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   BPatG, 31.05.2011 - 26 W (pat) 46/10   

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https://dejure.org/2011,25908
BPatG, 31.05.2011 - 26 W (pat) 46/10 (https://dejure.org/2011,25908)
BPatG, Entscheidung vom 31.05.2011 - 26 W (pat) 46/10 (https://dejure.org/2011,25908)
BPatG, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 26 W (pat) 46/10 (https://dejure.org/2011,25908)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 3 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 50 Abs 1 Nr 1 MarkenG, § 50 Abs 2 S 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Ringelement, das als Untergestell eines Ruhesessels dienen kann (dreidimensionale Warenformmarke, IR-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 3 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 50 Abs 1 Nr 1 MarkenG, § 50 Abs 2 S 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Ringelement, das als Untergestell eines Ruhesessels dienen kann (dreidimensionale Warenformmarke, IR-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darstellung eines kreisrunden und drehbaren Untergestells zur Aufnahme eines Polstermöbels als dreidimensionale Warenformmarke ist mangels Unterscheidbarkeit im Verkehr nicht eintragungsfähig; Eintragungsfähigkeit einer ein kreisrundes und drehbares Untergestells zur ...

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Ringelement, das als Untergestell eines Ruhesessels dienen kann (dreidimensionale Warenformmarke, IR-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Ringelement, das als Untergestell eines Ruhesessels dienen kann (dreidimensionale Warenformmarke, IR-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Ringelement, das als Untergestell eines Ruhesessels dienen kann (dreidimensionale Warenformmarke, IR-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Ringelement, das als Untergestell eines Ruhesessels dienen kann (dreidimensionale Warenformmarke, IR-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 31.05.2011 - 26 W (pat) 46/10
    § 3 Abs. 2 MarkenG normiert das gesetzliche, nicht widerlegbare Freihaltebedürfnis an Produktformen (vgl. BPatG BlPMZ 2002, 228 - Schmuckring), und hat, systematisch gesehen, den Charakter einer unwiderleglichen Vermutung für den Mangel der Schutzfähigkeit von Formmarken, um Monopole für technische Lösungen im Interesse der Mitbewerber zu verhindern (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 - Philips).

    Unterscheidungskraft besitzt eine Marke nur dann, wenn sie geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen, für die Schutz begehrt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Produkte somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2002, 804 ff. - Philips).

  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 25/98

    Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)

    Auszug aus BPatG, 31.05.2011 - 26 W (pat) 46/10
    Die Frage der Technizität nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG unterliegt dabei auch bei einer auf Deutschland erstreckten IR-Marke grundsätzlich einer unbeschränkten Prüfung im Erstreckungs- wie Löschungsverfahren (PAVIS PROMA, BPatG 28 W (pat) 147/02 - Scherkopf eines Rasierapparates; BGH GRUR 2001, 418 - Montre).
  • BGH, 04.12.2003 - I ZB 38/00

    "Käse in Blütenform"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftsnachweis;

    Auszug aus BPatG, 31.05.2011 - 26 W (pat) 46/10
    Weist das Warenumfeld bereits eine große Vielfalt von Formen auf, in die sich die angemeldete Marke ohne weiteres einfügt, so wird der Verkehr in einer bestimmten, ggf. auch neuen Formgestaltung nur dann einen Herkunftshinweis sehen, wenn er diese Form nicht einer konkreten Funktion der Ware oder ganz allgemein dem Bemühen zuschreibt, ein ästhetisch ansprechendes Produkt zu schaffen (BGH GRUR 2004, 329 - Käse in Blütenform; GRUR 2006, 679 - Porsche Boxster).
  • BGH, 15.12.2005 - I ZB 33/04

    Porsche Boxster

    Auszug aus BPatG, 31.05.2011 - 26 W (pat) 46/10
    Weist das Warenumfeld bereits eine große Vielfalt von Formen auf, in die sich die angemeldete Marke ohne weiteres einfügt, so wird der Verkehr in einer bestimmten, ggf. auch neuen Formgestaltung nur dann einen Herkunftshinweis sehen, wenn er diese Form nicht einer konkreten Funktion der Ware oder ganz allgemein dem Bemühen zuschreibt, ein ästhetisch ansprechendes Produkt zu schaffen (BGH GRUR 2004, 329 - Käse in Blütenform; GRUR 2006, 679 - Porsche Boxster).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 31.05.2011 - 26 W (pat) 46/10
    Da aber davon auszugehen ist, dass der Verkehr die Form einer Ware nicht in gleicher Weise auffasst wie eine Wort- oder Bildmarke und aus der Form der Ware gewöhnlich nicht auf deren betriebliche Herkunft schließt, besitzt eine Formmarke nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nur dann Unterscheidungskraft, wenn sie erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht (EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2006, 235 - Standbeutel).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus BPatG, 31.05.2011 - 26 W (pat) 46/10
    Zwar darf die Prüfung bei dreidimensionalen Marken nicht strenger als bei anderen Markenformen ausfallen (EuGH GRUR Int. 2004, 631 - TABS).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 31.05.2011 - 26 W (pat) 46/10
    Die Warenform muss es dem durchschnittlich informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher auch ohne analysierende und vergleichende Betrachtungsweise ermöglichen, die betreffenden Waren von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH a. a. O. - Henkel; GRUR Int. 2005, 135 - Maglite).
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