG, 11.07.2006 - 27 W (pat) 208/05
Auszug aus BPatG, 22.02.2010 - 26 W (pat) 39/09
Für eine Verwechslungsgefahr in schriftbildlicher Hinsicht spricht zudem, dass nahezu alle Buchstaben der sich gegenüberstehenden Marken übereinstimmen (vgl. BPatG GRUR 2007, 154, 155 -Chrisma/Charisma), die Konsonanten der Vergleichsmarken sogar vollständig identisch sind (vgl. BPatG GRUR 2005, 777/778 -NATALLA/nutella). - BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04
Malteserkreuz
Auszug aus BPatG, 22.02.2010 - 26 W (pat) 39/09
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2007, 1066, 1067/1068 -Kinderzeit; GRUR 2006, 859, 860 -Malteserkreuz; GRUR 2006, 60, 61 -cocodrillo; GRUR 2005, 513, 514 -MEY/Ella May). - BPatG, 23.06.2004 - 32 W (pat) 81/03
Lösung der Eintragung einer Marke im Widerspruchsfall bei Bestehen von …
Auszug aus BPatG, 22.02.2010 - 26 W (pat) 39/09
Für eine Verwechslungsgefahr in schriftbildlicher Hinsicht spricht zudem, dass nahezu alle Buchstaben der sich gegenüberstehenden Marken übereinstimmen (vgl. BPatG GRUR 2007, 154, 155 -Chrisma/Charisma), die Konsonanten der Vergleichsmarken sogar vollständig identisch sind (vgl. BPatG GRUR 2005, 777/778 -NATALLA/nutella).
- BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03
coccodrillo
Auszug aus BPatG, 22.02.2010 - 26 W (pat) 39/09
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2007, 1066, 1067/1068 -Kinderzeit; GRUR 2006, 859, 860 -Malteserkreuz; GRUR 2006, 60, 61 -cocodrillo; GRUR 2005, 513, 514 -MEY/Ella May). - OLG München, 28.06.2007 - 29 U 4624/06
Auszug aus BPatG, 22.02.2010 - 26 W (pat) 39/09
Auch die weitgehend bildliche Übereinstimmung in den Oberund Unterlängen bei Verwendung von Großbuchstaben (…vgl. Jansen a. a. O., § 9 Rn. 112) und die bei dieser Art der Darstellung gleiche Länge der beiden Zeichen (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 238, 239 -WOLFSKIN/WOLFgang; OLG München GRUR-RR 2008, 6, 7 -B.T.I und bti/BPI) sind in Verbindung mit den weiteren dargestellten Faktoren geeignet, die schriftbildlichen Unterschiede in den Marken in den Hintergrund treten zu lassen und von einer im Streitfall die Verwechslungsgefahr begründenden Zeichennähe auszugehen. - BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04
MEY/Ella May
Auszug aus BPatG, 22.02.2010 - 26 W (pat) 39/09
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2007, 1066, 1067/1068 -Kinderzeit; GRUR 2006, 859, 860 -Malteserkreuz; GRUR 2006, 60, 61 -cocodrillo; GRUR 2005, 513, 514 -MEY/Ella May). - BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04
Kinderzeit
Auszug aus BPatG, 22.02.2010 - 26 W (pat) 39/09
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2007, 1066, 1067/1068 -Kinderzeit; GRUR 2006, 859, 860 -Malteserkreuz; GRUR 2006, 60, 61 -cocodrillo; GRUR 2005, 513, 514 -MEY/Ella May). - OLG Hamburg, 21.02.2007 - 3 U 249/05
Markenrechtsschutz der Gemeinschafts-Bildmarke WOLFSKIN
Auszug aus BPatG, 22.02.2010 - 26 W (pat) 39/09
Auch die weitgehend bildliche Übereinstimmung in den Oberund Unterlängen bei Verwendung von Großbuchstaben (…vgl. Jansen a. a. O., § 9 Rn. 112) und die bei dieser Art der Darstellung gleiche Länge der beiden Zeichen (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 238, 239 -WOLFSKIN/WOLFgang; OLG München GRUR-RR 2008, 6, 7 -B.T.I und bti/BPI) sind in Verbindung mit den weiteren dargestellten Faktoren geeignet, die schriftbildlichen Unterschiede in den Marken in den Hintergrund treten zu lassen und von einer im Streitfall die Verwechslungsgefahr begründenden Zeichennähe auszugehen. - BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04
Goldhase
Auszug aus BPatG, 22.02.2010 - 26 W (pat) 39/09
Die Ähnlichkeit von Marken bemisst sich nach dem Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen, wobei das Publikum regelmäßig die Marke als Ganzes wahrnimmt und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (st. Rspr., vgl. EuGH MarkenR 2007, 315, 318 -Limoncello/Limonchelo; BGH MarkenR 2007, 31, 34 -Goldhase; MarkenR 2004, 356, 358 -NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX). - BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01
NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX
Auszug aus BPatG, 22.02.2010 - 26 W (pat) 39/09
Die Ähnlichkeit von Marken bemisst sich nach dem Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen, wobei das Publikum regelmäßig die Marke als Ganzes wahrnimmt und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (st. Rspr., vgl. EuGH MarkenR 2007, 315, 318 -Limoncello/Limonchelo; BGH MarkenR 2007, 31, 34 -Goldhase; MarkenR 2004, 356, 358 -NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
- BPatG, 09.02.2015 - 27 W (pat) 73/14
AppOtheke - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "AppOtheke" - …
1970, 132 - Brisk = Brisa; BPatGE 22, 227, 230 - Frukina/FRUTERA; BPatGE 22, 93, 96 - MARC = MARS und Marc = Mars; BPatG Bl. 1956, 378 - Bion = BIOX; BPatGE 1, 203 - Pei = REI; OLG Köln 2005, 82, 83 - bit = BIT; OLG Düsseldorf MMR 2001, 706, 707 - T- BPatG Beschl. v. 22.2.2010 - 26 W (pat) 39/09 - TENGO/TANGO wegen Ähnlichkeit von "e"/"a"). - BPatG, 14.12.2011 - 26 W (pat) 577/10
Markenbeschwerdeverfahren - "MEMO/MOMO" - Warenähnlichkeit - zur …
Sie hält die Abweichung der beiderseitigen Marken in nur einem Buchstaben zur Vermeidung von Verwechslungen weiterhin für nicht ausreichend und bezieht sich zur Begründung u. a. auf zwei Entscheidungen des HABM (Beschluss vom 23. Januar 2002, HABM R0566-/012-3 - TORTI/TOSTI; Beschluss vom 8. Januar 2003, HABM R0719-01-4 - MERRY/TERRY) sowie auf eine Entscheidung des 26. Senats vom 22. Februar 2010 (BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 39/09 - TENGO/TANGO).
Rechtsprechung
BPatG, 09.12.2009 - 26 W (pat) 39/09 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 09.12.2009 - 26 W (pat) 39/09
- BPatG, 22.02.2010 - 26 W (pat) 39/09