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   BPatG, 23.09.2009 - 26 W (pat) 46/09   

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BPatG, 23.09.2009 - 26 W (pat) 46/09 (https://dejure.org/2009,29524)
BPatG, Entscheidung vom 23.09.2009 - 26 W (pat) 46/09 (https://dejure.org/2009,29524)
BPatG, Entscheidung vom 23. September 2009 - 26 W (pat) 46/09 (https://dejure.org/2009,29524)
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  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 23.09.2009 - 26 W (pat) 46/09
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenoder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809, Tz. 80 -Philips; GRUR 2003, 604, 607, Tz. 52 -Libertel).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 23.09.2009 - 26 W (pat) 46/09
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenoder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809, Tz. 80 -Philips; GRUR 2003, 604, 607, Tz. 52 -Libertel).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 23.09.2009 - 26 W (pat) 46/09
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (vgl. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149, Tz. 22 -BRAVO).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 23.09.2009 - 26 W (pat) 46/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 -URLAUB DIREKT).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 23.09.2009 - 26 W (pat) 46/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 -URLAUB DIREKT).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 23.09.2009 - 26 W (pat) 46/09
    Namentlich der lexikalisch nicht nachweisbare Wortbestandteil "Stilfalt" vermittelt dem Verkehr sowohl bei isolierter Betrachtungsweise, als auch in der Gesamtschau mit den weiteren Zeichenbestandteilen unter Berücksichtigung des angemeldeten Warenverzeichnisses keinen rein sachbeschreibenden Inhalt dergestalt, dass der Verbraucher, der das Kennzeichen regelmäßig so aufnimmt, wie es ihm im Verkehr begegnet, ohne eine nähere analysierende Betrachtungsweise anzustellen (vgl. EuGH GRUR 2005, 135, 137 -Maglite; GRUR Int. 2004, 639, 643 -Dreidimensionale Tablettenform III; BGH GRUR 2002, 261, 262 -AC), hierunter ohne weiteres lediglich ein im Hinblick auf die Stilrichtung vielfältiges Warenangebot zu erwarten hat.
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 23.09.2009 - 26 W (pat) 46/09
    Er tritt darüber hinaus als solcher im Verhältnis zu den weiteren, überwiegend beschreibenden Wortbestandteil deutlich in Erscheinung und ist geeignet, sich dergestalt in das Gedächtnis des angesprochenen Verbrauchers einzuprägen, so dass er sowohl für sich genommen als auch in der Gesamtschau mit den weiteren Zeichenbestandteilen als eigenständiger Herkunftshinweis wahrgenommen wird (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, 233 -BioID).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 23.09.2009 - 26 W (pat) 46/09
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 500, 504, Tz. 33 -Postkantoor; GRUR Int. 2004, 631, 633, Tz. 37 -Dreidimensionale Tablettenform I).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus BPatG, 23.09.2009 - 26 W (pat) 46/09
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 500, 504, Tz. 33 -Postkantoor; GRUR Int. 2004, 631, 633, Tz. 37 -Dreidimensionale Tablettenform I).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-473/01

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus BPatG, 23.09.2009 - 26 W (pat) 46/09
    Namentlich der lexikalisch nicht nachweisbare Wortbestandteil "Stilfalt" vermittelt dem Verkehr sowohl bei isolierter Betrachtungsweise, als auch in der Gesamtschau mit den weiteren Zeichenbestandteilen unter Berücksichtigung des angemeldeten Warenverzeichnisses keinen rein sachbeschreibenden Inhalt dergestalt, dass der Verbraucher, der das Kennzeichen regelmäßig so aufnimmt, wie es ihm im Verkehr begegnet, ohne eine nähere analysierende Betrachtungsweise anzustellen (vgl. EuGH GRUR 2005, 135, 137 -Maglite; GRUR Int. 2004, 639, 643 -Dreidimensionale Tablettenform III; BGH GRUR 2002, 261, 262 -AC), hierunter ohne weiteres lediglich ein im Hinblick auf die Stilrichtung vielfältiges Warenangebot zu erwarten hat.
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