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   BPatG, 05.10.2011 - 26 W (pat) 501/11   

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BPatG, 05.10.2011 - 26 W (pat) 501/11 (https://dejure.org/2011,13101)
BPatG, Entscheidung vom 05.10.2011 - 26 W (pat) 501/11 (https://dejure.org/2011,13101)
BPatG, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - 26 W (pat) 501/11 (https://dejure.org/2011,13101)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • markenmagazin:recht

    Kloster Beuerberger Naturkraft Name eines Klosters als Marke für alkoholische Getränke

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 4 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Kloster Beuerberger Naturkraft (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - noch erforderliche Prüfung der Markenstelle hinsichtlich des Entgegenstehens des Schutzhindernisses des § 8 Abs 2 Nr. 4 MarkenG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Eintragung der Wort-/Bildmarke "Kloster Beuerberger Naturkraft" in die Klasse der alkoholischen Getränke wegen fehlender Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kloster Beuerberger Naturkraft (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - noch erforderliche Prüfung der Markenstelle hinsichtlich des Entgegenstehens des Schutzhindernisses des § 8 Abs 2 Nr. 4 MarkenG

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kloster Beuerberger Naturkraft (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - noch erforderliche Prüfung der Markenstelle hinsichtlich des Entgegenstehens des Schutzhindernisses des § 8 Abs 2 Nr. 4 MarkenG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kloster Beuerberger Naturkraft (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - noch erforderliche Prüfung der Markenstelle hinsichtlich des Entgegenstehens des Schutzhindernisses des § 8 Abs 2 Nr. 4 MarkenG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamburg, 18.09.1997 - 3 U 147/96

    Irreführung der Bezeichnung "Klosterbrauerei"

    Auszug aus BPatG, 05.10.2011 - 26 W (pat) 501/11
    Wer den gem. § 3 Abs. 1 MarkenG i. V. m. § 12 BGB grundsätzlich schutzfähigen Namen eines Klosters (vgl. OLG München MarkenR 2007, 560 - Kloster Andechs, Der Andechser; Hanseat. OLG Hamburg, WRP 1998, 76 - Kloster, Klosterbrauerei) zur Kennzeichnung der hier beanspruchten Waren der Klasse 33 verwendet, weist daher nicht lediglich auf die räumliche Nähe irgendeines Klostergebäudes zu seinem Herstellungsbetrieb (vgl. hierzu Hanseat OLG HH, GRUR 1998, 420 - Klosterbrauerei, Klosterbräu) oder darauf hin, dass er sich zur Herstellung seiner Produkte eines ursprünglich von den Mönchen oder Nonnen entwickelten Rezeptes bedient.

    Vielmehr stellt er einen konkreten Bezug seiner Waren zu einer bestimmten klösterlichen Herstellungsstätte (vgl. BGH GRUR 2003, 628 - 631 Rn. 102 - Klosterbrauerei; OLG Hamburg WRP 1998, 76 - Kloster, Klosterbrauerei; OLG Nürnberg, ZLR 2000, 764 - Kloster Pilsener; OLG Frankfurt, ZLR 2000, 774 - Eschweger Klosterbräu je zur Herstellung einer Verbindung zwischen einer den Wortbestandteil "Kloster" enthaltenen Bierbezeichnung und einer klösterlichen Brauerei durch den angesprochenen Verkehr) und damit zu einem bestimmten Unternehmer her.

