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   BPatG, 18.07.2022 - 26 W (pat) 514/21   

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BPatG, 18.07.2022 - 26 W (pat) 514/21 (https://dejure.org/2022,20819)
BPatG, Entscheidung vom 18.07.2022 - 26 W (pat) 514/21 (https://dejure.org/2022,20819)
BPatG, Entscheidung vom 18. Juli 2022 - 26 W (pat) 514/21 (https://dejure.org/2022,20819)
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    Kein Markenschutz für Ei, Ei, Ei, Ei, Ei

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09

    hey!

    Auszug aus BPatG, 18.07.2022 - 26 W (pat) 514/21
    cc) In der Gesamtheit haben die breiten inländischen Verkehrskreise der angemeldeten Wortfolge "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" in Bezug auf die alkoholfreien und alkoholischen Getränke und -präparate der Klassen 32 und 33 sowie die Verpflegungsdienstleistungen zum maßgeblichen Anmeldezeitpunkt entweder eine fünffach wiederholte und daher besonders einprägsame schlagwortartige Zutatenangabe und/oder einen durch die Verfünffachung besonders eindringlich wirkenden Ausdruck des Erstaunens entnommen, der nur der werbemäßigen Anpreisung der vorgenannten Waren und Dienstleistungen dient (vgl. BGH GRUR 2010, 640 Rdnr. 11, 13 - hey!; BPatG 26 W (pat) 37/95 - CIAO).

    Denn für die Beurteilung des Schutzhindernisses mangelnder Unterscheidungskraft kommt es nicht darauf an, ob sich eine Verwendung des Anmeldezeichens in der Werbung nachweisen lässt (EuGH GRUR 2004, 1027 Rdnr. 46 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2010, 640 Rdnr. 13 - hey!).

  • BPatG, 01.08.2019 - 30 W (pat) 562/17
    Auszug aus BPatG, 18.07.2022 - 26 W (pat) 514/21
    ff) Ferner kann die regelwidrige Großschreibung des jeweils ersten Buchstabens der zweiten bis fünften Interjektion "ei" keine Schutzfähigkeit begründen, weil der Verkehr an die willkürliche und nicht den grammatikalischen Regeln folgende Groß- und Kleinschreibung von Wörtern in der Werbung gewöhnt ist (BGH GRUR 2008, 710 Rdnr. 20 - VISAGE; BPatG 25 W (pat) 69/17 - digitale zimmermappe; 30 W (pat) 562/17 - TRAVELNEWS; 26 W (pat) 528/17 - EASYQUICK; 24 W (pat) 8/14 - KIDZ ONLY; 30 W (pat) 56/12 - IRLAB; 26 W (pat) 2/09 - LINKRANK).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 18.07.2022 - 26 W (pat) 514/21
    ff) Ferner kann die regelwidrige Großschreibung des jeweils ersten Buchstabens der zweiten bis fünften Interjektion "ei" keine Schutzfähigkeit begründen, weil der Verkehr an die willkürliche und nicht den grammatikalischen Regeln folgende Groß- und Kleinschreibung von Wörtern in der Werbung gewöhnt ist (BGH GRUR 2008, 710 Rdnr. 20 - VISAGE; BPatG 25 W (pat) 69/17 - digitale zimmermappe; 30 W (pat) 562/17 - TRAVELNEWS; 26 W (pat) 528/17 - EASYQUICK; 24 W (pat) 8/14 - KIDZ ONLY; 30 W (pat) 56/12 - IRLAB; 26 W (pat) 2/09 - LINKRANK).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2023 - 20 U 41/22

    Eierlikörhersteller: "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" verletzt nicht Marke "Eieiei"

    Das Nomen "Ei" ist ferner Bestandteil zahlreicher Redensarten, so wie "jemanden mit [faulen] Eiern bewerfen (als Ausdruck starken Missfallens)", "jemanden, etwas wie ein rohes Ei (sehr vorsichtig) behandeln" oder "ach, du dickes Ei! (umgangssprachlich: Ausruf der Überraschung)" (https://www.duden.de/ rechtschreibung/Ei) (BPatG, Beschluss vom 18. Juli 2021, Az.: 26 W (pat) 514/21, zitiert nach juris).

