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   BPatG, 29.02.2012 - 26 W (pat) 507/11   

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BPatG, 29.02.2012 - 26 W (pat) 507/11 (https://dejure.org/2012,9843)
BPatG, Entscheidung vom 29.02.2012 - 26 W (pat) 507/11 (https://dejure.org/2012,9843)
BPatG, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 26 W (pat) 507/11 (https://dejure.org/2012,9843)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Slogan "Ihre Fotos als echtes Buch!” kann für den Bereich Fotografie nicht als Wortmarke eingetragen werden

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Ihre Fotos als echtes Buch!" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschließlich beschreibende Angabe der Marke "Ihre Fotos als echtes Buch!" hinsichtlich einer Eintragung für die Klassen 9, 16, 32, 38 und 40

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ihre Fotos als echtes Buch!" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 29.02.2012 - 26 W (pat) 507/11
    Die bloße Aneinanderreihung solcher beschreibender Bestandteile ohne Vornahme einer ungewöhnlichen Änderung, insbesondere syntaktischer oder semantischer Art, führt somit im Allgemeinen ebenfalls nur zu einer Marke, die ausschließlich aus beschreibenden Zeichen oder Angaben besteht (EuGH GRUR Int. 2004, 410, 413   BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2004, 500, 507 - Postkantoor).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 29.02.2012 - 26 W (pat) 507/11
    Kann der beschreibende Sinngehalt eines Zeichens (oder Slogans) ohne Weiteres und ohne Unklarheiten als solcher erfasst werden, gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass der Verkehr die Angabe als herkunftshinweisendes Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2006, 850, Nr. 19, FUSSBALL WM 2006; GRUR 2010, 825, Nr. 16 - Marlene-Dietrich-Bildnis II).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Auszug aus BPatG, 29.02.2012 - 26 W (pat) 507/11
    Kann der beschreibende Sinngehalt eines Zeichens (oder Slogans) ohne Weiteres und ohne Unklarheiten als solcher erfasst werden, gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass der Verkehr die Angabe als herkunftshinweisendes Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2006, 850, Nr. 19, FUSSBALL WM 2006; GRUR 2010, 825, Nr. 16 - Marlene-Dietrich-Bildnis II).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

    Auszug aus BPatG, 29.02.2012 - 26 W (pat) 507/11
    Auch die Berufung der Anmelderin auf ihrer Ansicht nach vergleichbare Voreintragungen kann der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, da selbst identische Voreintragungen im Inland keinerlei verbindliche Bedeutung haben und es für die Frage der Eintragung einer angemeldeten Marke allein darauf ankommt, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Schutzhindernisses gegeben sind (vgl. u. a. EuGH GRUR 2009, 667, Nr. 13 ff. - Bild.T-Online.de u. ZVS; BGH GRUR 2011, 230, Nr. 10 - SUPERgirl).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 29.02.2012 - 26 W (pat) 507/11
    Auch soweit die angemeldete Marke nicht als Sachangabe, sondern als Werbeslogan gewertet und beurteilt wird, kann dies nicht zu einer für die Anmelderin günstigeren Beurteilung der Schutzfähigkeit führen, weil an Werbeslogans keine anderen rechtlichen Maßstäbe anzulegen sind als an sonstige Markenkategorien (EuGH GRUR 2004, 1027, Nr. 32 u. 36 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 29.02.2012 - 26 W (pat) 507/11
    Auch die Berufung der Anmelderin auf ihrer Ansicht nach vergleichbare Voreintragungen kann der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, da selbst identische Voreintragungen im Inland keinerlei verbindliche Bedeutung haben und es für die Frage der Eintragung einer angemeldeten Marke allein darauf ankommt, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Schutzhindernisses gegeben sind (vgl. u. a. EuGH GRUR 2009, 667, Nr. 13 ff. - Bild.T-Online.de u. ZVS; BGH GRUR 2011, 230, Nr. 10 - SUPERgirl).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 29.02.2012 - 26 W (pat) 507/11
    Insbesondere aus der EuGH-Entscheidung "Vorsprung durch Technik" (GRUR 2010, 228 ff.) ergebe sich, dass einer Marke nicht allein deshalb die Unterscheidungskraft abgesprochen werden dürfe, weil sie eine einfache Sachaussage enthalte, wenn sie eine gewisse Originalität und Prägnanz aufweise und bei den angesprochenen Verkehrskreisen einen Denkprozess auslöse.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 29.02.2012 - 26 W (pat) 507/11
    Die bloße Aneinanderreihung solcher beschreibender Bestandteile ohne Vornahme einer ungewöhnlichen Änderung, insbesondere syntaktischer oder semantischer Art, führt somit im Allgemeinen ebenfalls nur zu einer Marke, die ausschließlich aus beschreibenden Zeichen oder Angaben besteht (EuGH GRUR Int. 2004, 410, 413   BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2004, 500, 507 - Postkantoor).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus BPatG, 29.02.2012 - 26 W (pat) 507/11
    Die Prüfung der angemeldeten Marke ist auch ausschließlich auf diese Marke selbst zu beziehen (EuGH GRUR Int. 2011, 400, Nr. 77 - Zahl 1000).
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