  • OLG Nürnberg, 30.05.2000 - 3 U 4502/99

    Irreführung durch die Bezeichnung "Kloster" im Namen einer Biersorte

    Auszug aus BPatG, 05.10.2011 - 26 W (pat) 501/11
    Vielmehr stellt er einen konkreten Bezug seiner Waren zu einer bestimmten klösterlichen Herstellungsstätte (vgl. BGH GRUR 2003, 628 - 631 Rn. 102 - Klosterbrauerei; OLG Hamburg WRP 1998, 76 - Kloster, Klosterbrauerei; OLG Nürnberg, ZLR 2000, 764 - Kloster Pilsener; OLG Frankfurt, ZLR 2000, 774 - Eschweger Klosterbräu je zur Herstellung einer Verbindung zwischen einer den Wortbestandteil "Kloster" enthaltenen Bierbezeichnung und einer klösterlichen Brauerei durch den angesprochenen Verkehr) und damit zu einem bestimmten Unternehmer her.
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 05.10.2011 - 26 W (pat) 501/11
    Diese Vorschrift liegt der inhaltsgleichen Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zugrunde und ist für deren richtlinienkonforme Auslegung maßgeblich (EuGH GRUR 1999, 723).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 05.10.2011 - 26 W (pat) 501/11
    Unterscheidungskraft i. S. dieser Bestimmung bedeutet die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, 235, Rdn. 45 - Standbeutel; EuGH GRUR 2003, 604, 608, Rdn. 62 - Libertel).
  • BPatG, 12.10.2004 - 33 W (pat) 187/04
    Auszug aus BPatG, 05.10.2011 - 26 W (pat) 501/11
    Ein Allgemeininteresse an der freien Verwendbarkeit des Namens des Klosters zur Kennzeichnung der beanspruchten Waren ist daher weder aktuell gegeben, noch liegen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein zukünftiges Freihaltungsbedürfnis vor (vgl. BPatG PAVIS PROMA 33 W (pat) 187/04 - Burg Eltz).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 05.10.2011 - 26 W (pat) 501/11
    Unterscheidungskraft i. S. dieser Bestimmung bedeutet die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, 235, Rdn. 45 - Standbeutel; EuGH GRUR 2003, 604, 608, Rdn. 62 - Libertel).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 05.10.2011 - 26 W (pat) 501/11
    Die Eintragung als Marke kommt nur in Betracht, wenn ein Zeichen diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f., Rdn. 51 - Arsenal Football Club; BGH MarkenR 2006, 395, 397, Rdn. 18 - FUSSBALL WM 2006, m. w. N.).
  • BPatG, 11.04.2000 - 27 W (pat) 108/99

    Voraussetzungen für ein aktuelles Freihaltungsbedürfnis bei Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 05.10.2011 - 26 W (pat) 501/11
    Bei der Prüfung des Freihaltungsbedürfnisses an Ortsangaben sind dementsprechend nicht nur die aktuellen Gegebenheiten zu berücksichtigen, sondern es ist auch die Möglichkeit zu erörtern, ob eine entsprechende beschreibende Verwendung der fraglichen Angabe vernünftigerweise in der Zukunft zu erwarten ist (EuGH a. a. O. Ls. 1, TZ. 30; so auch BPatG GRUR 2000, 1050 - Cloppenburg).
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 276/99

    Klosterbrauerei

    Auszug aus BPatG, 05.10.2011 - 26 W (pat) 501/11
    Vielmehr stellt er einen konkreten Bezug seiner Waren zu einer bestimmten klösterlichen Herstellungsstätte (vgl. BGH GRUR 2003, 628 - 631 Rn. 102 - Klosterbrauerei; OLG Hamburg WRP 1998, 76 - Kloster, Klosterbrauerei; OLG Nürnberg, ZLR 2000, 764 - Kloster Pilsener; OLG Frankfurt, ZLR 2000, 774 - Eschweger Klosterbräu je zur Herstellung einer Verbindung zwischen einer den Wortbestandteil "Kloster" enthaltenen Bierbezeichnung und einer klösterlichen Brauerei durch den angesprochenen Verkehr) und damit zu einem bestimmten Unternehmer her.
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 05.10.2011 - 26 W (pat) 501/11
    Die Eintragung als Marke kommt nur in Betracht, wenn ein Zeichen diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f., Rdn. 51 - Arsenal Football Club; BGH MarkenR 2006, 395, 397, Rdn. 18 - FUSSBALL WM 2006, m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2000 - 6 U 115/99
  • BPatG, 27.03.2012 - 27 W (pat) 83/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Robert Enke" - bei wenig fassbare Waren aus dem

    Im Rahmen der hier gebotenen Prüfung ist nach alledem keine Genehmigung der Erben des Namensträgers bzw. keine Prüfung der Berechtigung der Anmelderin erforderlich, um eine ersichtliche Täuschung auszuschließen (a. A. offenbar BPatG Beschl. v. 5. Oktober2011 - Az. 26W(pat) 501/11, BeckRS 2011, 26692 - Kloster Beuerberger Naturkraft; Kopp, Irreführung durch Personenmarken und Personenfirmen, 2009, S. 40f.; Gauß, a. a. O., S. 142), da z. B. ein späterer Lizenzerwerb möglich ist.
  • BPatG, 13.01.2015 - 27 W (pat) 548/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kloster Wettenhausen" - Unterscheidungskraft - keine

