Rechtsprechung
BPatG, 02.03.2011 - 26 W (pat) 504/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "M (Wort-Bild-Marke)/M (Wort-Bild-Marke)" - zur Verwechslungsgefahr von Einzelbuchstaben - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Gefahr einer Verwechslung der Marken durch ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwechslungsgefahr zwischen zwei optisch unterschiedlich gestalteten Marken ist nicht bereits bei jeweiliger Verwendung lediglich des Großbuchstaben M gegeben; Verwechslungsgefahr zwischen zwei optisch unterschiedlich gestalteten, lediglich aus dem Großbuchstaben M ...
- rewis.io
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Markenbeschwerdeverfahren - "M (Wort-Bild-Marke)/M (Wort-Bild-Marke)" - zur Verwechslungsgefahr von Einzelbuchstaben - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Gefahr einer Verwechslung der Marken durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BPatG, 27.05.2019 - 26 W (pat) 15/17 Allein die Notwendigkeit der sicheren Unterscheidung der großen Zahl von Einzelbuchstaben enthaltenden Marken lässt den Schluss zu, dass sich der Verkehr zur Benennung von derartigen Marken auch der weiteren benennbaren Markenelemente mitbedienen wird, auch wenn es sich um gängige und eher bedeutungslose Zutaten oder Verzierungen handelt (BPatG 26 W (pat) 504/10 - / ; 27 W (pat) 111/11 - / ; 26 W (pat) 45/11 - / ).