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   BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 519/12   

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BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 519/12 (https://dejure.org/2012,26060)
BPatG, Entscheidung vom 25.07.2012 - 26 W (pat) 519/12 (https://dejure.org/2012,26060)
BPatG, Entscheidung vom 25. Juli 2012 - 26 W (pat) 519/12 (https://dejure.org/2012,26060)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "la cuisine (Wort-Bild-Marke)/LA Cuisine (Wort-Bild-Marke)" - zum Schutzumfang - Warenidentität - keine Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zwischen der einzutragenden Wort- und Bildmarke "la cuisine" mit der rangälteren geschützten Wortmarke "La Cuisine"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "la cuisine (Wort-Bild-Marke)/LA Cuisine (Wort-Bild-Marke)" - zum Schutzumfang - Warenidentität - keine Verwechslungsgefahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "la cuisine (Wort-Bild-Marke)/LA Cuisine (Wort-Bild-Marke)" - zum Schutzumfang - Warenidentität - keine Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 63/06
    Auszug aus BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 519/12
    Es könne aus Rechtsgründen keine Verwechslungsgefahr vorliegen, wenn die Gemeinsamkeiten der Zeichen nur auf kennzeichnungsschwachen Wortelementen oder Wortteilen beruhen (BPatG, 32 W (pat) 63/06, 08.08.2007 - Vitaminis/Vitaminos).

    So wie besonders kennzeichnungskräftige ältere Marken mit entsprechend hohem Schutzumfang auch dann einer Verwechslungsgefahr mit einer angegriffenen Marke unterliegen können, wenn die Vergleichszeichen einander nur entfernt ähnlich sind (vgl. z. B. BPatG GRUR 2000, 87 - LIOR/DIOR; GRUR 2005, 777 - NATALLA/nutella), kann umgekehrt gleichwohl keine Verwechslungsgefahr vorliegen, wenn sich die Gemeinsamkeiten der Zeichen nur auf schutzunfähige oder kennzeichnungsschwache Bestandteile beschränken (vgl. BPatG GRUR 2002, 68 - COMFORT HOTEL BPatG; 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/Vitaminos).

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 519/12
    Ebenso wenig, wie Schutz für die zugrundeliegende schutzunfähige Bezeichnung "la cuisine" beansprucht werden kann (vgl. BGH GRUR 2000, 608 - ARD 1; GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2004, 775 - EURO 2000; BPatG, Beschluss vom 4. April 2006, 24 W (pat) 113/04 - FITAMIN/VIT-H-MIN), kann aus der Übereinstimmung in den Wortbestandteilen der Vergleichsmarken eine Verwechslungsgefahr abgeleitet werden.
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 519/12
    Ebenso wenig, wie Schutz für die zugrundeliegende schutzunfähige Bezeichnung "la cuisine" beansprucht werden kann (vgl. BGH GRUR 2000, 608 - ARD 1; GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2004, 775 - EURO 2000; BPatG, Beschluss vom 4. April 2006, 24 W (pat) 113/04 - FITAMIN/VIT-H-MIN), kann aus der Übereinstimmung in den Wortbestandteilen der Vergleichsmarken eine Verwechslungsgefahr abgeleitet werden.
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 130/01

    EURO 2000

    Auszug aus BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 519/12
    Ebenso wenig, wie Schutz für die zugrundeliegende schutzunfähige Bezeichnung "la cuisine" beansprucht werden kann (vgl. BGH GRUR 2000, 608 - ARD 1; GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2004, 775 - EURO 2000; BPatG, Beschluss vom 4. April 2006, 24 W (pat) 113/04 - FITAMIN/VIT-H-MIN), kann aus der Übereinstimmung in den Wortbestandteilen der Vergleichsmarken eine Verwechslungsgefahr abgeleitet werden.
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 519/12
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. z. B. BGH GRUR 2007, 1066, 1067/1068 - Kinderzeit; GRUR 2006, 859, 860 - Malteserkreuz; GRUR 2006, 60, 61 - coccodrillo; GRUR 2005, 513, 514 - EY/Ella May).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 519/12
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. z. B. BGH GRUR 2007, 1066, 1067/1068 - Kinderzeit; GRUR 2006, 859, 860 - Malteserkreuz; GRUR 2006, 60, 61 - coccodrillo; GRUR 2005, 513, 514 - EY/Ella May).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 519/12
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. z. B. BGH GRUR 2007, 1066, 1067/1068 - Kinderzeit; GRUR 2006, 859, 860 - Malteserkreuz; GRUR 2006, 60, 61 - coccodrillo; GRUR 2005, 513, 514 - EY/Ella May).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

    Auszug aus BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 519/12
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. z. B. BGH GRUR 2007, 1066, 1067/1068 - Kinderzeit; GRUR 2006, 859, 860 - Malteserkreuz; GRUR 2006, 60, 61 - coccodrillo; GRUR 2005, 513, 514 - EY/Ella May).
  • BPatG, 08.03.2001 - 25 W (pat) 100/01

    Markenschutz für eine als Bezeichnung eines Qualitätsstandards erkennbaren Angabe

    Auszug aus BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 519/12
    So wie besonders kennzeichnungskräftige ältere Marken mit entsprechend hohem Schutzumfang auch dann einer Verwechslungsgefahr mit einer angegriffenen Marke unterliegen können, wenn die Vergleichszeichen einander nur entfernt ähnlich sind (vgl. z. B. BPatG GRUR 2000, 87 - LIOR/DIOR; GRUR 2005, 777 - NATALLA/nutella), kann umgekehrt gleichwohl keine Verwechslungsgefahr vorliegen, wenn sich die Gemeinsamkeiten der Zeichen nur auf schutzunfähige oder kennzeichnungsschwache Bestandteile beschränken (vgl. BPatG GRUR 2002, 68 - COMFORT HOTEL BPatG; 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/Vitaminos).
  • BPatG, 23.06.2004 - 32 W (pat) 81/03

    Lösung der Eintragung einer Marke im Widerspruchsfall bei Bestehen von

    Auszug aus BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 519/12
    So wie besonders kennzeichnungskräftige ältere Marken mit entsprechend hohem Schutzumfang auch dann einer Verwechslungsgefahr mit einer angegriffenen Marke unterliegen können, wenn die Vergleichszeichen einander nur entfernt ähnlich sind (vgl. z. B. BPatG GRUR 2000, 87 - LIOR/DIOR; GRUR 2005, 777 - NATALLA/nutella), kann umgekehrt gleichwohl keine Verwechslungsgefahr vorliegen, wenn sich die Gemeinsamkeiten der Zeichen nur auf schutzunfähige oder kennzeichnungsschwache Bestandteile beschränken (vgl. BPatG GRUR 2002, 68 - COMFORT HOTEL BPatG; 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/Vitaminos).
  • BPatG, 04.04.2006 - 24 W (pat) 113/04
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

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