    Vielmehr stellt er einen konkreten Bezug seiner Angebote zu einem bestimmten Unternehmen her (BGH GRUR 2003, 628 Rn. 102 - Klosterbrauerei; OLG Hamburg WRP 1998, 76 - Klosterbrauerei; OLG Nürnberg ZLR 2000, 764 -Kloster Pilsener; OLG Frankfurt/Main ZLR 2000, 774 - Eschweger Klosterbräu; BPatG GRUR-Prax 2011, 553 - Kloster Beuerberger Naturkraft).

    Ob die Ordensfrauen die ursprünglich ihnen obliegende Verantwortung für ihre Angebote an Dritte delegiert haben, bedarf in diesem Verfahren keiner Erörterung, denn entscheidend ist, dass das Anmeldezeichen entgegen der von der Markenstelle geäußerten Rechtsansicht auf ein bestimmtes verantwortliches Unternehmen, nämlich das Kloster Wettenhausen hinweist (BPatG GRUR-Prax 2011, 553 - Kloster Beuerberger Naturkraft).

  • BPatG, 11.06.2012 - 27 W (pat) 533/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Adolf Loos Preis" - zur Markenfähigkeit von

    Im Rahmen der hier gebotenen Prüfung ist nach alledem keine Genehmigung der Erben des 1933 verstorbenen Namensträgers erforderlich, um eine ersichtliche Täuschung auszuschließen (a. A. offenbar BPatG Beschl. v. 5. Oktober 2011 - Az. 26 W (pat) 501/11, BeckRS 2011, 26692 - Kloster Beuerberger Naturkraft; Kopp, Irreführung durch Personenmarken und Personenfirmen, 2009, S. 40 f.).
  • BPatG, 31.01.2012 - 27 W (pat) 43/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Dortmunder U" - freihaltungsbedürftige Ortsangabe -

    Soweit sich in einzelnen Branchen die Übung herausgebildet hat, Unternehmenskennzeichnungen bzw. Betriebsbezeichnungen zu verwenden, die sich aus einem Ortsnamen und einer Angabe zur Art einer Einrichtung (Halle, Stadion, Arena) zusammensetzen (vgl. BPatG BlPMZ 2009, 406 - Halle Münsterland; BPatG GRUR-Prax 2011, 216 - Nordhessenhalle; BPatG Beschluss vom 30. Mai 2001, 32 W (pat) 11/01 = BeckRS 2009, 26921 - Bodensee-Arena), kann dies - unabhängig davon, inwieweit der BGH dieser Rechtsprechung mit den Beschlüssen vom 22. Juni 2011, Az.: I ZB 78/10 sowie I ZB 83/10 zu "RheinparkCenter" die Grundlage entzogen hat - auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden, da hier die gesamte angemeldete Bezeichnung die Ortsangabe ausmacht und diese Ortsangabe keinen Betrieb bezeichnet, wie etwa "Siemens-Werke" oder Namen von Klöstern (vgl. BPatG Beschluss vom 5. Oktober 2011, Az.: 26 W (pat) 501/11 - Kloster Beuerberger Naturkraft).
  • BPatG, 24.04.2012 - 27 W (pat) 23/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gürzenich-Orchester Köln" - keine geographische

    Eine Genehmigung zur Anmeldung des Ensemblenamens "Gürzenich-Orchester Köln" durch den Anmelder ist daher nicht zu verlangen (BPatG, Beschl. v. 27. März2012 - 27W(pat) 83/11 - Robert Enke; a. A. BPatG, Beschl. v. 5. Oktober2011 - 26 W (pat) 501/11, BeckRS 2011, 26692 - Kloster Beuerberger Naturkraft).
  • BPatG, 18.01.2021 - 26 W (pat) 568/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kloster Scheyern" - Fehlen einer Auseinandersetzung

    dd) Außerdem hat sich die Markenstelle nicht mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts (vgl. 27 W (pat) 548/14 - Kloster Wettenhausen; 26 W (pat) 501/11 - Kloster Beuerberger Naturkraft; 26 W (pat) 185/99 - Zinnaer Abtei) befasst.
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