Rechtsprechung
BPatG, 22.08.2007 - 26 W (pat) 44/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,35320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- BPatG, 22.08.2007 - 26 W (pat) 44/05
- BPatG, 27.02.2008 - 26 W (pat) 44/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00
"BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen; …
Auszug aus BPatG, 22.08.2007 - 26 W (pat) 44/05
Da eine gänzlich fehlende Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen nicht durch eine große Ähnlichkeit der Vergleichsmarken ausgeglichen werden kann, ist eine Verwechslungsgefahr zu verneinen (vgl. BGH GRUR 2002, 340 - Faberge; GRUR 2003, 428, 432 - BIG BERTHA; GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS), ohne dass es auf Fragen der Benutzung ankommt. - BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94
Canon II
Auszug aus BPatG, 22.08.2007 - 26 W (pat) 44/05
Nur wenn der Verkehr zu der Auffassung gelangt, die miteinander in Berührung kommenden Waren und Dienstleistungen könnten auf einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit desselben oder eines wirtschaftlich verbundenen Unternehmens beruhen, kann er einer unzutreffenden Vorstellung über deren betriebliche Zuordnung unterliegen (vgl. BGH GRUR 1999, 731, 733 - Canon II). - BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04
Goldhase
Auszug aus BPatG, 22.08.2007 - 26 W (pat) 44/05
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. st. Rspr.; BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May; GRUR 2006, 859, 861 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 235 ff. - Goldhase).
- BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01
"GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und …
Auszug aus BPatG, 22.08.2007 - 26 W (pat) 44/05
Da eine gänzlich fehlende Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen nicht durch eine große Ähnlichkeit der Vergleichsmarken ausgeglichen werden kann, ist eine Verwechslungsgefahr zu verneinen (vgl. BGH GRUR 2002, 340 - Faberge; GRUR 2003, 428, 432 - BIG BERTHA; GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS), ohne dass es auf Fragen der Benutzung ankommt. - BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04
Malteserkreuz
Auszug aus BPatG, 22.08.2007 - 26 W (pat) 44/05
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. st. Rspr.; BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May; GRUR 2006, 859, 861 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 235 ff. - Goldhase). - BGH, 12.07.2001 - I ZR 100/99
Fabergé; Begriff der Bekanntheit einer Marke
Auszug aus BPatG, 22.08.2007 - 26 W (pat) 44/05
Da eine gänzlich fehlende Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen nicht durch eine große Ähnlichkeit der Vergleichsmarken ausgeglichen werden kann, ist eine Verwechslungsgefahr zu verneinen (vgl. BGH GRUR 2002, 340 - Faberge; GRUR 2003, 428, 432 - BIG BERTHA; GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS), ohne dass es auf Fragen der Benutzung ankommt. - BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04
MEY/Ella May
Auszug aus BPatG, 22.08.2007 - 26 W (pat) 44/05
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. st. Rspr.; BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May; GRUR 2006, 859, 861 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 235 ff. - Goldhase).
Rechtsprechung
BPatG, 27.02.2008 - 26 W (pat) 44/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,82441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 22.08.2007 - 26 W (pat) 44/05
- BPatG, 27.02.2008 - 26 W (pat) 44/05