    Es wird seit langem in der modernen Werbepsychologie verwendet, um die Aufmerksamkeit des Publikums zu erregen und den werbemäßig auffordernden Charakter zu unterstreichen, ohne dass der Verkehr dies als herkunftshinweisend wahrnimmt (vgl. BPatG, Beschluss vom 18. Juli 2021, Az.: 26 W (pat) 514/21, zitiert nach juris mit Hinweis auf BPatG, 30 W (pat) 566/20 - My-My/MY-MY ; 29 W (pat) 36/20 - Vino WEINLOFT ; 27 W (pat) 65/09 - AUTOAUTO! ; 29 W (pat) 148/95 - Leute LEUTE ; 29 W (pat) 198/92 - FalzFalz ).

    Hervorzuheben ist, dass sowohl die Verdoppelung als auch die Verdreifachung des Wortes "Ei" insbesondere in dem hier einschlägigen Produktbereich festzustellen ist (dazu ausführlich BPatG, Beschluss vom 18. Juli 2021, Az.: 26 W (pat) 514/21, zitiert nach juris).

    (2) Daneben wird die Interjektion "ei" oft in der Kindersprache als Ausdruck der Verwunderung oder Überraschung verwendet, wie beispielsweise "ei, wo kommst du denn her?" bzw. "Ei, der Daus" oder als "Ausdruck der Zärtlichkeit", wie zum Beispiel "ei [ei] machen (streicheln, liebkosen)" (vgl. BPatG, BPatG, Beschluss vom 18. Juli 2021, Az.: 26 W (pat) 514/21, zitiert nach juris mit Hinweis auf https://www.duden.de/rechtschreibung/ei; https://de.wiktionary.org/wiki/ei).

    Sie fassen den angegriffenen Text daher wahlweise als Beschaffenheitsangabe oder als werbliche Anpreisung, nicht aber als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen auf (vgl. BPatG, Beschluss vom 18. Juli 2021, Az.: 26 W (pat) 514/21, zitiert nach juris).

  • BPatG, 21.09.2022 - 29 W (pat) 508/21
    Dies war den angesprochenen Verkehrskreisen schon vor dem maßgeblichen Anmeldezeitpunkt am 18. Mai 2020 bekannt, wie folgende Beispiele zeigen (vgl. dazu BPatG Beschluss vom 18.07.2022, 26 W (pat) 514/21 - Ei, Ei, Ei, Ei, Ei, auf den der Senat die Beschwerdeführerin mit Ladungszusatz vom 16. August 2022 hingewiesen hat):.

    Seit langem wird dieses Stilelement daher auch in der modernen Werbepsychologie verwendet, um die Aufmerksamkeit des Publikums zu erregen und den werbemäßig eindringlich auffordernden Charakter zu unterstreichen, weshalb der Verkehr es nicht als betriebskennzeichnend wahrnimmt (vgl. BPatG Beschluss vom 18.07.2022, 26 W (pat) 514/21 - Ei, Ei, Ei, Ei, Ei; Beschluss vom 07.04.2022, 30 W (pat) 566/20 - My-My/MY-MY; Beschluss vom 23.02.2022, 29 W (pat) 36/20 - Vino WEINLOFT; Beschluss vom 17.02.2009, 27 W (pat) 65/09 - AUTOAUTO!; 29 W (pat) 148/95 - Leute; 29 W (pat) 198/92 - FalzFalz).

    daher nicht begründen (vgl. BPatG Beschluss vom 18.07.2022, 26 W (pat) 514/21 - Ei, Ei, Ei, Ei, Ei; Beschluss vom 30 W (pat) 23/00 - Äskulapstab in grünem Kreuz).

  • BPatG, 01.06.2023 - 26 W (pat) 12/18
    aa) Von den noch beschwerdegegenständlichen Bierprodukten werden breite inländische Verkehrskreise angesprochen, zu denen sowohl der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher als auch der Getränkefachhandel sowie der Gastronomiefachverkehr gehören (vgl. ständige Rspr.: BPatG 26 W (pat) 514/21 - Ei, Ei, Ei, Ei, Ei; 26 W (pat) 56/20 - Brauhaus Garmisch; 26 W (pat) 1/20 - Familienwein; 26 W (pat) 504/19 - Mauerblümchen; 26 W (pat) 508/19 - Ulmer Hell; 26 W (pat) 513/18 - Popcorn; 26 W (pat) 554/18 - HERZBLATT; 26 W (pat) 541/16 - Schwaben Bräu; 27 W (pat) 32/16 - KAISERWIN/Kaiserdom/Kaiserdom Bier; 26 W (pat) 25/14 - Bro Secco; 26 W (pat) 28/12 - Destillationsapparat/Destillationsapparat).
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